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Fragen zur Angabe von Unterhalt im Rahmen der Lst.

 
(@gamebit)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag zusammen,

ich sitze gerade an der Lohnsteuererklärung für 2007 und werde diesmal erstmalig den Unterhalt der Exe angeben.

Es gibt ja bekanntlich 2 Varianten. Zu diesen habe ich jeweils eine Frage...

1.) Aussergewöhnliche Belastung
Im meinem Programm wird angeben, dass die Ex nicht mehr als 640 Euro verdienen darf.
Ist dieser Betrag monatlich zu sehen oder auf das Jahr gesamt?
Muss ich also die Gehaltnachweise von Ihr mit einreichen?!?

2.) Sonderausgaben
Der lieben Ex darf keine Mehrbelstaung durch die Versteuerung entstehen. Wie kann ich die genaue Info erhalten, wieviel sie nun dadurch mehr an Steuern zahlen musste und ich es ihr entsprechend Vergüte. Steht das evtl. auf ihrem Lonsteuerbescheid?

Danke für Euro Hilfe.  :phantom:

Gamebit

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2008 12:06
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Gamebit,

1.) Aussergewöhnliche Belastung
Im meinem Programm wird angeben, dass die Ex nicht mehr als 640 Euro verdienen darf.
Ist dieser Betrag monatlich zu sehen oder auf das Jahr gesamt?

Pro Jahr. Es gibt eine Grenze von 7680 € pro Jahr. Ihr Gehalt wird auf diesen Betrag angerechnet. Verdient sie also mehr als 7680 € jährlich, bringt diese Variante nichts.

Muss ich also die Gehaltnachweise von Ihr mit einreichen?!?

Das solltest du tun. Ansonsten wird dich das Finanzamt vermutlich dazu auffordern.

2.) Sonderausgaben
Der lieben Ex darf keine Mehrbelstaung durch die Versteuerung entstehen. Wie kann ich die genaue Info erhalten, wieviel sie nun dadurch mehr an Steuern zahlen musste und ich es ihr entsprechend Vergüte. Steht das evtl. auf ihrem Lonsteuerbescheid?

"Ex" muss für die Absetzbarkeit des Unterhaltes als Sonderausgaben die "Anlage U" unterschreiben. Dies hat zur Folge, dass sie auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben muss, auch wenn sie sonst dazu nicht verpflichtet wäre.

Du musst ihr die steuerliche Mehrbelastung ersetzen. Diese kannst du abschätzen, indem du (vorausgesetzt du kennt ihre Einkünfte) ihre Zahlen und sonstige Daten (insbes. Kinder) in dein Steuerprogramm eingibst, einmal mit und einmal ohne Unterhalt als Einnahmen. Die Differenz ist die steuerliche Mehrbelastung.

Die exakten Zahlen kannst du erst dann herausfinden, wenn du ihren Steuerbescheid hast - dann wiederum beide Varianten rechnen (mit / ohne Unterhalt) und daraus die Differenz bestimmen.

Zudem ist zu beachten, dass "Ex" auch andere finanzielle Nachteile von dir fordern kann, z.B. höhere Kindergartenbeiträge / Wegfall sonstiger Vergünstigungen und staatliche Zuschüsse wie z.B. Wohngeld, die sie hat, weil sie ja nun ein höheres zu versteuerndes Einkommen hat.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2008 00:52