Frage zu Rechnung v...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Frage zu Rechnung von Anwalt

 
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

So nachdem Anfang Feburar die Verhandlung zu Trennungs- und Kindesunterhalt war und in Sachen KU ein Urteil und ins Sachen TU ein Vergleich geschlossen wurde kam folgende Rechnung vom Anwalt

Gegenstandswert € 6.000.-
Geschäftsgebühr 1.3. € 439,40
Anrechnugn auf Verfahrensgebühr -0.75 € 253,50
Verfahrensgebühr 1.3 € 439,40
Terminsgebühr 1.2 € 405,60
Einigungsgebühr 1 € 338,00
+ Post, Fahrkosten, Tagegeld

Ich habe keine Ahnung was das für Rechnungsposten sind bzw. was diese Faktoren bedeuten.
Kann da ein "Allwissender" mal bitte drüber schauen ob das so ok ist.

Danke !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2013 20:31
(@Inselreif)

Hi DG,

wie hoch waren die Gegenstandswerte für KU und TU einzeln und wurden die Sachen gerichtlich tatsächlich in einem Verfahren (also mit einem einzigen Aktenzeichen) geführt? War der Anwalt vorgerichtlich tätig also hat er etwas getan (im Verhältnis nach aussen, also nicht nur beraten), bevor die Sache gerichtlich anhängig war?

Tendenziell lässt sich sagen:
- Die Anrechnung ist (zu Deinen Gunsten) 33,80 zu hoch.
- Die Einigungsgebühr ist zu hoch, da nur der Wert des durch Einigung erledigten Teils anzusetzen ist. Bei Gegenstandswerten von 3.000,- + 3.000,- reden wir hier von 150,-.
- ohne es zu wissen könnte ich aus der Rechnungsstruktur fast tippen, dass der Anwalt (bzw. seine Bürodilletantin) die Post- und Telekommunikationspauschale garantiert nur ein Mal abgerechnet hat, obwohl er es zweimal dürfte.
- Zumindest die aussergerichtliche Tätigkeit hätte man für jede der Angelegenheiten separat (also eigene, etwas geringere Geschäftsgebühr und eigene PTK-Pauschale) berechnen können.

Von daher mein Rat nach dem was bislang bekannt ist: nicht drin herumstochern und die zu hohe Einigungsgebühr zahlen, bevor der Chef die Rechnungen genauer ansieht und die anderen Posten nach oben korrigiert.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2013 23:07
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

wie hoch die Gegenstandswerte einzeln waren ? Weiss ich nicht was das bedeutet
Es wurde ein Gegenstandswert von € 6.000.- vom richter festgelegt.

auf der Rechnugn vom Anwalt stehen genau folgende Zahlen
2300 Geschäftsgebühr € 6.000.- ( 1,3 ) € 439,40
2300 Anrechnung auf Verfahrensgebühr gem. Vorbem 3 ( - 0,75 ) - € 253,50
3100 Verfahrensgebühr € 6.000.- ( 1,3 ) € 439,40
3104 Terminsgebühr € € 6.000.- ( 1,2 ) € 405,60
1000 Einigungsgebühr € 6.000.- ( 1 ) € 338,00 ( liegt wohl an dem Vergleich zum Trennungsunterhalt ? )

7001 Post- und Telekommunikation 20.-
7001 Post- und Telekummunikation 20.-

Bekommt die Hexe eigentlich die gleiche Rechnung ? muss die den gleichen Betrag zahlen ?
Und zahlt nur mal wieder der böse Ehemann ?

Also inselreif lt. Deiner Meinung ist die Rechnung ok ?
Ja sicher war mein Anwalt im Vorfeld tätig. Gab ja einiges zu beantworten an ständigen anwaltlichen Angriffen der Gegenseite

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 18:14
(@Inselreif)

Hi,

wenn es gerichtlich um TU und KU ging, müssen ja zwei Gegenstandswerte festgelegt worden sein.
Wie viel TU war denn eingeklagt?
Und sicher, dass der RA beide Sachen auf einmal abrechnet?

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 21:01
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Es drehte sich um KU und TU definitiv.
Die daten auf der Rechnung habe ich jetzt 1:1 so abgeschrieben.

KU wollte ich ja Urteil haben.
Gegenseite forderte 120%
Ich war bereit 105% bis Scheidung dann 110%
Dies wurde von Richter auch so ausgeurteilt. Titel bestand ja auch schon über 110%
( wenn auch nur befristet bis Ende 2014 > hat aber nicht interessiert oder vertueddelt von der Gegenseite keine Ahnung )

TU
Wurden € 500.- Cash + Zahlung der nebenkosten der ehelichen Wohnung die im schuldenfreien Besitz der Hexe ist.
Hier wurde ein Vergleich geschlossen. € 250.- und fertig sonst nix von mir zu zahlen.
Keine Rueckstaende finito.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 21:18
(@Inselreif)

Hi,

die 6.000,- sind also schon der Gegenstandswert alleine für den TU (12 x 500,-). Dann ist die Rechnung wegen der zu hohen Anrechnung insgesamt einen Tick zu niedrig.
Die Sache mit dem KU hast Du quasi geschenkt bekommen. Das ist fair.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2013 21:50
(@dergelackmeierte)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok das hört sich gut an. Dann werde ich die nächsten Tage sobald mein Gehalt drauf kommt das Ding überweisen.
Muss die Hexe eigentlich das gleiche dann an ihren Anwalt zahlen ?

Gruss auf die Insel und danke !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2013 21:58
(@Inselreif)

Wenn sie keine VKH hat - JA. Wenn er richtig abrechnet sogar die paar Euro mehr.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2013 00:28