Frage: Verweigerung...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Frage: Verweigerung der steuerlichen Veranlagung im Jahr vor der Trennung

 
(@peterpan)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ich habe eine Frage zur Einkommensteuererklärung ... Mein Steuerberater bearbeitet aktuell meine EkSt. Erklärung für 2007, dort war ich noch verheiratet (bin es immer noch, hoffentlich nächste Woche nicht mehr  :wink:), wir haben uns im März 2008 getrennt.

Ich befürchte, das meine 'Noch-Frau' die 'gemeinsame' Einkommensteuererklärung nicht unterschreiben könnte ... Kann Sie dies verweigern?
Bei gemeinsamer Veranlagung gibt es eine Erstattung von EUR 1.500,-, bei getrennter Veranlagung eine Nachzahlung von EUR 3.000,-  😡

Danke für Eure Tipps,

Gruß

PP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2009 14:33
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich befürchte, das meine 'Noch-Frau' die 'gemeinsame' Einkommensteuererklärung nicht unterschreiben könnte ...

Frag hier doch einfach nach, wenn du es weißt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2009 14:43
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hatte ein ganz ähnliches Problem.
Es gab immer wieder die Aussagen, dass sie zur 'Unterschrift verpflichtet sei.
Schlussendlich gab es im allgemeinen Gerangel im Scheidungsverfahren einen Vergleich, bei dem ich ihr die entgangenen Steuererstattung ersetzt habe. Sie wäre ja mit Steuerklasse 2 deutlich besser gefahren.

Aber, Deep sagte es schon, wart erst mal ab, ob das Problem überhaupt entsteht.
Probier`s doch erst mal mit vernünftig reden!

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2009 15:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Peter Pan,

bei einem vernünftigen Gespräch mit Deiner Ex solltest Du ihr freundlich klarmachen, dass eine Erstattung im Verhältnis Eurer Einkünfte geteilt wird - eine Nachzahlung allerdings auch. Insofern schiesst sie sich ins eigene Knie, wenn sie Dich mit der Verweigerung ihrer Unterschrift bestrafen will; das kostet dann nämlich auch ihr Geld.

Mal abgesehen davon, dass es ein Verstoss gegen die nacheheliche Solidarität ist, die gemeinsame Veranlagung für die Ehezeit zu verweigern. Euer Trennungszeitpunkt im Jahr 2008 dürfte im Rahmen des Scheidungsantrags schliesslich aktenkundig gemacht worden sein und nicht zur Diskussion stehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2009 15:26
(@comet)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Rechtslage sieht so aus:

Hinsichtlich der gemeinsamen Veranlagung ist nach einem Urteil des BGH (NJW 2002, 2319) der Ehegatte verpflichtet der gemeinsamen Veranlagung zuzustimmen, dies auch dann, wenn der eigene Steuerbescheid für das betreffende Jahr bereits rechtskräftig ist.

Soweit einer gemeinsamen Veranlagung nicht zugestimmt wird, ist der Ehegatte schadensersatzpflichtig, soweit dadurch ein steuerlicher Nachteil erleidet wird (BGH FamRZ 1977,38).

Logischerweise müssen auch die Voraussetzungen für die gemeinsame Veranlagung vorgelegen haben.

RTFM = Read the fucking manual

AntwortZitat
Geschrieben : 20.10.2009 17:20
(@peterpan)
Schon was gesagt Registriert

... danke für die Antworten, hat mir sehr weiter geholfen (denke/hoffe ich).

Gruß

PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.10.2009 17:39
(@sonargucker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

bin beim Googeln auf diesen Thread gestolpert, da ich gerade vom FA Post dazu bekommen habe, da meine Noch-Frau die Briefe des FAs ignoriert und nichts unterschreibt. Kommunikation zwischen mir und ihr gibt es keine mehr, meine Telefonate werden ignoriert, Emails nicht beantwortet.

Wenn meine Noch-Frau nun verpflichtet ist das die Einkommenssteuererklärung zu unterschreiben, sie es nicht tut, darf das FA mich dann alleinstehend veranlagen ?
Muß ich den oben erwähnten Schadensersatz einklagen oder eher die Unterschrift ?
Und was ist das für ein Rechtszweig (Familienrecht, Steuerrecht,...)

Wenn meine Noch Frau dann zu der Unterschrift verdonnert wird, ist sie dann Anteilig oder zur Hälfte an der Erstattung beteiligt ?

Fragen über Fragen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 15:03
(@peterpan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo "sonargucker",

meine Frau hat 'letztendlich' dann doch ohne Mucken unterschrieben ...
Du kannst Dir von Deinem Steuerberater den Unterscheid zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung ausrechnen lassen. Bei mir wäre es bei einer getrennten Veranlagung zu einer Nachzahlung von gut EUR 1.500,- in 2007 und 2008 gekommen. Diesen Betrag hätte ich von meiner damaligen Noch-Frau dann Zivilrechtlich einklagen müssen (es gibt 'irgendwo was' wie " ... durch die 'Verweigerung der Gesamtveranlagung dürfen keine Nachteile entstehen" oder so ...).  In einem Prozess bekommst Du deswegen ziemlich sicher Recht ...

Schreib Deiner Noch-Frau einen netten Brief und weise Sie darauf hin. Lege Mantelbogen und frankierten Rückumschlag bei, denn klappt es hoffentlich. Ob Sie an der Erstattung beteiligt ist hängt scheinbar davon ab, wer das steuerpflichtige Einkommen hatte, auch das sollte aus der Berechnung des Steuerberaters hervorgehen (allerdings benötigst Du natürlich dafür 'die Zahlen Deiner Noch-Frau').

Viel Erfolg!

Gruß

PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 15:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

bin beim Googeln auf diesen Thread gestolpert,

Dann hast du sicherlich zwei Dinge auch noch entdeckt.

1. >Forenregeln<, und hier insbes. Punkt 5
2. >dieses< Topic über Aufzucht und Pflege unterschriftunwilliger Echsen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 15:49