EX ignoriert die Au...
 
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EX ignoriert die Aufforderung zur gemeinsamen Steuererklärung 2016

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(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe meiner EX eine schriftliche Aufforderung zur Abgabe einer gemeinsamen Steuererklärung für das Jahr 2016 geschickt.

Der Brief ging an die RA der EX, da wir keinen persönlichen Kontakt haben bzw. der Kontakt wird von der EX abgelehnt.

Ich habe den Brief am 17 Juli abgeschickt und als Einschreiben. Die Frist wurde bis zum 26 Juli, also heute, gesetzt.

Wie erwartet kam KEINE Antwort.

Die gegnerische Seite hat den Brief einfach ignoriert.

Was nun, klagen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Inselreif ist auch gefragt.

Nur als Info, es geht um das Jahr 2016, ich hatte 2.400€ Brutto und die Frau ca. 1.800 Brutto (diese Angabe ist ungenau, da ich nur einen Kontoauszug gefunden... und dann Pi mal Daumen umgerechnet habe)

Ich hatte Steuerklasse III und sie V.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 15:09
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes kannst Du versuchen den Anwalt anzureufen, wenn das nicht klappt bzw. zu nichts führt, dann bleibt Dir nur

Zu allererst nicht irgend etwas kommentarlos in den Kasten werfen sondern
-> klare Aufforderung zur Zustimmung
-> Fristsetzung um das zu tun
-> nachgewiesener Zugang (mindestens Einschreiben)

Wenn die Frist verstrichen ist: gerichtlichen Antrag stellen (oder VKH beantragen, das hilft oft auch schon)

Gruss von der Insel

Wie das geht steht z.B. auch <a href="http://www.iww.de/fk/archiv/steuerrecht-streitigkeiten-um-die-mitwirkung-bei-der-zusammenveranlagung-f13977>hier</a>."
Wobei ich denke, dass es reicht, wenn Du erst einmal VKH beantragst.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2017 15:40
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nox.

Die Frist wurde bis zum 26 Juli, also heute, gesetzt.

Wie erwartet kam KEINE Antwort.

Auch wenn es wahrscheinlich unwahrscheinlich ist, der 26. Juli ist Stand jetzt noch nicht rum. Und ich würde auch den morgigen Tag noch abwarten, aus Kulanz.

Aber das zeigt doch etwas: Offensichtlich hast Du den heutigen Tag des Fristendes (und wahrscheinlich auch schon die vergangenen Tage ) am Küchenfenster gesessen und gewartet, was der Postbote so einwirft.
Ich finde, Du solltest Dich und Deine Gedanken nicht so von dem Handeln der Ex treiben lassen. Die Zeit ist besser investiert Deine eigenen Baustellen (die es sicherlich auch gibt) zu schliessen, Dich vorzubereiten, wo Vorbereitungen möglich sind oder einfach mal abschalten und was anderes tun.

Und erst morgen Abend feststellen (nicht ärgern!), dass das Erwartete eingetreten ist.

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2017 16:01
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Das war auch mein Thema im Forum Unterhaltsrecht.

Ich werde gleich die RA der EX anrufen.

VKH wird man mir wahrscheinlich nicht gewähren, da ich normal verdiene und ein bisschen Geld auf meinem Konto habe.

Den Antrag beim Gericht kann ich nicht ohne Anwalt stellen oder doch???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 16:01
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn es wahrscheinlich unwahrscheinlich ist, der 26. Juli ist Stand jetzt noch nicht rum. Und ich würde auch den morgigen Tag noch abwarten, aus Kulanz.

Natürlich werde ich bis morgen warten, vielleicht kommt noch was...

Aber die Prognose ist eher negativ.

Ich konnte die Kinder noch am letzten Freitag sehen, den Tag haben wir auf See verbracht. Am Montag telefonierte ich noch mit Kindern ca. 1 Stunde lange.

Seit gestern sind alle Handys von Kindern ausgeschaltet... Interessant, ja? 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 16:06
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

VKH kannst Du selbst beantragen (<a href="http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2012/02/10/antrag-auf-prozesskostenhilfe-und-anwaltszwang-vor-dem-lg/>Erläuterung</a>)."

Es geht auch nicht darum ob Du sie bekommst, sondern der Gegenseite soll klar gemacht werden, dass Du notfalls vor Gericht gehst, wenn Deine Frau nicht an der Steuerklärung mitwirkt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2017 16:28
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

VKH kannst Du selbst beantragen (<a href="http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2012/02/10/antrag-auf-prozesskostenhilfe-und-anwaltszwang-vor-dem-lg/>Erläuterung</a>)."

Hallo Susi!

Die Erläuterung habe ich gelesen, aber nicht ganz verstanden womit die PKH bei meinem Fall hilft?! Sorry. Vielleicht habe ich was übersehen.  :puzz:

PKH bzw. VKH ist doch für Menschen, die nicht so viel Geld haben, entweder die Kosten werden komplett übernommen oder man bezahlt in Raten...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 16:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es geht darum, dass bei einem VKH-Antrag dieser der Gegenseite zugestellt wird mit der Möglichkeit der Stellungnahme.
Dadurch wird klar, dass ein Gerichtsverfahren angestrebt wird. Das bewirkt in vielen Fällen, dass die Mitwirkung erfolgt und darum geht es Dir ja letztlich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2017 16:40
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

..es geht darum, dass bei einem VKH-Antrag dieser der Gegenseite zugestellt wird mit der Möglichkeit der Stellungnahme.
Dadurch wird klar, dass ein Gerichtsverfahren angestrebt wird. Das bewirkt in vielen Fällen, dass die Mitwirkung erfolgt und darum geht es Dir ja letztlich...

OK. Jetzt habe ich es verstanden.

Muss man beim PKH bzw. VKH dem Gericht sofort Kontoauszüge zeigen?

Und für wie viele Monate...?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 16:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du musst neben dem Antrag ein <a href="http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf>Formular</a>" ausfüllen und da geht es schon um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
Der Rest sollte <a href="http://www.muster-formular.de/pkh-antrag/>hier</a>" beantwortet werden.
Gerichtskosten entstehen beim VKH-Antrag nicht.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2017 18:01




(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Du musst neben dem Antrag ein <a href="http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf>Formular</a>" ausfüllen und da geht es schon um die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Den Antrag habe ich bereits durchstudiert. Auch auf youtube gibt es Videos, wie man es ausfüllt. Im Internet steht auf manchen Seiten, dass man die Kontoauszüge für 3 Monate abgeben muss... (angeblich darf man sogar bis zu 5.000€ Schonvermögen besitzen...)

- Wird die gegnerische Seite auch die Kopien der Kontoauszüge sehen?
- Wann sieht die gegnerische Seite, dass ich die PKH beantragt habe? (Wie lange dauert es?)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 18:30
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich denke die gegnerische Seite wird so eine Aktion mit PKH auch nicht ganz ernst nehmen.

- Wie sieht es mit einer Klage aus? Wie macht man das?

Ich glaube, es ist Zeit mit "richtigen Waffen" zu kämpfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2017 21:45
(@inselreif)
Moderator

Der Brief ging an die RA der EX, da wir keinen persönlichen Kontakt haben bzw. der Kontakt wird von der EX abgelehnt.

Ich hatte es schon einmal erwähnt: hast Du eine schriftliche Vollmacht vorliegen, dass die RA'in Deine Ex in genau dieser Sache (Zusammenveranlagung) vertritt? Wenn nein, hättest Du den Brief genauso an Euren Schornsteinfeger schreiben können. Als Anwältin würde ich erst mal eine angemessene Frist abwarten (dass die Frist bis heute nicht wirklich angemessen ist, hatten wir erörtert) und Dir dann (natürlich in Abstimmung mir der Ex) genüsslich zurückschreiben - "sorry, kein Mandat, bitte wenden Sie sich an Ihre Exe". Dann hast Du am Ende drei Wochen verloren und vielleicht schon einen gerichtlichen Antrag gestellt und alles war umsonst. Okay, mit dem Risiko musst Du jetzt leben, wenn Du nicht rumeiern willst.

Wie das geht steht z.B. auch <a href="http://www.iww.de/fk/archiv/steuerrecht-streitigkeiten-um-die-mitwirkung-bei-der-zusammenveranlagung-f13977>hier</a>."

Vorsicht - das Muster stammt noch aus der Zeit des FGG, da stimmen Formalien nicht. Ich hatte 2012 mal für genau diesen Fall ein Muster gebastelt, wenn Du es hier nicht mehr findest, schick ich es Dir gerne zu.

Zum Thema VKH: entscheidend ist die Relation der Verfahrenskosten zu Deinem Einkommen. Also bei einem sehr teuren Verfahren kann es durchaus sein, dass Dir auch mit hohem Einkommen VKH mit Ratenzahlung gewährt wird. Von daher muss die Sache erst einmal geprüft werden. Okay, Du gehst davon aus, gut zu verdienen und wenn wir ehrlich sind, geht es auch nicht um ein Vermögen. Also kommt tendenziell VKH nicht in Betracht. Du solltest also jetzt das Gericht besser nicht mit vollständigen Belegen bombardieren, sonst stellt der Rechtspfleger auf den ersten Blick fest, dass der Antrag abzulehnen ist und das konterkariert Dein Ansinnen, dass der Antrag der Gegenseite zur Stellungnahme zugeleitet wird und dort Panik auslöst. Davon abgesehen muss man nicht ohne gesonderte Aufforderung irgendwelche wahllosen Kontoauszüge vorlegen.

- Wird die gegnerische Seite auch die Kopien der Kontoauszüge sehen?

Hmm. Grundsätzlich nicht. Allerdings gibt es eine Hintertür in § 117 II ZPO - da Deine Ex einen Unterhaltsanspruch gegen Dich hat, darf sie auch die Unterlagen einsehen. Daran denkt nicht jeder Anwalt aber ausgeschlossen ist es nicht.

- Wann sieht die gegnerische Seite, dass ich die PKH beantragt habe? (Wie lange dauert es?)

Kommt auf Euer Gericht an - von drei Tagen bis drei Monaten ist da alles drin. Eine Woche hielte ich bei normaler Bearbeitung für üblich.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2017 21:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und jetzt noch mal die steuerliche Seite:

Gib die Erklärung mit deinen Angaben und dem was du an persönlichen Daten der Ex hast sowie dem Antrag auf Zusammenveranlagung ab. Mach ein Anschreiben fertig, in dem Du die Situation schilderst.

Ich als FA würde Ex anschreiben und um Stellungnahme bitten, ihr Angaben und Unterschrift nachfordern.  Reaktion abwarten. Dann Dir erklären, wie es weiter geht.
WENN es dazu käme, dass man dich einzeln veranlagt, kannst du mit Hinweis auf familienrechtliche Urteile bzw. dann sogar auf dein eigenes gerichtliches Verfahren Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. 

Das alles schafft Zeit. Mach konsequent DEIN Ding.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2017 00:26
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lausebackesmama!

Übrigens, kann es sein, dass meine EX in dieser Zeit, als ich auf die Antwort gewartet habe, einfach die Steuererklärung abgegeben hat? Dann bekommt sie ca. in einem Monat die Steuerrückerstattung und der Zug ist abgefahren...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 01:04
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Gib die Erklärung mit deinen Angaben und dem was du an persönlichen Daten der Ex hast sowie dem Antrag auf Zusammenveranlagung ab. Mach ein Anschreiben fertig, in dem Du die Situation schilderst.

Die nette Dame vom FA hat mir bereits am Telefon gesagt, sie braucht beide Unterschriften in der Steuererklärung. Wenn ich das nicht beschaffen kann, dann eben eine Steuererklärung mit Einzelveranlagung abgeben! So war ihre Aussage!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 01:15
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich hatte es schon einmal erwähnt: hast Du eine schriftliche Vollmacht vorliegen, dass die RA'in Deine Ex in genau dieser Sache (Zusammenveranlagung) vertritt? Wenn nein, hättest Du den Brief genauso an Euren Schornsteinfeger schreiben können.

Hallo Inselreif!

Eine Vollmacht genau für diesen Fall habe ich natürlich nicht gesehen! Ich habe eine andere Vollmacht gesehen, dass diese RA meine EX für alle Angelegenheiten vertritt...

Jetzt ein paar gezielte Fragen zu PKH:

- Kann ich einen Antrag auf PKH bei meinem Gericht stellen, ohne sofort alle Kontoauszüge zu zeigen?
- Wird der PKH Antrag erst dann an die gegnerische Seite zugestellt, wenn man alle Unterlagen, z.B. Kontoauszüge abgegeben hat?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 01:26
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

So Inselreif, hier ist die Kopie von der Vollmacht:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 02:18
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die nette Dame vom Finanzamt bricht sich keinen Zacken aus der Krone, wrnn sie die Ex anschreibt und die fehlende Unterschrift nachfordert. Das ist Standard, Alltag.

Wenn du Einzelveranlagung beantragst, machst du ihr auch viel mehr Arbeit, außerdem würdest du sowieso Einspruch einlegen müssen, um Deine Rechte zu wahren. Das macht also keinen Sinn. Du gibst deinen Antrag auf Zusammenveranlagung fristgemäß ab, wenn du deine Ex jetzt nicht zum Unterschreiben bekommst und dann können sie den Fall eben nicht gleich bearbeiten.

Ggf. baut das auch bei Ex noch mal mehr Druck auf, wenn sie weiß, dass deine Daten dort vorliegen und ihre nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2017 10:14




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