Ex unterschreibt An...
 
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Ex unterschreibt Anlage U nicht

 
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

meine Ex unterschreibt die Anlage U nicht, obwohl ich sie dazu schriftlich und höflich aufgefordert habe. Dazu ist sie doch verpflichtet? Sie will das mit Geldforderungen an mich verknüpfen, die abstrus sind. Ich fühle mich da schon genötigt.

Was kann ich tun? Onde die Anlage kann ich meine Steuer nicht einreichen, und ich erwaerte eine Rückzahlung, die ich dringend brauche.

Wenn ich das einklagen will, ist das das Familiengericht, oder das normale Amtsgericht? Und welches Gericht ist da zuständig? das an meinem Wohnort, oder am ihren?

Wäre prima, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

LG
Ragos

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2010 00:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ragos,

sie ist dann zur Unterschrift unter die Anlage U verpflichtet, wenn du zusicherst, ihr den Nachteil zu ersetzen, der ihr durch diese Unterschrift entsteht. Dabei geht es um die offensichtlichen steuerlichen Nachteile (denn das, was du von der Steuer absetzt, muss sie versteuern), aber es gibt da noch ein paar subtile Fallen - z.B. wenn ihr aufgrund des erhöhten zu versteuernden Einkommens plötzlich Sozialleistungen durch die Lappen gehen, die sie ohne die Anlage U hätte haben können.

Was für abstruse Geldforderungen stellt sie denn?

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 01:23
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich denke sogar, dass die Unterschrift in bestimmten Fällen ersetzt werden kann und zwar
nämlich dann, wenn die Verweigerung der Unterschrift nur darauf abzielt, den Antragsteller vermögend zu schädigen.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 10:51
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ragos,
das Problem mit der fehlenden Unterschrift hatten hier schon viele.

Ich hab damals mit dem FA telefoniert. Die Dame meinte ich soll das Ding eben ohne Unterschrift einreichen und die EU Zahlungen mit Kontoauszügen beweisen. Außerdem ein Zweizeiler das die Unterschrift verweigert wird.

Keine Ahnung ob das durchgegangen wäre, meine Ex hat im letzten Moment doch noch unterschrieben.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 12:03
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

es gibt da glaube ich auch ein Formblatt. Meine FA SB meinte damals, einfach reinschicken, die
schreiben die Ex dann an, dass sie ihre Unterschrift zu leisten hat.

Gruß
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 12:05
(@zahltag)
Nicht wegzudenken Registriert

Tach auch,

könnte dieser Beitrag weiterhelfen?

http://vatersein.de/Forum-topic-7599-start-msg70864.html#msg70864

ich hab mir den schonmal abgespeichert, da ich auch noch das Erlebnis haben werde mit der letzten gemeinsamen Veranlagung...

Gruß Zahltag

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 12:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur der Vollständigkeit halber:
Hier geht es um Anlage U und dort um zusammen Veranlagung.

Das ist ähnlich aber nicht identisch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 13:12
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Info. Ich werde versuchen, mit ihr eine gütliche Einigung zu erzielen. Falls das nicht klappt, mache ich das so, wie oben empfohlen: Kontoauszugkopien mit der Anlage U ohne Unterschrift in die Steuererklärung. Werde vorher noch meine Steuerberaterin um Rat fragen.

Nachdem wir uns hauptsächlich so wegen dem Umgang/ABR streiten, und hier ein Gutachten vorliegt, dass die Kinder zu mir kommen sollen, habe ich eigentlich keine Lust, hier einen Nebenschauplatz zu eröffnen. Ich weiss nur nicht, ob ich nicht verpflichtet bin, die Steuererklärung innerhalb einer Frist abzugeben.

Die abstrusen Geldforderungen ist, dass ich ihr 1000 Mücken Vorschuss zahlen soll auf die bei ihr zu erwartende Steuerrückzahlung (den ich bisher immer brav gezahlt habe), ausserdem verlangt sie 60 pro Monat mehr KU (den ich ihr sogar zahlen würde), und sie verlangt noch eine Nachzahlung von knapp 1000 an EU. Ich dagegen habe auch Forderungen an sie, sie schuldet mir noch eine Wohnungsmiete 750 aus ihrer alten Wohnung, die ich bezahlen musste, und ich bin zweimal 1000 km hin und rück zum Umgang gefahren, wo sie total boykottiert hat. Mein Anwalt sagt, hier ist sie schadensersatzpflichtig.

Ich übelege also, dass ich ihr anbiete, dass wir die Forderungen gegenseitig fallenlassen (obwohl ich da rein rechtlich ein schlechtes Geschäft mache), und ich überweise ab jetzt 800 KU, und dann sollte hoffentlich ruhe im Karton sein. Aber ich befürchte, nach dem Gutachten ist sie wie eine angeschossene Tigerin, und sie wird wohl keine Ruhe geben mich zu provozieren.

VG
Ragos

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2010 16:28
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ragos,

Ich weiss nur nicht, ob ich nicht verpflichtet bin, die Steuererklärung innerhalb einer Frist abzugeben.

Wenn es um 2009 geht und Du steuerlich beraten bist, muss die Steuererklärung bis zum 31.12.2010 im Finanzamt eingegangen sein, wenn Du steuerlich beraten wirst. Ab dem Zeitpunkt können die Bemessungsgrundlagen für die Steuern geschätzt werden und Verspätungszuschläge festgesetzt werden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2010 19:48
(@ragos)
Rege dabei Registriert

Hi Lausebackesmama,

danke für die Info, da habe ich ja noch viel Zeit und brauche nichts überstürzen. Natürlich schmerzt es, wenn die Steuerrückzahlung erst später kommt, aber ich brache das Geld jetzt nicht total dringend.

Ich möchte ungern nun eine neue Front vor Gericht aufmachen, jetzt da es langsam wahrscheinlich wird, dass die Kids zu mir kommen. Da kann ich mir einen Schmusekurs gegenüber meiner herzallerliebsten Exgattin doch insgesamt locker leisten.

Was aber nicht heissen muss, dass ich ihr die Kohle in den Rachen werfe.

LG, Ragos.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2010 01:37




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Mal ganz ehrlich, ich versteh nicht was du da für ein Theater drum machst.
Selbst das FA hat dir doch den Weg aufgezeigt: Anlage U mit der Anmerkung einreichen das hExe die Unterschrift verweigert - dann kümmert sich das FA von amtswegen um alles.
Einfacher und konfliktfreier kann man es wohl kaum haben.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.08.2010 14:37