Hallo allerseits,
vielleicht weiß jemand darüber bescheid: Kann ich in meiner Steuererklärung die Fahrtkosten zu meinen bei der Exe lebenden Kindern (10 u. 14 Jahre)als außergewöhnliche Belastung geltend machen? Die einfache Entfernung beträgt 325 km und ich fahre ca 25 mal pro Jahr...macht also 16250 km.
Schonmal danke für eure Antworten...
Schönen Gruss aus dem Norden von Martin
Moin Martin,
guggst Du >>>HIER<<<
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
soweit sogut...aber was ist letztlich daraus geworden? die "Geschichten" sind ja schon einige Jahre her....
Hallo Martin,
Du hast aber schon bis zum Ende gelesen? Der Thread zieht sich bis Mitte 2010, also recht aktuell.
lg
sleepy
Sleepy
soweit sogut...aber was ist letztlich daraus geworden? die "Geschichten" sind ja schon einige Jahre her....
mitnichten; die letzten Einträge stammen von Ende Juli 2010. Ein bisschen Lesearbeit muss man sich schon machen; allermindestens ab >>>HIER<<<
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also ich war letzte Woche bei meinem Steuerberater zwecks Erklärung 09... dort teilte er mich mit, dass für das Jahr 08 die Fahrten zwecks Umgang mit dem Kind abgelehnt worden sind aufgrund der gängigen Rechtsprechung... er hatte zwar nochmal Widerspruch eingelegt aber das hat wie zu erwarten war keinen Erfolg.
Fazit: Umgangsfahrten kann man steuerlich nicht berücksichtigen lassen...
MfG