Hallo,
vor einem Jahr hatte ich Einspruch gegen meinen geänderten Steuerbescheid 2006 eingelegt und mit Hinweis auf die beim BFH anhängige Revision Az.: III R 42/07 das Ruhen des Verfahrens beantragt. KM hatte Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf per Kreuzchen zu 100 % beansprucht (normalerweise wird er automatisch vom FA jeweils zur Hälfte angesetzt).
Vor wenigen Tagen erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt. Darin werde ich darauf hingewiesen, dass der BFH entschieden hat, dass die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs-, Erziehungs oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des Elternteils, bei dem das Kind gemeldet ist, nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Für Betroffene und Interessierte hier der Link zum Urteil:
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=25595
Gruß
Emilian
Zum Glück wurde das nun mit dem Steuervereinfachungsgesetz zugunsten vom Barunterhaltspflichtigen geändert und nur falls dieser nicht widerspricht, kann der BEA-Freibetrag voll auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Hallo Doc,
leider stellt sich das nicht ganz so einfach dar. Die Formulierung, die erstmal zugunsten des Barunterhaltspflichtigen zu sprechen scheint, ist sowas von Wischiwaschi, dass hier viel Spielraum zu Ungunsten derselben bleibt.
Gruß
E.
Hallo,
bei mir ist noch mein Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheit 2006 offen. Jetzt legt mir das FA nache, den Einspruch aufgrund der Entscheidung vom Bundesfinanzhof vom 27.10.2011 zurückzunehmen.
Greift in meinem Fall das angesprochene Steuervereinfachungsgesetz nur für Steuerjahre ab 2012? Wenn ja gehe ich davon aus, aufgrund des Wegfalls des hälftigen BEA-Freibetrages zu meinen Einkommenssteuerbescheiden für die vergangenen Jahre Nachzahlungsforderungen zu erhalten (immer dann, wenn Steuererklärungen von meiner Ex eingereicht werden). Oder anders gesagt: Kann ich der Übertragung des BEA-Freibetrages erst ab dem Steuerjahr 2012 widersprechen?
Schonmal vielen Dank für eine Antwort.
Grüße
M.
Hi,
Oder anders gesagt: Kann ich der Übertragung des BEA-Freibetrages erst ab dem Steuerjahr 2012 widersprechen?
Ja. Diese Regelungen greifen ab dem Veranlagungszeitraum 2012.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke für die Antwort,
sofern die Mutter das Häkchen setzt wird der Freibetrag für die vergangenen Jahre auf sie übertragen...
Dann rechne ich mal mit ein paar Rückzahlungen. So wie sich das hier darstellt kann ich dagegen nichts machen (jedenfalls nicht über die Behördenseite).
Dummerweise hat die Übertragung zumindest für 2006 sich nur bei mir ausgewirkt. Die Mutter bezieht Kindergeld und konnte die Freibeträge ohnehin nicht nutzen! Bei ihrer Steuererklärung hat jedoch eine Beratungshilfe von der Gemeinde mitgewirkt. Rücksprachen mit dem 'Hauptverdiener' gibt es da nicht...
Viele Grüße
rodi
Hallo Zusammen,
heute habe ich vom Finanzamt eine Nachforderung wegen zuviel an mich rück gezahlter Steuererstattung für das Jahr 2011 (Steuerbescheid 2011) erhalten.
Die Begründung lautete, dass die Mutter meiner beiden Kinder (heute 12 und 13) den gesamten Kinderfreibetrag für sich beansprucht habe und dem statt gegeben wird, weil die Kinder nicht bei mir gemeldet sind. Die Mutter bezieht auch das volle Kindergeld.
Zurück zu zahlen hätte ich 340 Euro.
Bisher hatte ich immer den halben Kinderfreibetrag.
Insgesamt habe ich 3 Kinder aus 2 Ehen, also muss ich mal davon aus gehen, dass "Seitens Mutter2" das auch noch auf mich zukommen könnte...
Ich möchte dem Steuerbescheid widersprechen aber bitte um Euren Rat, da ich mich in Steuersachen überhaupt nicht auskenne. Laut Finanzamt muss ich das Geld auch zahlen, wenn ich widerspreche....
Was soll ich tun ?
Vielen Dank für's Lesen,
maiemi
Ich möchte dem Steuerbescheid widersprechen
mit welcher (steuerrechtlichen) Begründung?
Du kannst höchstens versuchen, die Nachzahlung von Deiner Ex ersetzt zu verlangen, wenn Du nachweist, dass sie durch die Übertragung des BEA keinen Vorteil hatte und das Kreuzchen nur nach Lust und Laune gesetzt hat.
Gruss von der Insel
Zum Glück wurde das nun mit dem Steuervereinfachungsgesetz zugunsten vom Barunterhaltspflichtigen geändert und nur falls dieser nicht widerspricht, kann der BEA-Freibetrag voll auf den anderen Elternteil übertragen werden.
Ich ging auf Grund dieser Aussage davon aus, dass ich widersprechen kann und auch Erfolgssaussichten habe. Immerhin muss ich nun 340 Euro ans Finanzamt überweisen... Das Geld fehlt mir... Und: wenn ich nicht widerspreche, muss ich dann noch für die Jahre zuvor, wo für beide hälftig der Freibetrag angerechnet wurde, nachzahlen ?
Wie muss ich das dann für die Steuer 2012 machen ?
nochmal: mit welcher Begründung möchtest Du denn widersprechen? Mit dem Fuss aufstampfen und sagen "ich will nicht" reicht nicht aus. Es sei denn, das Kind war in 2011 mindestens einen Tag bei Dir gemeldet.
Ab 2012 kannst Du widersprechen, wenn Du das Kind regelmässig und nachhaltig betreut hast (und den Nachweis darüber führen kannst!!) oder die Kosten einer entsprechenden Betreuung getragen hast.
Im Vorfeld musst und kannst Du gar nichts machen. Erst wenn die KM das Kreuzchen gesetzt hat.
Tip: vorher mal mit der KM reden und sie bitten, mal eine Vergleichsrechnung zu machen. Ich tippe nämlich, dass die allermeisten das Kreuzchen blind setzen und steuerlich wegen zu geringem Einkommen rein gar nichts davon haben.
Gruss von der Insel
@Inselreif:
nicht, dass wir uns falsch vestehen: ich möchte nicht "mit dem Fuß aufstampfen".
Ich habe meinen Steuerbescheid für 2011 bereits in 2012 erhalten.
Nun in 2013 bekomme ich einen "neuen", "vorläufigen" Steuerbescheid für 2011 und da muss ich 340 Euro an das FA zurück zahlen.
Ich habe mich hier im Forum informiert, ob das so geht und festgestellt, dass das so geht (gehen kann).
Meine Frage ist jetzt nur, ob , wenn ich nicht widerspreche , ich dann auch Steuern für die Steuerjahre 2010, 2009,2008... nachzahlen muss, weil ich ja quasi den Bescheid von 2011 durch "nicht erfolgten Widerspruch" anerkannt habe. Ich meine, das hier irgendwo gelesen zu haben. Um dem vor zu beugen, wollte ich Widerspruch einlegen.
Die nächste Frage , ob ich in 2013 und folgende also keinen Freibetrag mehr habe(n werde), ist ja eigendlich schon beantwortet, nämlich mit "ja"....
Ich weiss nun also, dass ich die wenigen "Kröten", die mir auf Grund des Freibetrags in den letzten Jahren zusätzlich vom FA gegeben wurden, in Zukunft nicht mehr haben werde, aber ich weiss nicht, ob sich das auch auf die vergangenen Steuerjahre rückwirkend auswirkt, wie es ja für das Jahr 2011 der Fall ist.
DeinTipp ("vorher mal mit der KM reden") ist leider mangels Bereitschaft der KM "zu reden" nicht umsetzbar, daher bin ich ja froh, dieses Forum gefunden zu haben, um wenigstens hier Hilfe bzw. "sachdienliche Hinweise" zu erhalten.
maiemi
Edit: Tippfehler
ach so...
Nein, da kann nichts passieren. Sowohl nach hinten als auch nach vorne wird jedes Jahr neu bestimmt, ob der Freibetrag entzogen wird oder nicht - je nach Antrag (Kreuzchen) der KM. Bis 2010 sollte da eh nichts mehr kommen können.
Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 hast Du etwas erweiterte Möglichkeiten zu widersprechen (s.o.).
Und wie gesagt bleibt noch die Möglichkeit, der KM mit Schadensersatzforderung aufgrund ihres (eventuell - je nach Verdienst) unsolidarischen Verhaltens zu drohen.
Ansonsten würde ich mich bei dem Betrag nicht zu sehr ärgern und ihr genüsslich den weiteren Steuerabzug bei der nächsten Einkommensauskunft aufs Brot schmieren.
Gruss von der Insel