Hallo Forum,
ich habe gelesen, dass im Gegensatz zu den Fahrtkosten zum Umgang die Kosten für Umgangsrechtsverfahren steuerlich absetzbar sind ( http://www.arbeit-familie.de/2011/07/12/das-umgangsrecht-und-die-liebe-steuer/). Gilt das auch für die Fahrtkosten zu den Verhandlungen und Gesprächen mit Beistand etc.?
Danke für Eure Antworten
Hi,
man liest viel im Internet...
Theoretisch gilt das für alle Kosten, Notwendigkeit und Nachweisbarkeit vorausgesetzt. Wenn Du also persönlich geladen warst und die Fahrtkosten nachweisen kannst, könntest Du sie ansetzen.
Aber: Das ist kein Selbstläufer - die zitierte Entscheidung ist mit einem Nichtanwendungserlass belegt und ab dem Veranlagungsjahr 2013 hat der Gesetzgeber die Rechtslage geändert. Du kannst und solltest die Kosten eintragen aber letztlich musst Du zumindest ins Einspruchsverfahren gehen und auf weitere Rechtsprechung warten.
Gruss von der Insel