Ex verweigert Untes...
 
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Ex verweigert Unteschrift auf Steuererklärung

 
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

so jetzt ist es soweit, meine Ex (getrennt 2008/geschieden2009) verweigert die Unterschrift für die Steuererklärung 2008, gemeinsam Veranlagung, Ex hat keine Einkünfte.

Sie möchte von der Stuererklärung erst eine Kopie und das dann an ihre RA weiterleiten zum prüfen.

UND JETZT?????????

LG und noch einen schlnen Tag euch allen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 17:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Sie möchte von der Stuererklärung erst eine Kopie und das dann an ihre RA weiterleiten zum prüfen.
UND JETZT?????????

Das klingt aber nicht wie eine Weigerung, sondern wie der vernünftige Wunsch, erst zu prüfen, was sie da unterschreibt.
Auch ihr RA sollte ihr eigentlich klar machen, dass sie das nicht verweigern sollte.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 18:01
 Ingo
(@ingo)
Rege dabei Registriert

ja, gib ihr das Teil zum Lesen!

und nicht vergessen:

aussergewöhnliche Belastungen: EX Frau  :rofl2:

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 18:09
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Aber was gibt es da zu prüfen für sie?

Es ist eine ganz einfache simpele Steuererklärung wo nur Fahrtkosten abgestzt werden mehr nicht, das wiess sie auch die anderen Steuererklärungen der Jahre davor sahen nicht ander aus.

Es geht ihr wohl um das geld wieviel da raus kommt und was sie bekommt, bzw. daraum das der RA direkt eine neue unterhaltsberechnung anfordert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 18:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ist ihre Sache.

Sie soll etwas unterschreiben und da ist es völlig normal, dass sie es lesen und verstehen will.

Wenn es einfach ist, wird das ja nicht so lange dauern.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 18:21
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Sie will das ja nicht nur lesen, sie möchte eine kopie die an die RA geht zum prüfen und ich denke zum ausrechnen was ihr davon zusteht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 18:33
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Steuererklärung kann sie anfordern, bevor sie sie unterschreibt. Wenn sie ihre Unterschrift verweigert
und die somit vermögend schädigen würde, dann kannst du ihr das durchaus unterbuttern.

Ich finde, es ist nichts dabei. Denn deine Einkommensverhältnisse musst du ja sowieso auf Anforderung offenlegen.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 18:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Auch das wirst du nicht verhindern können.

Du bist sowieso verpflichtet, bei Bedarf auch deinen Steuerbescheid vorzulegen.
Einen gemeinsamen erst recht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 18:38
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Theoretisch hätte er auch die Möglichkeit (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) eine getrennte Veranlagung
zu beantragen.

Dann wird es jedoch teuer, da er ja wahrscheinlich von der besseren Steuerklasse profitiert hat.

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 18:42
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Das ist mir schon klar, ich habe auch nichts zu verheimlichen, den Steuerbescheid bekommt sie ja auch vom FA zugeschickt, was mich stört ist das sie das an ihren RA weitergeben will.....der ist mir nicht ganz koscher.

Ja und steht ihr denn von dem GEld was zu? Sie ist nicht arbeiten gegangen nur ich!?

Zu dem haben wir noch eine Nebenkostenabrechnung die gezahlt werden muss wo sie sagt das kann sie nicht zaheln kein GEld, dafür würde ich die steuer nehemn.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 18:44




(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Ja eine Einzelveranlagung kan nich machen aber dann müsste ich nachzahlen weil dann wie Stuerklasse 1 gerechnet wird und noch mal sie hat nichts davon sie hat nichts verdient.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.03.2010 18:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

lass sie das doch alles an ihren RA geben - der hat auf die Prozedur ohnehin keinen Einfluss.

Von der Einzelveranlagung würde ich ganz klar die Finger lassen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 18:54
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

lass sie das doch alles an ihren RA geben

  Absolut...

Von der Einzelveranlagung würde ich ganz klar die Finger lassen.

Ich auch. Ich hatte damals die ähnliche Situation. Und mit ein bisschen Nachdruck hat die (H)exe
wie von selbst das nette Formular unterschrieben.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2010 18:58