Hallo,
ne Freundin von mir ist geschieden.
Jetzt hats mich heut fast vom Stuhl gehauen, weil sie mir was erzählt hat.
Sie hat von ihrem Ex-Mann jährlich Unterhalt bekommen die letzten Jahre meist am Jahresende, wenn er was übrig hatte.
Bei dem "Etwas" handelt es sich um nen Betrag um die 8.000,- Euro. Er gibt es ihr meist am Jahresende bei guten Geschäften, aber er garantiert es ihr nicht.
Zahlen tut er lediglich für sein Kind monatlich den normalen Unterhalt.
Sie ist finanziell nicht auf Rosen gebetet. Kann das Geld mehr als gut gebrauchen, da sie selbst sehr wenig verdient.
Sie hat einen neuen Lebenspartner, möchte aber unabhängig von ihm sein.
Darum nimmt sie am Ende immer das Geld auch an.
Beim Lohnsteuerjahresausgleich hat sie es bis jetzt auch immer angegeben. Hat auch die Anlage U unterschrieben mit diesem Betrag.
Jedoch musste sie es nie versteuern, da sie nie über ihren Freibetrag verdiente.
Aber:
Sie bekommt Kindergartenzuschuss von der Stadt bzw alles eigentlich gezahlt... Wahrscheinlich weil sie bis jetzt immer keine Angaben über den freiwilligen
Unterhalt ihres Ex-Mannes machte, da sie nicht weiß, ob sie diesen Unterhalt auch in jedem Jahr bekommt.
Jetzt hat sie auch wieder ihre Steuer gemacht, wie auch ihr Ex und hat diesen Betrag angegeben.
Aber beim Antrag auf den Kindergartenzuschuss nicht, da sie ja nicht weiß, ob sie diesen Betrag auch wieder bekommt.
Jetzt die Fragen:
a) Was hat sie zu befürchten?
b) Arbeitet das Finanzamt mit dem Jugenamt zusammen und darf das Finanzamt dem Jugendamt Auskunft über ihre Angaben geben?
c) Ich machte ihr wohl Angst mit meinen Befürchtungen, dass das Amt das Geld von ihr zurückfordert, den Kindergartenzuschuss... Sie kann das Geld aber nicht aufbringen, da sie selbst echt über kein Geld verfügt. Habe ich Recht mit meinen Befürchtungen?
Am Liebsten würde sie alles so laufen lassen wie bis jetzt, jedoch hat sie Angst vor einer Anzeige...
Wie gesagt, sie weiss auch nicht, ob sie für 2010 das Geld von ihrem Ex bekommt, wie die letzten Jahre...
Wäre sehr dankbar für hilfreiche Antworten
Grüsse
Hi mitschiii
Bei all Deiner Besorgnis in Ehren: hat sie denn überhaupt Anspruch auf UH? Oder ist es eher ein nettes Zubrot?
8000€/Jahr auf den Monat runtergebrochen sind satte 660€ - nun wahrlich kein Pappenstiel. Wo von fristet sie ansonsten ihr Leben (die ersten 11 Monate), wenn das Geld erst Ende des Jahres fliesst? Irgendwas ist hier nicht ganz korrekt.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi mitschiii
Bei all Deiner Besorgnis in Ehren: hat sie denn überhaupt Anspruch auf UH? Oder ist es eher ein nettes Zubrot?
8000€/Jahr auf den Monat runtergebrochen sind satte 660€ - nun wahrlich kein Pappenstiel. Wo von fristet sie ansonsten ihr Leben (die ersten 11 Monate), wenn das Geld erst Ende des Jahres fliesst? Irgendwas ist hier nicht ganz korrekt.
Gruss oldie
Anspruch auf Unterhalt nein. Sie lebt meist von dem Geld vom Ende des Vorjahres so viel ich das weiss.
Den Gewinn bekommt er Ende des Jahres durch diverse Einkünfte und hat meist Mitleid mit ihr und will, dass sein Sohn auch gut aufwächst...
Aber so genau kenn ich mich da nicht aus
Hat auch ziemlich viel Geld verloren durch Spielprobleme u ihr Ex will, dass sie da raus kommt und möchte nicht, dass der Sohn etwas mitbekommt
Grüsse
Moin,
a) sie muss ev. nachzahlen bzw. für die Folgezeit höhere Kitagebühren
b) nein, darf es nicht. Aber üblicherweise verlangt das JA zur Berechnung der Kitagebühren den Steuerbescheid
c) hier schließe ich mich Oldie an. Sie kann ja nicht "nichts" haben ohne die 8000 Euro p.a. von ihrem Ex. Denn dann würde das JA wohl fragen, wovon sie lebt. Bekommt sie also Hartz4?
Vom Prinzip ist es wie bei allen Sachen: Vom Einkommen abhängige Zahlungen werden nach dem Einkommen der Vergangenheit berechnet. Ich denke, wenn sie den Unterhalt mal nicht bekommt, müsste sie einen Anpassungsantrag stellen, eben weil sich die Einkünfte aktuell verringert haben.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hmm, nun freilich. Für einen anscheinend spielsüchtigen Menschen sind 8 k€ zum Jahresende eine echte Motivation, der Sucht zu begegnen und der Auffassung abzuschwören, dieses zusätzliche EK bei der Ermittlung der KiTa-Gebühren anzugeben. Anders ausgedrückt - hier geht mir der Kragen hoch. Nichts für ungut, ich klinke mich aus, faktisch kriminelle Energien auf Kosten der Steuerzahler auch noch zu legimentieren ist wohl zuviel verlangt.
Gruss oldie
PS: Mit Unwissentheit, wie in der Thread-Bezeichnung angegeben, hat das nun wirklich wenig zu tun.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
danke für die Antworten.
Zum diesem Beitrag:
Hmm, nun freilich. Für einen anscheinend spielsüchtigen Menschen sind 8 k€ zum Jahresende eine echte Motivation, der Sucht zu begegnen und der Auffassung abzuschwören, dieses zusätzliche EK bei der Ermittlung der KiTa-Gebühren anzugeben. Anders ausgedrückt - hier geht mir der Kragen hoch. Nichts für ungut, ich klinke mich aus, faktisch kriminelle Energien auf Kosten der Steuerzahler auch noch zu legimentieren ist wohl zuviel verlangt.
Gruss oldie
PS: Mit Unwissentheit, wie in der Thread-Bezeichnung angegeben, hat das nun wirklich wenig zu tun.
Ich habe heute nochmal mit ihr ausführlich gesprochen. Das ist so: Sie spielt jetzt nicht mehr, hat aber sehr hohe Schulden gemacht wegen dem Spielen bei dem Bruder ihres Ex.
Ich glaube ca 20.000,- Euro. Das Geld gibt sie ihm zurück durch diese Zahlungen. Ihr Ex hängt viel daran, dass die Mutter seines Kindes wieder den Weg ins Leben zurück findet.
Darum gibt er ihr jährlich auch das Geld, wenn er Überschuss hat.
Dieses Geld wird größtenteils zum Schuldenabbau bei ihrem Kreditgeber verwendet. Jedoch ist seine Bedingung, dass es als Unterhaltszahlung durchgeht, da es ja auch eine ist.
Jedoch hat sie das Geld nicht beim Jugendamt angegeben, da sie es ja nicht für sich verwendet, sondern eben zum Schuldenabbau. Sie selbst hat davon so gut wie gar nix.
Sie arbeitet sonst für ca 250,- Euro als Azubi und das bis Mitte des Jahres, danach war sie Arbeitslos. Sie bekam AG bzw bekommt es und sie startet jetzt wohl wieder ne Lehre.
Darum denke ich mittlerweile, dass es gar nicht so schlimm ist, dass sie die "Unterhaltszahlung" nicht angibt, da sie eben diese hohen Schulden hat. Mittlerweile nur noch über ca 8.000,- Euro.
Oder täusche ich mich jetzt wieder?
Sie gibt ihm das Geld auch immer bar.
Grüsse
PS: Danke für alle bisherige Antworten
Darum denke ich mittlerweile, dass es gar nicht so schlimm ist, dass sie die "Unterhaltszahlung" nicht angibt, da sie eben diese hohen Schulden hat. Mittlerweile nur noch über ca 8.000,- Euro.
Oder täusche ich mich jetzt wieder?
das ist etwa dasselbe wie wenn jemand keine Steuern bezahlt mit der Rechtfertigung, er verbrauche das Geld ja nicht für sich, sondern zur Abzahlung eines Sportwagen-Kredits. "Unwissenheit" gilt in diesem Kontext nur in einer Hinsicht: Sie schützt im Zweifelsfall nicht vor Strafe.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.