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Finanzamt ändert Kinderfreibetrag von 1,0 auf 0,5 - was tun?

 
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Abrechnungsstelle hat mich gerade angerufen. Das Finanzamt hat elektronisch übermittelt, dass ich nur noch Anspruch auf einen Kinderfreibetrag von 0,5 hätte.

Wie kann ich das ändern bzw. kann ich das überhaupt ändern?

Kinder sind 15 und 16 und leben beim Vater?

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2013 13:07
(@tinnitus)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,
habe folgendes gefunden, hoffentlich hilfts

Beim Kinderfreibetrag gilt das „Halbteilungsgesetz“, nach dem jedem Elterteil die Hälfte des Kinderfreibetrages, sowie die Hälfte des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf zustehen. In der Lohnsteuerkarte steht in diesem Fall unter "Zahl der Kinderfreibeträge" der Zähler auf 0,5. Im Gegensatz dazu kann das Kindergeld immer nur einer Person ausgezahlt werden.

Zahl der Kinderbeiträge: 0,5 - Die Gemeinde trägt mit der Ausstellung der Lohnsteuerkarte die Anzahl der Kinderfreibeträge für alle Kinder unter 18 Jahren ein. Für jedes in der Gemeinde gemeldetes Kind, das die Voraussetzungen für Kindergeld / Kinderfreibetrag erfüllt, wird unabhängig davon bei welchem Elternteil das Kind angemeldet ist, der Zähler 0,5 eingetragen. Für Ausnahmen von dieser Regelung ist das Finanzamt zuständig.

Zahl der Kinderbeiträge: 1,0 - In diesen Fällen trägt die Gemeinde den Zähler 1,0 ein:

    Bei Eltern (von einem gemeinsamen Kind), die Steuerklasse III oder IV gewählt haben
    Bei Eltern, deren anderer Elternteil vor Beginn 2010 gestorben ist
    Wenn das Kind von einem Ehepartner adoptiert wurde.

Gruß tinnitus

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 13:28
(@ergo234)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Sophie,

bei mir ist auch nur noch ein "halbes" Kind auf der Lohnsteuerkarte eingetragen, beim Lohnsteuerjahresausgleich habe ich dann aber die Übertragung aller Freibeträge beantragt und auch bewilligt bekommen (Kind nur bei mir gemeldet, kein Unterhalt, Exfrau verdient unter Freibetrag).

Laut Steuerrechner macht sich (bei mir) das "halbe" Kind beim Steuerabzug eh kaum bemerkbar (12 Euro/Monat, entspricht ~1,7% des Steuerabzugs).

Probiere doch mal mit nem Brutto-Netto-Rechner im Netz rum, wieviel das für dich ausmacht...

Gruß Ergo

PS.: Oh sorry, überlesen, dass die Kinder beim Vater wohnen. Dann ist der Fall ja ein anderer...

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 13:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@tinnitus und @ergo234:
ich denke, das Problem ist, dass zwei "halbe" Kinder ein ganzes ergäben, wenn ich Sophie richtig verstehe.

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 13:48
(@Inselreif)

Hi,

obwohl es praktisch über das Jahr fast und am Ende gar nichts ausmacht - man kann dazu einen Antrag auf Berichtigung der ELSTAM stellen. Dazu gibt es einen Vordruck, google mal nach.
(mir geben sie immer zu viele Kinder, nicht einmal nach dem Antrag hat man das hinbekommen  :puzz:)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 14:27
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bis jetzt läuft der angebotene Link ins Leere; mal schauen ob ich das die Tage noch hinbekomme.

Klar, es macht nicht extrem viel aus, da bei mir der Vater aber immer alles fordert was geht sind auch die geringen Beträge für mich wichtig. Wäre das anders und er würde mir sagen aufgrund der vollen Freibeträge erhält er im Jahr Betrag x mehr und das wird beispielsweise für die Fahrtkosten genommen, wäre das völlig in Ordnung. Aber er hat ja für 2011 die Übertragung aller Freibeträge beantragt und anscheinend auch einen halben mehr bekommen als ihm zusteht.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2013 14:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

..weiss jemand was ich außer dem Formular noch benötige?

Geburtsurkunden, Unterhaltstitel, Belege über Unterhaltszahlungen?

Muss ich da persönlich vorbei oder reicht der Antrag?

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.01.2013 14:35
(@Inselreif)

Hi,

wenn die Kinder bislang schon eingetragen waren, was ja der Fall war, reicht es, das Formular ans Finanzamt zu schicken, vielleicht hast Du noch eine Kopie der Lohnsteuerkarte bzw. der Arbeitgeber kann flott eine machen, dann geht es einfacher.
Link siehe >>> HIER <<<

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2013 14:44