Den Gegenstandswert gibst Du vorläufig an und in der Regel wird ihn niemand in Frage stellen. Genau ausrechnen kann man ihn ohne Kenntnis des Einkommens Deiner Exe eh nicht.
Kontoauszüge sowieso nur, wenn sie jemand anfordert.
Gruss von der Insel
Den Gegenstandswert gibst Du vorläufig an und in der Regel wird ihn niemand in Frage stellen. Genau ausrechnen kann man ihn ohne Kenntnis des Einkommens Deiner Exe eh nicht.
Verstehe.
Kontoauszüge sowieso nur, wenn sie jemand anfordert.
OK. Ich habe aber oft im Internet gelesen und auch in Videos auf youtube gesehen und gehört, dass man zu jeder Position im Antrag sofort Belege abgeben muss... Und dass man diese Belege sogar nummerieren bzw. die Gesamtzahl von Belegen zum Schluss angeben muss... Abeg egal.
Kriegt die Gegenseite nur dann von meinem Besuch beim Gericht mit, wenn ich die Kontoauszüge eingereicht habe oder bereits vorher?
Ich habe heute nochmal die RA der EX angerufen, die RA Gehilfin erzählt das gut einstudierte Märchen weiter: nach dem Motto alles an die EX weitergeleitet und keine Information vorhanden aktuell geschiet...
Am letzten Freitag nochmal das FA angeschrieben, dieses Mal schriftlich (mit allen Ausführungen und Begründungen, mit Kopies des Briefes an die EX, mit Angabe des Urteils zu ähnlichem Fall XII ZR 250/04...) gebeten, mir die Frist zu verlängern. Ich weiß nicht, ob das alles hilft und ich eine zusätzliche Verlängerung kriege.
Am 15 August habe ich den Termin bei meinem RA. Ich möchte erstmal mich beraten lassen, wie gut meine Chancen sind die Zusammenveranlagung per Gericht durchzusetzen und mit welchen Kosten muss ich rechnen.
Ich habe auch mit dem Gericht telefoniert, die wollen für alle Angaben sofort die Belege haben.
Wenn das FA mir die Frist deutlich verlängert, dann stelle ich den Antrag auf VKH, und zwar ab dem 01.09..
Übrigens, wie kann man (außer Elster) die steuerliche Belastung bei Einzel- bzw. Zusammenveranlagung überprüfen bzw. berechnen?
Vielleicht damit:
http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerberechnung/Progressionsvorbehalt/
...das Muster stammt noch aus der Zeit des FGG, da stimmen Formalien nicht. Ich hatte 2012 mal für genau diesen Fall ein Muster gebastelt, wenn Du es hier nicht mehr findest, schick ich es Dir gerne zu.
Hallo Inselreif,
Kannst du mir dieses Musterschreiben, was du gebastelt hast, schicken?
Danke im Voraus! 😉
Danke für deine Vorlage. Ich muss da noch einiges ändern... :exclam:
Ich habe eine Frage, kann man diese Formulierung bzw. diesen Antrag auch beim Gericht formulieren lassen? Damit das Gericht mich dabei ünterstützt?
Nicht dass das Gericht wegen falscher Formulierung absagt...
Hi noxin,
natürlich kannst Du auch zur Rechtsantragsstelle gehen und Dir dort bei der Formulierung helfen lassen. Das ist aber keine Garantie dafür, dass die Sache besser wird und vor allem auch keine Garantie dafür, dass das Gericht damit "zufriedener" ist. Es kann auch gut sein, dass der Rechtspfleger Dich auf einen Anwalt verweist, weil ihm die Sache zu heiss wird.
Ich befürchte, Du möchtest hier eine Sicherheit haben, die Dir keiner geben kann. Nicht das Gericht, nicht das Forum und auch kein Anwalt.
Gruss von der Insel
moin noxin
schon seit wochen erscheinst du mir hier als jmd, der aus angst einen Fehler zu machen lieber gar nichts tut. You hast hier viele vile gute Tipps bekommen, jetzt musst Du mal ein gewisses Restrisiko, dass es nicht die 100% sichere und richtige Lösung ist, handeln. Was gibt es denn zu verlieren?
toto
Was gibt es denn zu verlieren?
Ich habe Angst die Klage für 2016 zu verlieren und noch mehr Geld bezahlen zu müssen...
Ich habe Angst die Klage für 2016 zu verlieren und noch mehr Geld bezahlen zu müssen...
Und genau darum dreht es sich:
- nichts zu tun und deshalb zu wissen, was Du mit 100% Sicherheit wirst bezahlen müssen
- oder dagegen vorzugehen, das kann so oder so ausgehen; also entweder Du hast Erfolg oder nicht, und dann hast Du aufgrund der Kosten eben mit Zitronen gehandelt
Einschätzungen, wie realistisch die Szenarien sind (inkl. PKH) hast Du hier bekommen. Inkl. der Möglichkeit, es sogar zwischedrin zu einem geeigneten Zeitpunkt sogar noch abbrechen zu können.
Nun musst Du springen oder stehen bleiben. Wie hart Du landest wenn Du springst oder ob es gar keinen Fallschirm gibt, kann und wird Dir keiner Voraussagen. Das hier ist keine Mathematik. O
toto
PS: Da Du sehr risikoavers und wenig entscheidungsfreudig erscheinst, würde ich an Deiner Stelle nichts tun und einfach zahlen und mich nicht weiter ärgern. Das ist aber kein Ratschlag aufgrund der inhaltlichen Wertung, sondern aufgrund der EInschätzung zu Deiner Persönlichkeitsstruktur, soweit und mit allen Einschränkungen dies hier im Internet möglich ist.
nichts zu tun und deshalb zu wissen, was Du mit 100% Sicherheit wirst bezahlen müssen
...am Anfang ging es mehr finanziell, ich wollte die Nachzahlung umgehen, dann habe ich angefangen Informationen zu sammeln, gleichzeitig mehrmals die EX aufgefordert wie zivilisierte Menschen das zu regeln... die Ignoranz der EX hat dafür gesort, dass ich jetzt bewusst klagen werde, jetzt ist es etwas emotional, ein bisschen rachesüchtig bin ich geworden...
oder dagegen vorzugehen, das kann so oder so ausgehen; also entweder Du hast Erfolg oder nicht, und dann hast Du aufgrund der Kosten eben mit Zitronen gehandelt
...um Risiken einzugrenzen, muss ich wohl bei meinem RA antanzen und mich beraten lassen... und das mache ich auch am Dienstag... auch das Thema PKH möchte ich bei ihm besprechen, vielleicht wird er sofort sagen, dass bei meinen Einkünften die Chancen eher schlecht sind... dann mache ich es eben ohne PKH... mal schauen...
Nur diese Sache macht mir Sorgen, die Sache wird von einer RichterIN entschieden, da kann gewisse Sympathie zur Verklagten entstehen, zumal sie jetzt alleine mit zwei "armen" Kindern ist... ;( und ich als "böser Wolf" möchte sie berauben...
...natürlich kannst Du auch zur Rechtsantragsstelle gehen und Dir dort bei der Formulierung helfen lassen. Das ist aber keine Garantie dafür, dass die Sache besser wird und vor allem auch keine Garantie dafür, dass das Gericht damit "zufriedener" ist. Es kann auch gut sein, dass der Rechtspfleger Dich auf einen Anwalt verweist, weil ihm die Sache zu heiss wird...
Ich habe letzte Woche mit Gericht telefoniert und die haben mir tatsächlich den Weg zum RA empfohlen. Das werde ich auch tun.
Gleichzeitig möchte ich versuchen die PKH selber direkt beim Gericht (Rechtsantragsstelle) zu beantragen.
So wie ich das verstehe, wenn mein RA die PKH für mich beantragt, dann ist es "kostenlos", wenn aber der Antrag abgelehnt wird, dann muss ich seine Kosten für die Antragstellung bezahlen. (Zumindest so hat einer Internet erkärt... ich weiß nicht ob das wahr ist...) Stimmt das?
Übrigens, in deiner Vorlage geht es um konkrete Zahlen bzw. Fakten, d.h. dem Gericht muss man tatsächlich sagen, um wie viel Geld geht es eigentlich, mit Verweis auf steuerliche Berechnung, getrennt und zusammen... und dass der EX keine steuerliche Nachteile entstehen... für meinen Fall muss vieles anders bzw. kürzer formulieren.
Welche Beweise/Nachweise muss ich mit der Klage abgeben?
Nur diese Sache macht mir Sorgen, die Sache wird von einer RichterIN entschieden, da kann gewisse Sympathie zur Verklagten entstehen, zumal sie jetzt alleine mit zwei "armen" Kindern ist... ;( und ich als "böser Wolf" möchte sie berauben...
Es gibt genug Beispiele, dass ein dem konservativen Weltbild anhängender männlicher Richter mit einem Hausmütterchen sympathisiert oder die weibliche Karriererichterin eine auf armes verwundetes Mamatier plädierende KM in die Schranken weist...
Will sagen: Mach Dich frei von solchen blöden Gedanken. Auch wenn es manchmal nicht den Anschein hat: in einer Bananenrepublik leben wir nicht (zumindestens nicht in 15 Bundesländern... :phantom: ). Auch wenn das Richteramt dem Inhaber vergleichsweise viele Freiheiten erlaubt.
toto
Es gibt Bewegung in der ganzen Sache: in meinem Briefkasten lag ein Brief von RA der EX. Der Brief war etwas dicker als sonst... also den Briefumschlag aufgemacht und ich sehe da ein Anschreiben auf zwei Seiten, sowie die Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2016 und zwei letzte halbjährliche Abrechnungen für Kfz-Versicherung. D.h. meine EX will plötzlich eine gemeinsame Steuererklärung machen... komisch... ich dachte das endet doch vor dem Gericht! Im Brief wird auch mitgeteilt, dass meine EX auch die Steuerklasse auf 4 geändert hat.
Ich weiß nicht wieso man solange gewartet hat und was genau die Rolle gespielt hat... Entweder die RA der EX hat es ihr empfohlen, nach allen meinen Anrufen, Briefen und Emails... oder es war FA! Am letzten Freitag habe ich einen Brief an FA abgeschickt und noch einmal gebeten mir die Abgabefrist zu verlängern... um zu klagen... die Kopie meiner Aufforderung an die EX zur Abgabe habe ich auch beigelegt... Komischerweise kam keine Antwort vom FA... Was auch seltsam ist... FA ist doch ein seriöses Amt... Vielleicht hat das FA die RA der EX kontaktiert und ihr "empfohlen" mitzuspielen... Ich weiß nicht... Man muss nicht alles verstehen!
Auf jeden Fall, das Leben geht weiter, ich mache jetzt zügig die Steuererklärung mit Elster Formular und lasse die kurze Fassung von der EX unterschreiben.
Morgen treffe ich noch meine Kinder...