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Fahrten zur Kindesabholung - steuerliche Berücksichtigung?

 
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Das Thema ist bestimmt schon mehrfach angesprochen worden, hab es aber leider nicht direkt gefunden.

Sind die Fahrten, die KV tätigt um sein Kind zu sehen in irgendeiner Art und Weise von der Steuer absetzbar?
Die einfache Fahrt ist jedesmal 115 km. (115 km x 8 = 920 km im Monat) 

Vielen Dank für eure Hilfe.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 21:40
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Oder evtl. auch andere Aufwendungen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 21:54
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich habe diesbezüglich nie etwas absetzen können siehe auch das, was ich beim buddeln gefunden habe http://www.vatersein.de/Forum-topic-260-start-100.html . :exclam:

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 22:07
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein ist schon oft versucht und immer abgelehnt worden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 22:08
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann möchte ich mal wissen wie man 920 km in 92 € anteiliges hälftiges Kindergeld unterbringen soll. Mal abgesehen von den ganzen anderen Kosten.

Mh..., danke euch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 22:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Frage kann ich mich anschließen und sie noch ergänzen, aber nicht beantworten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 22:13
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Eigentlich müsste man denen, die so´n Sch... verzappen mal gewaltigt auf die Finger hauen.
Oder sie sollten den "Kindergeldanteil" an die gegebenen Umstände anpassen.

Nicht nur die Mutter braucht Strom, Zimmer, Essen und Sprit um sein Kind zu erziehen und aufwachsen zu lassen.

*Grrrrr*

Aber es bringt leider nichts, sich aufzuregen. (zumindest theoretisch)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 22:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vorletzten Sonnabend war Väterdemo in Hamburg.

Es waren nur rund 250 Leute da.

Insofern haben die, die das verzapfen wohl doch recht.
So wenig Widerstand würde ich auch als Zustimmung auslegen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 04.07.2011 22:24
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Aber die machen es sich doch trotzdem einfach.

Hab mir jetzt schon mal die Frage gestellt, warum man eigentlich gegen die Politik keine Untätigkeitsklage/-beschwerde erheben kann - z.B. neue Soregerechtsregelung usw.

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Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 22:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das kann man zum Einen, in dem man ihnen schreibt, z.B. über Abgeordnetenwatch oder an den eigenen Abgeordneten.

Und zum Anderen alle paar Jahre, in dem sie nicht wählt.

Zu den Parteien, die sich als Teil des Problems herausgestellt haben, gehören in erster Linie:
CDU/CSU, SPD, Die Grünen, FDP und die Linke.

Dabei wird Nichtwählen übrigens als Zustimmung in Verbindung mit Faulheit gewertet.

Einzig die Stimmabgabe an eine Partei außerhalb dieses Täterkreises wird als Kritik wahrgenommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.07.2011 22:41




(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab grad noch was gefunden: BGH vom 17.06.2009, Az: XII R 102/08

Bin da zwar noch nicht ganz durchgestiegen, aber Punkt 11 klingt interessant.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 22:43
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab grad gemerkt, dass ich bissl abgeschwiffen bin - SORRY -

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2011 22:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hatte mich auch schon gefragt, was der BGH mit Steuerfragen zu tun hat.

Dafür gips nämlich einen eigenen B*H.
Den BFH.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 04.07.2011 23:12
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hab mal noch ne Frage. Wie verhält sich das mit der Günstigerprüfung und dem hälftigen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Wie wird das richtig berechnet. Hab da bis jetzt leider nur Bahnhof verstanden.

Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2011 23:22
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

die ist ein bißchen schwierig, ich hab das mal in einem Beitrag erklärt, aber ob ich den jetzt finde.....

Kindergeld ist ja eine steuerliche Entlastung. Es ist von der Einkunftshöhe abhängig, ob die Gewährung der Kinderfreibeträge günstiger ist oder das bereits erstattete Kindergeld. Wenn die KFB günstiger sind, wird das zu versteuernde Einkommen wieder um das Kindergeld erhöht. Ist das nicht der Fall, bleibt es bei der Steuerfreistellung des Existenzminimus des Kindes durch das Kindergeld.

So, ich such mal den Thread, vielleicht finde ich ihn ja...

Da isser *puh*: KFB vs. KG

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2011 23:37