Liebe Steuerexperten im Forum,
die meisten wissen, was ein Kinderfreibetrag ist, erfahren aber vom sogenannten „Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs oder Ausbildungsbedarf“ (kurz Kinderbetreuungsfreibetrag) erst, wenn der Elternteil, bei dem die Kinder leben, seine Steuererklärung macht und diesen Freibetrag per Kreuzchen zu 100 % beansprucht (normalerweise wird er automatisch vom FA jeweils zur Hälfte angesetzt).
Sehr oft bringt das dem betreuenden Elternteil wenig oder gar nichts, wenn er nur ein relativ geringes Einkommen hat. Ich meine, mich zu erinnern, dass es grob schon mindestens 40000 € im Jahr sein müssten, dass dieser Freibetrag greift (kommt natürlich auf eine Menge weiterer Umstände an, klar…)
Ich mache nun schon zum zweiten Mal die unschöne Erfahrung einer Nachzahlung. KM hat für 2006 jetzt erst ihre Steuererklärung gemacht. (Dass sie meiner Tochter seit Jahren vorjammert, wie knapp sie’s hätte, es sich gleichzeitig aber offenbar leisten kann, mindestens 10000 € zu erwartende Rückzahlungen aus den letzten Jahren beim Finanzamt zu parken, stößt mir dabei schon auf, hat aber mit meiner Frage hier direkt nix zu tun…)
Jedenfalls soll ich nun knapp 300 € zurückzahlen, wogegen ich vermutlich nix machen kann.
Was mich aber wurmt, dass das FA diesen Betrag ab dem 1.4.2008 auch noch verzinst, sodass nochmal 42 € zusätzlich gefordert werden.
Kann ich dagegen erfolgreich Widerspruch einlegen? Die Neuberechnung beruht ja auf Gegebenheiten, die ich nicht zu verantworten habe.
Wer weiß Rat?
Gruß
Kurt
Moin,
dagegen kannst Du zwar Einspruch einlegen, aber der hat keine Aussicht auf Erfolg. Du hast mit dem Dir überzahlten Steuervorteil ja einen Zinsvorteil gehabt. Der Zinslauf beginnt im 15. Monat nach Entstehung der Steuer, für 2006 also ab 1.4. 2008 und beträgt 0,5 % pro angefangenen Monat. Wodurch diese späte Rückforderung ausgelöst wird, ist dabei unerheblich. Es geht dabei nicht um Verschulden, sondern darum, dass Du tatsächlich mit dem Geld "gearbeitet" hast.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
vielen Dank für die schnelle Antwort, auch wenn ich gern was anderes gelesen hätte...
Bekommt man die 0,5 % p.m. auch im umgekehrten Fall, z.B. wenn ich nicht zur Einkommensteuererklärung verpflichtet bin und diese erst kurz vor Ablauf der Frist abgebe? Wäre ja eine prima Geldanlagemöglichkeit bei diesem Zinssatz...
LG
Kurt
Moin,
genau. Wenn Du eine Antragsveranlagung wärst und Deine 2008er Steuererklärung mit 5.000 Euro Erstattung erst jetzt abgibst, dann bekommst Du den Rückzahlungsbetrag ab dem 1.4.2010 bis zum Zeitpunkt der Veranlagung (nicht Abgabe!!) verzinst. 🙂
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."