EX ignoriert die Au...
 
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EX ignoriert die Aufforderung zur gemeinsamen Steuererklärung 2016

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(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Du gibst deinen Antrag auf Zusammenveranlagung fristgemäß ab, wenn du deine Ex jetzt nicht zum Unterschreiben bekommst und dann können sie den Fall eben nicht gleich bearbeiten.

Wie sieht so ein Antrag auf Zusammenveranlagung aus?

Ich dachte, wenn man in der Steuererklärung "Zusammenveranlagung" ankreuzt ist diese Option ausgewählt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 10:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so.

Du machst alles wie immer. Inkl. Angabe dauerndes Getrenntleben und Anschrift der Ex.

LG

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2017 11:10
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ggf. baut das auch bei Ex noch mal mehr Druck auf, wenn sie weiß, dass deine Daten dort vorliegen und ihre nicht.

Druck aufbauen ist gut, aber meine EX ist auch nicht dumm. Die RA hat sie informiert über die ganze Sache, dass sie jetzt eine getrennte Steuererklärung abgeben muss, um dabei zu profitieren. Das was du sagst würde mit einer dummen EX, die alleine sitzt und nicht ständig zur RA läuft klappen...

In der Steuererklärung fehlt deutlich mehr, als nur ihre Unterschrift! Es fehlen alle Daten zum Verdienst. Ich kann die Infos nur ausdenken, mehr nicht.

In einem anderen rechtlichen Forum, wurde mir dringend empfohlen, die Frist nochmals bis zu 31.12 zu verlängern, mit der Begründung einer gerichtlichen Auseinandersetzung... angeblich wird so eine Verlängerung gewährt. Um so mehr Zeit zu gewinnen, zum überlegen, zum klagen, etc.

Was soll ich tun, wenn meine EX die Steuererklärung bereits einzeln abgegeben hat?

Was meinst du

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 11:14
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Noxin,

in diesem Faden wie auch den anderen machst Du Dir regelmäßig einen Kopf über Dinge, die Du nicht wirklich beeinflussen kannst.

Das macht nicht nur Dich, sondern auch Deinen Helferkreis kirre ...

Die RA hat sie informiert über die ganze Sache, dass sie jetzt eine getrennte Steuererklärung abgeben muss, um dabei zu profitieren.

Nochmal: Steuerrecht und Familienrecht sind zwei paar Schuhe.

Bei der Durchleuchtung der familienrechtlichen Seite ist aus dem von Dir verlinkten Beschluss insbesondere dieser Passus interessant:

Ist dagegen kein Trennungsunterhalt gezahlt worden, so entsteht für die Beklagte für die Zeit nach der Trennung eine zusätzliche Belastung, von deren Ausgleich sie ihre Zustimmung zur Zusammenveranlagung abhängig machen kann. Denn sie hat ihr Einkommen nach Steuerklasse V anstatt nach Steuerklasse III versteuert und dadurch einen steuerlichen Nachteil getragen, den sie durch eine getrennte Veranlagung hätte vermeiden können.

Soll heissen:
2016 liegt vor der Trennung. Familienrechtlich ist sie zur Zustimmung verpflichtet.

2017 muss man etwas differenziert sehen. Eine Verpflichtung zur Zustimmung wäre grundsätzlich gegeben (weil gesamtwirtschaftlich sinnvoll), aber könnte an den Ausgleich des steuerlichen Nachteils ab Trennungszeitpunkt (aufgrund der Steuerklassen) geknüpft werden.

Meine Meinung: Mach´s wie von LBM beschrieben.
Bei mir hat´s seinerzeit jedenfalls funktioniert (RAin meiner Ex hat ihr auch zur Zustimmung geraten und die war wirklich nicht meine Freundin) ...
... Ex ist zum FA hat sich meine eingereichten Formulare angeschaut und ihre Unterschrift geleistet.

Hinsichtlich der Aufteilung der Einkommensteuernachzahlung/-Erstattung kann man sich immer noch streiten.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 27.07.2017 12:32
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Susi, Inselreif, Lausebackesmama, totoHH und United,

Also ich habe gerade mit Anwaltskanzlei meiner EX telefoniert. Am Telefon war die Mitarbeiterin der Kanzlei und nicht die RA selbst. Die Kanzlei hat meine Briefe an die EX weitergeleitet und zwar "mit der Bitte um Erledigung" und zwar am 20 Juli 2017. Ich habe explizit nachgefragt, von wem kommen die Unterlagen, von der Kanzlei oder EX, die sagen, die Unterlagen wird die EX senden.

Das klingt von einer Seite gut, von der anderen Seite bis jetzt habe ich nichts bekommen... Naja... Abwarten!

Die Mitarbeiterin der Kanzlei hat gesagt, dass die Frist etwas zu kurz war... ansonsten war sie freundlich...

- Jetzt die Frage, wenn die Unterlagen tatsächlich bei mir ankommen, soll ich die Steuererklärung mit ELSTER-Formular machen, also elektronisch und dann die Kurzfassung von der EX unterschreiben lassen oder altmodisch nur auf dem Papier? (Um ganz ehrlich zu sein, ich habe die Steuererklärung immer mit Elster gemacht...)

- Wie soll ich die Sache mit Nachzahlung bzw. Erstattung klären? Man sagt, es gibt sowas wie Aufteilunsbescheid? könnte das die Lösung sein?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 13:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vom Aufteilungsbescheid würde ich die Finger lassen.

Normalerweise wird eine Erstattung im Verhältnis der Höhe der gezahlten Lohnsteuer aufgeteilt. Einigen könnt ihr euch wie ihr wollt.

Wenn man doch nur endlich diese bekloppten Steuerklassen 3/5 abschaffen würde. Was das an Konflikten vermeiden würde....

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 27.07.2017 14:02
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Vom Aufteilungsbescheid würde ich die Finger lassen.

Normalerweise wird eine Erstattung im Verhältnis der Höhe der gezahlten Lohnsteuer aufgeteilt. Einigen könnt ihr euch wie ihr wollt.

OK, wird gemacht. Übrigens die Sache mit dem Aufteilungsbescheid war die Idee vom FA... 😉 aber egal...

Wenn es kleine Nachzahlung wird, dann kann ich aus Kulanz übernehmen... Kein Problem.

Im Falle einer kleinen Rückzahlung, könnte ich die Summe an die Frau überweisen... wenn es etwas mehr wird, keine Ahnung, vielleicht 1/4 behalten und den Rest abgeben...

Übrigens, gerade im Briefkasten nachgeschaut, nichts von der EX gefunden... vielleicht ist es eine Art Ablenkungsmanöver?!?!?  😉

Und noch eine Wahnsinnsfrage, wie sieht die Situation mit dem Jahr 2017 aus?

Mein Gehalt ist fast geblieben bzw. wurde etwas besser und sie hat natürlich in diesem Jahr deutlich weniger Brutto, nämlich etwas über 1.000€... (Zusammen mit der Aufforderung habe ich auch einen Antrag auf Steuerklassenwechsel abgeschickt, wenn sie ihn unterschreibt und noch in diesem Monat abschickt, dann bin ich ab August in der 4 Steuerklasse...)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.07.2017 14:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aufteilungsbescheid kann dazu führen, dass du dicke nachzahlst und sie eine freundliche Erstattung bekommt.

Für 2017, also euer Trennungsjahr, läuft alles wie für 2016. Zusammenveranlagung, letztmals.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 27.07.2017 16:10
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Apropos, es ist nichts angekommen, keine Unterlagen von meiner EX...

Die Situation ist nicht ganz durchschaubar. Ich habe so ein Gefühl, dass meine EX die Steuererklärung bereits gemacht hat, bloß ohne mich... Und die Antwort von RA der EX bloß ein Ablenkungsmanöver war.

Übrigens, kann man später den Antrag auf PKH bzw. VKH stellen und auf den Schadensersatz klagen?

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Themenstarter Geschrieben : 30.07.2017 17:23
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin,

Elster nutzt Du nicht zufällig?

Ich habe das Thema damals elegant gelöst... Ex war rechtzeitig in diversen Anwaltsschreiben daran erinnert, dass Unterlagen für die gemeinsame Steuererklärung benötigt werden, sogar detailliert was. Auch der Termin der notwendigen Abgabe.

Natürlich erfolgte nichts. darauf Abgabe elektronisch per Elster, keine Unterschrift nötig. Sie hat dann mit allerlei Rumdiskutiererei immerhin noch auf den hinterhergeschickten Belegen unterschrieben.  Und immer wieder darauf bestanden die hälfte der Erstattung zu erhalten. Die hat sie auch bekommen, bereinigt um die Hälfte der Nachzahlung des Vorjahres, die erst sehr spät fällig war und von mir alleine bezahlt wurde.

Es wurde getobt und gezetert, aber es war alles genau so richtig, nach Aussage des FA und auch das FamG hat die Aufrechnung mit der Nachzahlung im UH-Prozess nicht beanstandet.

Ansonsten ist es so, dass sie der gemeinsamen Erklärung zustimmen muss, wenn ihr entweder kein Nachteil entsteht bzw. du schriftlich erklärst diesen auszugleichen. Zu diesem Thema gab es schon ganz viele Exen, die erst ein Gericht brauchten, dass ihnen genau diese Sichtweise verdeutlicht hat. Gilt natürlich nur, wenn in der Vergangenheit ebenfalls gemeinsam veranlagt wurde.

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2017 18:20




(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Das was du mit Elster meinst ist die Übermittlung mit dir. Signatur. Das benutze ich leider nicht, ich schicke anschließend eine komprimierte Steuererklärung mit Unterschrift und zwar auf dem Papier.

Ansonsten ist es so, dass sie der gemeinsamen Erklärung zustimmen muss, wenn ihr entweder kein Nachteil entsteht bzw. du schriftlich erklärst diesen auszugleichen.

Bei der Kombination der Steuerklassen III und V entstehen immer Nachteile, für den der die Steuerklasse V hat. Ich habe deutlich weniger Steuern bezahlt, dafür aber alle Kosten für das gemeinsame Leben getragen (Wohnung inkl. aller Kosten, Lebensmittel, etc.)

Gilt natürlich nur, wenn in der Vergangenheit ebenfalls gemeinsam veranlagt wurde.

Ja, wir waren immer zusammenveranlagt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2017 20:11
(@ratloser40)
Zeigt sich öfters Registriert

Bei der Kombination der Steuerklassen III und V entstehen immer Nachteile, für den der die Steuerklasse V hat. Ich habe deutlich weniger Steuern bezahlt, dafür aber alle Kosten für das gemeinsame Leben getragen (Wohnung inkl. aller Kosten, Lebensmittel, etc.)

Nein, Nachteile entstehen da nur, wenn das Einkommen eine gewisse Höhe überschreitet. Bei keinem, bzw. nur einem sehr geringen, gibt es da ja kaum Steuern die gezahlt werden. meist ist es ja so, wenn man 3/5 wählt, dass man das macht, weil einer deutlich weniger verdient. Sonst wäre man ja eher auf 4/4 bzw. 4 mit Faktor gegangen.

Es ist ja auch noch vom trennungszeitpunkt abhängig, wenn das überwiegende Jahr noch gemeinsam gewirtschaftet wurde, dann habt ihr den Steuervorteil ja auch gemeinsam verbraucht. Da kann dann die Gegenseite schlecht behaupten, der Vorteil wäre nur Dir zugekommen und daher müsstest Du ihren Nachteil jetzt mehr als ausgleichen.
Aber auch da gibt es irgendwelche Urteile schon zu, wieviel auszugleichen ist.

Bei mir was das einfach, weil nur ich Steuern gezahlt habe...

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2017 20:27
(@inselreif)
Moderator

Übrigens, kann man später den Antrag auf PKH bzw. VKH stellen und auf den Schadensersatz klagen?

Nein, Schadensersatz gibt es keinen, wenn Du nicht mit allen (=gerichtlichen) Möglichkeiten versucht hast, die gemeinsame Veranlagung durchzusetzen. Dazu gibt es Entscheidungen, auch hier im Forum nachlesbar.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2017 20:35
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

OK. Danke für die Information.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.07.2017 21:00
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, Schadensersatz gibt es keinen, wenn Du nicht mit allen (=gerichtlichen) Möglichkeiten versucht hast, die gemeinsame Veranlagung durchzusetzen.

Hallo Inselreif!

Bis heute habe ich keine Unterlagen von meiner EX bekommen... Außer der mündlichen Information von RA der EX, dass meine Briefe vom 17.07 an die EX mit der Bitte um Erledigung am 20.07 weitergeleitet wurden gibt es nichts festes.

Am Montag mit FA telefoniert, als Absicherung, die Steuererklärung (von EX) wurde nicht gemacht. Die Steuerklasse nicht geändert.

Ich habe heute eine Email an die RA der EX geschickt, mit der Frage was passiert momentan, die wurde nicht beantwortet.

Es sind 2 Wochen vergangen, ich möchte morgen zu meinem RA gehen und mich beraten lassen. Und hier meine Fragen an dich:

- Die Frist zur Abgabe endet am 25 Juli, ist nicht spät zu klagen?
- Was passiert, wenn parallel zu meiner Klage und meinen Anstrengungen mit dem RA, meine Frau die Steuererklärung abgibt oder sogar den Bescheid zurückbekommt, kann mein RA dass irgendwie stoppen, bis Steuerbescheid rechtskräftig wird?

Danke im Voraus!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.08.2017 23:32
(@inselreif)
Moderator

Hi noxin,

die Zusammenveranlagung kann so lange beantragt werden, wie einer der beiden Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig ist. Der andere Bescheid wird dann ggf. ersatzlos aufgehoben. Damit ist es erst dann zu spät, wenn ihr beide Euren Bescheid habt und kein Rechtsmittel einlegt.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2017 00:15
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

OK, d.h. es ist noch nicht zu spät.

Und bestandskräftig wird ein Steuerbescheid erst nach 30 Tagen nach der Aushändigung?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2017 03:06
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Und noch eine Frage, wenn man auf Zusammenveranlagung klagt, ist es eine Klage wegen der bestimmten Summe, die mir droht im Falle der Nachzahlung oder es geht mehr um die Unterschrift der EX bzw. ihr Einverständnis?

Ich frage das aus dem Grund, nach welcher Grundlage wird in so einem Fall dann der Streitwert ermittelt, vielleicht ist so eine gerichtliche Auseinandersetzung gar nicht so teuer wie ich dachte und man könnte es auch ohne PKH schaffen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2017 03:20
(@inselreif)
Moderator

Der Gegenstandswert bestimmt sich aus Deinem Interesse, also was Du mit Zusammenveranlagung mehr im Geldbeutel hast.
Die Sache mit dem VKH-Antrag war ja nur dazu gedacht, die Ex kostenfrei zu bewegen. Unendlich viel kostet die Sache nicht aber es wäre ja nicht blöd, wenn man sich das sparen könnte.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2017 10:25
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Der Gegenstandswert bestimmt sich aus Deinem Interesse, also was Du mit Zusammenveranlagung mehr im Geldbeutel hast.

Dann habe ich das ganze richtig eingeschätzt, also in meinem Fall ist der Streitwert etwas unter 2.800€...

Wird das Gericht mich irgendwie dazu bewegen, dass ich diesen Streitwert beweise, z.B. mit einem Dokument vom Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein oder ich kann diesen Wert aus dem ELSTER Formular als vorläufige Berechnung präsentieren?

Die Sache mit dem VKH-Antrag war ja nur dazu gedacht, die Ex kostenfrei zu bewegen. Unendlich viel kostet die Sache nicht aber es wäre ja nicht blöd, wenn man sich das sparen könnte.

Wann sind die Kontoauszüge fällig, sofort bei der Antragstellung oder man kann die einige Wochen später einreichen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2017 10:48




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