Fragen zum Antrag a...
 
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Fragen zum Antrag auf PKH bzw. VKH

 
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Heute hab ich mit dem Gericht telefoniert und einige Fragen zur PKH bzw. VKH geklärt.

Bin gerade beim Ausfüllen des Antrages.

Mir sind so einige Punkte aufgefallen, soll ich da Angaben machen oder lieber leer lassen:

3. Hat Ihr Ehegatte/eingetragener Lebenspartner bzw. Ihre Ehegattin/eingetragene Lebenspartnerin Einnahmen aus
(bitte die monatlichen Bruttobeträge in EUR angeben)

Ich weiß nur dass meine EX ein bestimmtes Gehalt hat, ob diese Angaben jetzt stimmen ist so eine Sache...
Das Kindergeld kriegt sie auf jeden Fall...

Oder wenn man getrennt ist, dann braucht man keine Angaben über den Partner zu machen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2017 16:44
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du gibst nur deine Daten ein.
Denn ihr lebt ja in Trennung/Scheidung.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2017 17:08
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

OK. Verstehe.

Unter Punkt F muss man Steuern/Solidaritätszuschlag... angeben und zwar pro Monat, ich gehe davon aus dass man diese Beträge einfach aus der Gehaltsabrechnung entnehmen kann.

Und als Sozialversicherungsbeiträge gemeint ist die Summe aller Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherungsbeiträgen pro Monat...

korrekt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2017 17:17
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Übrigens, mit welchem Beleg muss ich beweisen, dass ich 5 km zur Arbeitb fahre? Mit dem Arbeitsvertrag?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2017 17:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Übrigens, mit welchem Beleg muss ich beweisen, dass ich 5 km zur Arbeitb fahre? Mit dem Arbeitsvertrag?

Soviel ich weiss, musst Du gar nix belegen: Deine Anschrift ist bekannt, zur Not die Deines AG (das könnte Beleg genug sein).

Unter Punkt F muss man Steuern/Solidaritätszuschlag... angeben und zwar pro Monat, ich gehe davon aus dass man diese Beträge einfach aus der Gehaltsabrechnung entnehmen kann.

Wenn nicht, nimm die Zahlen des letzten EkSt-Bescheides und teile durch 12.

Und als Sozialversicherungsbeiträge gemeint ist die Summe aller Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherungsbeiträgen pro Monat...

Meines Wissens sind Sozialvers.-beitrage alles ausser Krankenkasse.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2017 18:41
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Apropos, wenn man diesen Antrag ausgefüllt und alle Angaben mit den Belegen bestätigt hat, muss man beim Gericht zusätzlich eine Erklärung formulieren, warum ich überhaupt klage will etc.? Wie soll das aussehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2017 03:14
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Apropos, wenn man diesen Antrag ausgefüllt und alle Angaben mit den Belegen bestätigt hat, muss man beim Gericht zusätzlich eine Erklärung formulieren, warum ich überhaupt klage will etc.? Wie soll das aussehen?

Diese Option ist mir gänzlich unbekannt. In der Regel stellt man einen Antrag auf aSR, GSR, aABR, Umgang, etc.pp.
Um den Antrag "finanzieren" zu können, gibt man seine wirtschaftlichen Verhältnisse an.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2017 03:22
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Übrigens, mit welchem Beleg muss ich beweisen, dass ich 5 km zur Arbeitb fahre? Mit dem Arbeitsvertrag?

Google Maps macht es möglich  😉

Ansonsten wird dieser Punkt gerne unbestätigt übernommen, wen juckt's?!

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2017 03:25
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Diese Option ist mir gänzlich unbekannt. In der Regel stellt man einen Antrag auf aSR, GSR, aABR, Umgang, etc.pp.
Um den Antrag "finanzieren" zu können, gibt man seine wirtschaftlichen Verhältnisse an.

Ich fülle im Moment nur die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" aus...

Ganz unten in der PDF Datei gibt es Ausfüllhinweise und da steht folgendes:

Wie erhält man Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
Erforderlich ist ein Antrag. In dem Antrag müssen Sie das Streitverhältnis ausführlich und vollständig
darstellen. Aus dem Antrag muss sich für das Gericht die vom Gesetz geforderte ,,hinreichende
Aussicht auf Erfolg'' (siehe oben) schlüssig ergeben. Die Beweismittel sind anzugeben. Zu diesen
Fragen sollten Sie sich, wenn nötig, anwaltlich beraten lassen.
Lassen Sie sich dabei auch über das
Beratungshilfegesetz informieren, nach dem Personen mit geringem Einkommen und Vermögen
eine kostenfreie oder wesentlich verbilligte Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung beanspruchen
können.
Dem Antrag müssen Sie außerdem eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse (Familienverhältnisse, Beruf, Vermögen, Einkommen und Lasten) sowie entsprechende
Belege in Kopie beifügen. Für diese Erklärung müssen Sie das vorliegende Formular benutzen.
Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kann grundsätzlich nur für die Zeit nach Vorlage des
vollständigen Antrags einschließlich dieser Erklärung und aller notwendigen Belege bewilligt werden.
Das Formular ist von jeder Antragstellerin bzw. jedem Antragsteller gesondert auszufüllen. Bei
Minderjährigen sind deren persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse sowie die der
unterhaltsverpflichteten Personen auf weiteren Exemplaren des Formulars anzugeben.
Das Gericht entscheidet, ob Ihnen Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird. Da die Mittel für
Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe von der Allgemeinheit durch Steuern aufgebracht werden, muss
es prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe haben. Das Formular soll
diese Prüfung erleichtern. Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass Sie Ihre persönlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen.

Wie kann man die unterschriebene Textpassage verstehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2017 11:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Erforderlich ist ein Antrag. In dem Antrag müssen Sie das Streitverhältnis ausführlich und vollständig darstellen. Aus dem Antrag muss sich für das Gericht die vom Gesetz geforderte ,,hinreichende Aussicht auf Erfolg'' (siehe oben) schlüssig ergeben. Die Beweismittel sind anzugeben. Zu diesen Fragen sollten Sie sich, wenn nötig, anwaltlich beraten lassen.

Du kannst Deinen Antrag auf VKH erst einreichen, wenn Du in der Streitsache ebenfalls einen  Antrag gestellt hast.
Wenn das Gericht keine "Aussicht auf Erfolg" feststellt, wird Dein VKH-Antrag nicht bewilligt. DSs wäre ein Hinweis für Dich, diese Angelegenheit NICHT weiter gerichtlich zu verfolgen bzw. den gestellten Antrag zurück zu nehmen.

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2017 13:39




(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

OK, d.h. wenn ich die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" abgebe, dann muss ich dem Gericht auch einen Antrag (quasi Klage) abgeben?

Wie muss dieser Antrag aussehen, gibt es bestimmte Form oder ist es formlos?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2017 13:56
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Noxin!
JA so isses!

Zur Form:
Da steht nicht umsonst Zu diesen Fragen sollten Sie sich, wenn nötig, anwaltlich beraten lassen. Es gibt aber auch eine Beratungsstelle beim Gericht...

Grüßung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2017 14:13
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe für den nächsten Dienstag einen Termin bei meinem RA. Ich wollte soweit wie möglich den Antrag auf PKH vorbereiten, gestern und heute unzällige Kopien von allen möglichen Dokumenten gemacht...

Wenn ich den Antrag auf PKH beim RA komplettiere wird es viel kosten?

Ich muss sowieso zum RA, um zu prüfen ob meine Chancen auf Klage wegen Zusammenveranlagung für das Jahr 2016 gut sind. Es kann sein dass er mir auch eine negative Prognose erteilt...  :exclam: und dann sind die ganzen Vorbereitungen für die Klage umsonst...  :exclam:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2017 14:31
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Übrigens, welche Wertgegenstände (außer Bargeld...) muss man in diesem Antrag angeben?

Da steht etwas über hochwertige elektronische Geräte...

Abschnitt G, Punkt 4...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2017 17:12
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Du hast "Standardausstattung"; es wird niemand vorbei kommen und nachgucken, welches hochwertige Surroundsystem Du nun hast... 😉
Die wollen in erster Linie aus Deinen Einkünften und vor allem aus den fixen Ausgaben (dazu gehören auch Darlehenszinsen) das Ganze beurteilen.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2017 17:25
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Du hast "Standardausstattung"; es wird niemand vorbei kommen und nachgucken, welches hochwertige Surroundsystem Du nun hast...

Verstehe...

Die wollen in erster Linie aus Deinen Einkünften und vor allem aus den fixen Ausgaben (dazu gehören auch Darlehenszinsen) das Ganze beurteilen.

...d.h. das Bargeld könnte man weglassen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2017 17:28
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

Die wollen in erster Linie aus Deinen Einkünften und vor allem aus den fixen Ausgaben (dazu gehören auch Darlehenszinsen) das Ganze beurteilen.

Beim gestrigen Telefonat mit dem Gericht, hat man mir erzählt das man in erster Linie meine 12 Gehaltsabrechnungen braucht... und eventuell den Kontoauszug zur Bestätigung den monatlichen Ausgaben wie Miete, etc.

Wenn ich 12 Gehaltsabrechnungen abgebe, kann ich diese zusammentackern und mit einer Belegnummer versehen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2017 17:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mein gott ...
Mach Dir doch nicht so einen Kopf.
Stell die Unterlagen zusammen, füll den Antrag nach besten Wissen und Gewissen aus und nimm ihn mit zu Deinen Anwalt.
Ob Du nun 12 Gehaltszettel mit einer Belegnummer, oder alle 12 einzeln durchnummerierst, wird kaum jemanden interessieren. Bargeldbestände zu Hause werden auch nicht so interessant sein, solange Du da nicht die Tausender hortest, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.
Kopier alles was Du an Ausgaben hast, Versicherungen, Miete, alles mögliche...was Dir sinnvoll erscheint. Und wenn das Gericht meint, dass ein Kontoauszug reicht, dann nimm den.
Selbst "hochwertige Güter" die man sich in besseren Zeiten angeschafft hat, ergeben keinen Wert, wenn man diese Veräußern muss. Die Musikanlage die mal 2000 Euro gekostet hat, wirst Du auf die schnelle nicht für 1000 Euro loswerden, also wird das auch nicht verlangt werden bzw. muss meines wissens auch nicht mit angegeben werden.

Wenn Du eh bei Deinem Anwalt sitzt, kann der Dir auch beim Erstellen des Antrages noch helfen bzw. einmal drüber schauen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2017 17:49
(@noxin)
Nicht wegzudenken Registriert

🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.08.2017 17:53