Frage zu Steuererkl...
 
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Frage zu Steuererklärung...

 
(@Wolli66)

Hallo zusammen,

ich habe eine schnelle Frage bzgl. Steuererklärung 2006 bzw. den zuständigen Finanzämtern

Situation:
Die Trennung ist in 2006 erfolgt. Wir wurden bisher gemeinsam veranlagt (ich Stkl III; Ehefrau V). Für  2006  ist noch gemeinsame Veranlagung vorgesehen. Ab 1.1.2007 werden wir beide eigene Steuernummern und getrennte Veranlagung haben.
Ich ziehe zum 1.11.2006 in eine andere Stadt, d.h. das zuständige Finanzamzt ändert sich dann bzw. ich erhalte von dem neuen Finanzamt dann meine Lohnsteuerkarte für 2007.

Frage:
Bei welchem FA müssen meine Frau und ich die Steuererklärung für 2006 abgeben? In dem bisherigen Finanzamt oder dem Finanzamt meines  neuen Wohnortes?

Was muss ich noch beachten? Muss ich dem alten FA meinen Umzug aktiv mitteilen oder läuft das über die Beantragung der neuen Steuerkarte beim neuen FA?

Danke
Wolli aus Düsseldorf

Zitat
Geschrieben : 27.10.2006 11:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zuständig ist immer das Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen bzw. bei Ehepartnern des Ehemannes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung. In der Kopfzeile des Mantelbogens gibst du das bisher zuständige FA an, wodurch dieses die Info bekommt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2006 12:07
(@Wolli66)

Moin,

zuständig ist immer das Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen bzw. bei Ehepartnern des Ehemannes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung. In der Kopfzeile des Mantelbogens gibst du das bisher zuständige FA an, wodurch dieses die Info bekommt.

DeepThought

danke für die Info

is das wirklich fakt, dass MEIN Wohnort entscheidend ist?

...das bedeutet also, dass meine Frau und ich unsere Erklärung für 2006 in MEINEM neuen Wohnort abgeben, obwohl meine Frau mit diesem Wohnort rein gar nichts zu tun hat ????
Kann sie sich weigern...?

Wie passt das mit der neuen Steuernummer zusammen, die ich ab 1.1.07. von meinem neuen FA bekommen werde? Die Steuererklärung für 2006 würde dann also beim neuen FA  mit der alten gemeinsamen Steuernummer laufen...?

Danke

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2006 12:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, Du bekommst eine neue Nummer.

Diese setzt sich zusamman aus der dreistelligen Finanzamtsnummer, der Nummer vom Teilbezirk, in dem Du veranlagt wirst und Deiner persönlichen Nummer.

ZB 154/129/13498

Wenn Du im neuen Amt die Erklärung abgibst, wird dieses automatisch, wenn es zuständig ist, Deine Akte im alten FA anfordern. Deine Frau kann ruhig im alten Amt abgeben, die FA-Hauspost beamt dann ihre Erklärung an den richtigen Ort und das FA schreibt sie ev an, wo sie ihre Erklärungen von nun an abzugeben hat.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2006 00:37
(@Wolli66)

Wenn Du im neuen Amt die Erklärung abgibst, wird dieses automatisch, wenn es zuständig ist, Deine Akte im alten FA anfordern. Deine Frau kann ruhig im alten Amt abgeben, die FA-Hauspost beamt dann ihre Erklärung an den richtigen Ort und das FA schreibt sie ev an, wo sie ihre Erklärungen von nun an abzugeben hat.

LG Lausebackesmama

vielen dank 🙂
habe eine rückfrage

wie ich oben schrieb, wurden wir bisher gemeinsam veranlagt (1 steuernummer und 1 steuererklärung). Für 2006 wollen wir steuerlich noch gemeinsam veranlagt werden, d.h. ich mit Stkl iii, sie mit v.

Du schreibst, dass meine frau ihre EIGENE erklärung im alten amt abgeben soll.
Bedeutet das, dass wir beide doch jeweils eine EIGENE erklärung für das steuerjahr 2006 machen müssen, OBWOHL wir für 2006 noch gemeinsam  veranlagt werden wollen??????
Wie soll das praktisch gehen?

Danke
Wolli

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2006 13:12
(@lordi)
Rege dabei Registriert

moin

1) ihr gebt zusammen EINE erklärung ab, bei deinem NEUEN amt.
2) wenn du willst,  das die erklärung schnell bearbeitet wird, teilst du deinem alten amt mit, das DU umgezogen bist,
    incl. der neuen adresse. dann leiten die die aktenabgabe ein, und im günstigsten fall ist die abgeschlossen
    bis du deine 2006er erklärung am neuen amt abgibst.
3) du kannst es auch machen wie deep geschrieben hat (oben am mantelbogen altes amt angeben etc....) aber
    dann darfst zu der bearbeitungszeit noch mind. 3-8 wochen für die aktenabgabe einrechnen (je nachdem ob auch das bundesland
    gewechselt wurde etc....).

4) um das genauer schreiben zu können, müsste ich wissen ob einer von euch beiden evtl. einkünfte aus nichtselbstst. arbeit hatte oder hat.
    z.b. aus vermietung oder selbstständig etc....

mfg
lordi

nachtrag: punkt 2 u. 3 funkt. aber nur wenn du dich bereits umgemeldet hast! neu zust. finanzämter weigern sich gern mal die akte zu übernehmen, wenn
das einwohnermeldeamt sagt: neeeee, der wohnt hier net, is ja nicht gemeldet  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2006 18:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Lordi: Ist ja auch logisch, als Bäcker nehm ich ja auch keine Fleischlieferung ab 😉

@Wolli: Solange ihr gemeinsam veranlagt werdet, würde ihre Erklärung bzw. ihre Anlagen nachgeliefert werden. Sprich: Das alte FA sieht, dass Deine Akte zum neuen FA übergegangen ist, dann wandern ihre Bögen hinterher. Im Idealfall würdet ihr zumindest den Mantelbogen gemeinsam ausfüllen, wegen der Unterschrift. Wenn nicht, kann aber das FA durchaus eine Kopie des von Dir unterschriebenen Mantelbogens zusenden, damit sie darauf unterschreibt. Oder Du schickst ihr ne Kopie und sie unterschreibt darauf und reicht diese mit ein.

LG Lausebackesmama

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2006 23:07
(@Wolli66)

4) um das genauer schreiben zu können, müsste ich wissen ob einer von euch beiden evtl. einkünfte aus nichtselbstst. arbeit hatte oder hat.
    z.b. aus vermietung oder selbstständig etc....

mfg
lordi

moin lordi
danke für die info

zu deiner frage oben:
ich bin angestellt und meine Noch-Frau ist selbständig (bzw. freiberuflich) tätig.  wir haben keine weiteren einkübfte aus vermietung etc.

danke
wolli

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2006 09:26
(@lordi)
Rege dabei Registriert

moin lordi
danke für die info

zu deiner frage oben:
ich bin angestellt und meine Noch-Frau ist selbständig (bzw. freiberuflich) tätig.  wir haben keine weiteren einkübfte aus vermietung etc.

danke
wolli

moin,

holla!

das ändert einiges!!!!

in dem fall bleibt die akte, sprich die steuernummer etc. in aller regel bei dem ehegatten, der freiberuflich/gewerblich tätig ist!

sprich, die veranlagung würde für 2006 am amt deiner ex-frau stattfinden, und für 2007 bekommst du am neu zuständigen amt eine neue steuernummer/akte.

mfg
lordi

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2006 12:27
(@melmi)
Rege dabei Registriert

.... und Wolli dran denken den Unterhalt neu berechnen zu lassen, denn die Steuerklassenänderung wirkt sich beträchtlich auf DEIN netto aus..... bei mir waren das satte 800 eu weniger im Monat.....und das sollte doch auch der Frau zugute kommen oder ?  :rofl2:
lg

Life is a Rollercoaster 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 15:46




(@Wolli66)

.... und Wolli dran denken den Unterhalt neu berechnen zu lassen, denn die Steuerklassenänderung wirkt sich beträchtlich auf DEIN netto aus..... bei mir waren das satte 800 eu weniger im Monat.....und das sollte doch auch der Frau zugute kommen oder ?  :rofl2:
lg

hallo ,elmi,
danke für den tip...aber DAS hat der RA meiner frau in meinem beisein gemacht....soweit also alles ok.----

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2006 19:26