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Frage: Wann neue Steuerklasse/ Steuerkarte?

 
(@Wolli66)

Guten Morgen,
ich habe eine Frage.

Der Scheidungsantrag wird noch in diesem Jahr eingereicht werden - die Scheidung selbst aber erst in 2007 erfolgen. Momentan habe ich noch Steurklasse III , wovon wir profitieren, da ich ein wesentlich höheres Einkommen habe als meine Noch-Frau.

Wann sollte bzw. muß ich die neue Steuerklasse beantragen?
Bei Einreichung der Scheidung? Zum neuen Jahr? oder erst mit Inkrafttreten der Scheidung?

Danke
Wolli aus Düsseldorf

Zitat
Geschrieben : 09.10.2006 12:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Durchsicht nur des Unterforums "Steuern, Abgaben" bringt >dieses< Topic zum Vorschein.  😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 12:10
(@Wolli66)

Moin,

die Durchsicht nur des Unterforums "Steuern, Abgaben" bringt >dieses< Topic zum Vorschein.  😉

DeepThought

Moin,
danke für den tip 🙂

ich habe einen post von dir mit folgender antwort gelesen
"ein Insidertip: Stelle die StKl umgehend auf I/n,n um. Damit entgehst du dem Gefeilsche um das anzuwendende Netto bzgl. KU und TU/EU."

was ist mit /n,n gemeint? Kindefreibeträge?
Warum siehst du die Gefahr der Feilscherei? Der TU/KU während Trennung wird doch m.E.  nach meinem jetzigen Netto Stkl III berechnet. Sobald ich dann Kl I habe, muss sofort neu gerechnet werden? Oder sehe ich da was falsch?

Danke
Wolli

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 12:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

was ist mit /n,n gemeint? Kindefreibeträge?

Yep.

Warum siehst du die Gefahr der Feilscherei? Der TU/KU während Trennung wird doch m.E.  nach meinem jetzigen Netto Stkl III berechnet. Sobald ich dann Kl I habe, muss sofort neu gerechnet werden? Oder sehe ich da was falsch?

Exakt. Sobald ein RA im Spiel ist und eine anteilige Unterhaltsberechnung erfolgt, wird immer zu deinen Ungunsten gerechnet. Den Umstieg von St.-Kl. 3 auf 1 bekommen die absichtlich nicht gebacken und rechnen mir ganz merkwürdigen Zahlen. Last but not least: Die Ex ist gleich von Anfang an über die zu erwartende Zusatzversorgung informiert und daran gewöhnt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 12:53
(@Wolli66)

Moin nochmal,
Yep.
Exakt. Sobald ein RA im Spiel ist und eine anteilige Unterhaltsberechnung erfolgt, wird immer zu deinen Ungunsten gerechnet. Den Umstieg von St.-Kl. 3 auf 1 bekommen die absichtlich nicht gebacken und rechnen mir ganz merkwürdigen Zahlen. Last but not least: Die Ex ist gleich von Anfang an über die zu erwartende Zusatzversorgung informiert und daran gewöhnt.

DeepThought

danke
wie wieviele Kinderfreibeträge darf ich denn auf meiner LStk eintragen lassen nach der Scheidung? 0,5?

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 14:59
(@Platt)

Hi,

pro Nase einen halben.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2006 15:00