Freibetrag für Kind...
 
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Freibetrag für Kinder

 
(@nurfrust)
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Hallo zusammen!

Nochmal ne kleine Frage zu o.g. Thema für mein Verständnis.

Habe für meine beiden Kids für das Jahr 2008 wieder die Freibeträge in Höhe von 5.808,- Euro angerechnet bekommen.

Heute flattert mir ein neuer Bescheid für 2008 ind Haus, in dem ich zur Zahlung aufgefordert werde. Hab geprüft wo die Unterschiede sind und finde diese bei dem fehlenden Freibetrag. Dazu ferner folgende Erläuterung:

Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des am 11.11.1996 geborenen Kindes konnte bei Ihnen nicht berücksichtigt werden, weil das Kind bei Ihnen nicht gemeldet war und der andere Elternteil die Übertragung des Freibetrages auf sich beantragt hat.
Gleiches nochmal für meinen Sohn.

Ist das korrekt was die Exe da wieder abgezogen hat?

Danke im voraus für Eure Hilfe!

Gruß
NurFrust

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2010 20:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also, steuerlich ist das korrekt. Die KM kann die Übertragung des Betreuunngs, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrages auf sich beantragen,§ 32 (6) S.6 EStG.

Ob es jetzt "menschlich" korrekt ist, steht auf einem anderen Blatt...

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.02.2010 22:00
(@nurfrust)
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Hallo!

Hatse 5 Jahre nicht gemacht! Zu dem menschlich sag ich mal lieber nichts.....

Werde eh mit einer Schwachmaten Aktion nach der anderen genervt. Vielleicht zählt das jetzt auch dazu :gunman:

Kann wirklich nichts dagegen gemacht werden. Es ist immer von 75% und so die Rede. Ich komm damit aber irgendwie nicht zurecht und kann das nicht richtig deuten.

Es muss doch irgendwie einen Weg geben, dass rückgängig zu machen??????

Gruß
NurFrust

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2010 22:17
(@nurfrust)
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Hi!

So ich habe mir den § durchgelesen und verstehe ihn nicht 😡 Auch diese Formulierung "im Wesentlichen" ist mir nicht klar.

Es muss doch ne Möglichkeit geben, hier nen Riegel vorzuschieben, oder????  Was muss ich nachweisen, damit das rückgängig gemacht werden kann?

Gruß
NurFrust

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2010 22:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dazu zwei Fragen:

1. Hat sie nur den BEA (Betreuungs... usw) auf sich übertragen lassen oder auch
2. den Kinderfreibetrag (KFB)?

Gegen die Übertragung vom 1. kommst Du nicht an, gegen die des KFB kannst Du Einspruch einlegen, wenn Du Deiner Unterhaltsverpflichtung zu wenigstens 75% nachkommst. Heißt also, zahlst Du den titulierten Unterhalt oder wenigstens 75% davon, muss Dir der KFB bleiben.

LBM

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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 19.02.2010 23:07
(@nurfrust)
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Hi!

BEA, KFB; oh Mann 😉

Also in dem ersten Bescheid - in dem mir Freibeträge für Kinder in Höhe von 5.808,- Euronen angerechnet wurden - steht unter "Erläuterungen:

Für 2 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gemäß § 32 Absatz 6 EStG berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld/der Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen wurden - auch soweit lediglich ein zivilrechtlicher Ausgleichsanspruch bei der Bemessung der Unterhaltsverpflichtungen nach § 1612b BGB besteht - insoweit bei der Ermitlung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzugerechnet (§ 31 EStG).

Ich hoffe das hilft weiter????

Dieser Passus fehlt in dem neuen Bescheid für das eigentlich von mir schon "abgeheftete" Jahr! Stattdessen die im ersten Posting genannte Erläuterung.

Wenn ich das richtig deute, geht es hier also um den Kinderfreibetrag (KFB), oder?? Andererseits steht in der neuen Erläuterung ja was von "Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf"??

Meiner Unterhaltsverpflichtung komme ich von Anfang an zu 100% nach.

Helfen die Infos irgendwie weiter?? Ich hoffe es. Das ganze nervt schon wieder und ich bin auf 180.. :gunman:

Gruß
NurFrust

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Themenstarter Geschrieben : 19.02.2010 23:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also, der komplette Kinderfreibetrag setzt sich zusammen aus

1.824 Euro Kinderfreibetrag
1.080 Euro BEA
2.904 Euro zusammen, für 2 Kinder also 5.808 Euro.

Wenn Du jetzt noch 2x 1.824 Euro angerechnet bekommen hast, dann hat sie Dir nur den BEA geklaut, dagegen kannst Du (steuerlich) nichts tun.
Hast Du jetzt 0 angerechnet bekommen, dann kannst Du dagegen Einspruch einlegen, sofern Du nachweisen kannst, dass Du den Unterhalt für die Kinder gezahlt hast. Dann bekommst Du den KFB wieder.

Reagieren musst Du innerhalb von vier Wochen nach Bescheiderhalt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 20.02.2010 00:03
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Das hilft mir weiter :thumbup: Vor allen Dingen verstehe ich es 😉

Da ich vorher die 5.808,- Hatte und jetzt 0,- ist folglich beides weg :gunman: Ergo werde ich Widerspruch einlegen. Den Nachweis zu erbringen, dass ich meinen Zahlungsverpflichtungen immer zu 100% nachgekommen bin, ist kein Problem!

Trotzdem stellt sich mir die Frage, wie ein Finanzamt einfach so reagieren kann??? Das mindeste wäre es doch gewesen nachzufragen, ob diese Vorgehensweise richtig ist oder etwas dagegen spricht. Einfach ne Frechheit.

Gruß
NurFrust

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Themenstarter Geschrieben : 20.02.2010 00:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

nein, der Antrag ist einseitig ausreichend, da müssen die nicht nachfragen. Du hast halt einfach die Beweislast zu tragen, dass es anders ist.
Nur wenn der SB Zweifel hat, ist es ratsam, vor der Änderung der Veranlagung rechtliches Gehör zu gewähren.

Einspruch einlegen und gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung beantragen, damit die geforderte Summe aus dem Bescheid nicht gezahlt werden muss. Der Einspruch allein hemmt die Zahlungspflicht nicht.

Viel Erfolg.

LBM

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Geschrieben : 20.02.2010 00:42
(@nurfrust)
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Doch noch was 😡

Habe eben den neuen Bescheid nochmals gelesen und folgendes gefunden:

Die Vergleichsberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums Ihres Kindes/Ihrer Kinder durch das ausgezahlte Kindergeld/den Anspruch auf Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen bewirkt wurde. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der Ermitlung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritästzuschalg und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage (§ 51 a Abs. 2 EStG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen.

Kann das jetzt etwa heißen, dass durch den Wegfall BEA ich jetzt auch keinen Kinderfreibetrag mehr angerechnet bekomme; zumindest bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens?

Gruß
NurFrust

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Themenstarter Geschrieben : 20.02.2010 00:47




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ja, das wird vermutlich an der Günstigerprüfung liegen.

Dein Einkommen wird um die Freibeträge gemindert, wenn die Günstigerprüfung ergibt, dass es die vorteilhaftere Lösung ist. Dann fällt das zu versteuernde Einkommen niedriger aus und auf die tarifliche Einkommensteuer wird dann der Anspruch auf Kindergeld wieder aufaddiert (KG ist ein steuerlicher Vorwegabzug).

Durch den Verlust des BEA hat die Günstigerprüfung ergeben, dass eben die KG-Anrechnung günstiger ist, als die Berücksichtigung der Freibeträge nach § 32 (6) EStG. Bei Einkünften bis ca. 35.000 bei Anwendung der Grundtabelle ist das Kindergeld höher, als die Steuerersparnis, die die Berücksichtigung der Freibeträge bringen würde.

LBM

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dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 20.02.2010 00:58
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Moin!

Das heißt also, dass dadurch das mir rund 2000,- Euro durch de BEA fehlen jetzt nochmal rund 3.000,- einfach nicht zum tragen kommen. SUPER!! :gunman: :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:

Also keine Einspruch einlegen, akzeptieren und die nächsten Tage mal wieder Frust schieben. Toll.....

Gruß
NurFrust

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.02.2010 01:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Doch, die kommen durch das Kindergeld zum Tragen. Ich will es mal versuchen darzustellen. KFB meint hier die kompletten Freibeträge.

1. Beispiel, Steuerpflichtiger mit 1 Kind und Splittingtabelle und 34.000 Euro Einkünften (hier auch = zu versteuerndes EK)

Mit Berücksichtigung KFB :
34.000-2.904= 31.096, darauf fällige ESt 6.159 plus Kindergeld 984 = 7.143 Euro zu zahlende ESt

Ohne Berücksichtigung KFB:
34.000, darauf fällige ESt 7.119 -> hier ist das Kindergeld (984 Euro) höher, als die Steuerersparnis durch Anrechnung des KFB (7.119-6.159= 960 Euro)

2. Beispiel, Steuerpflichtiger mit 1 Kind und Splittingtabelle und 37.000 Euro Einkünften (hier auch =zu versteuerndes EK)

Mit Berücksichtigung KFB:
37.000-2.904 = 34.096, darauf fällige ESt 7.151 plus KG 984 = 8.135 Euro zu zahlende ESt

Ohne Berücksichtigung KFB:
37.000, darauf fällige ESt 8.150 -> hier ist das KG niedriger als die Steuerersparnis durch Anrechnung des KFB (8.135-8.150= -15 Euro)

In Deinem Fall greift das 2. Beispiel. Allerdings um die Kürzung des KFB:

37.000-1.824= 35.176, darauf fällige ESt 7.518 plus KG 984 = 8.502 Euro

Ohne KFB wie oben beschrieben 8.150 Euro, also ist die Ersparnis unterm Strich ohne KG höher (8.150-8.502=- 352 Euro).

Unterm Strich ist es also natürlich schädlich, dass sie sich den FB übertragen lässt, Du fährst aber in dieser Situation besser, wenn Dir nicht die Freibeträge anerkannt werden, sondern das KG belassen wird.

Sorry, plastischer ist die Günstigerprüfung nicht zu beschreiben.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 20.02.2010 01:25
(@nurfrust)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich danke für die "plastische" Beschreibung. Vom Prinzip her ist das ja auch OK.

In meinem Fall heißt es aber, dass plötzlich 5.808,- Euro Freibetrag weg sind und mir ne Steuernachzahlung ins Haus flattert 😡 Und wir reden hier nicht über 10,- oder 20,- Euro.

Das alles nur deshalb, weil jemand meint den BEA auf sich übertragen zu lassen. Ich denke wir gehen konform wenn wir festhalten, dass für den BEA hautsächlich/vorrangig Geldmittel von Nöten sind. Diese kommen von meiner Seite; mir steht aber kein Freibetrag zur Verfügung.

Ich könnte das alles noch verstehen wenn ich sehen würde, dass von den mehr als 1.100,- Euro die für beide Kinder jeden Monat zur Verfügung stehen auch was ankommt. Das ist leider nicht der Fall......

Mir bleibt aber wohl nichts anderes übrig, als mich auch damit wieder einmal einfach nur abzufinden. Und das genau ist auch meine Schwierigkeit!!!

Trotzdem nochmals danke für Deine ganze Mühe mir das Verständlich zu machen. Weiß ich sehr zu schätzen :thumbup:

Gruß
NurFrust

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Themenstarter Geschrieben : 24.02.2010 23:14
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo NurFrust,

In meinem Fall heißt es aber, dass plötzlich 5.808,- Euro Freibetrag weg sind und mir ne Steuernachzahlung ins Haus flattert 😡 Und wir reden hier nicht über 10,- oder 20,- Euro.

ich kann deinen Frust verstehen. Rechne bitte (für dich) mal aus, wie viel Nachzahlung die Übertragung des BEA für dich finanziell bedeutet.

Folgendes kannst du jenseits der steuerlichen Thematik noch tun:

Falls du Unterhalt an die "Ex" bezahlst und die Übertragung des BEA keine steuerliche Entlastung für sie bringt, ist dies ganz klar ein Verstoss gegen die nacheheliche Solidarität. Prüfe, ob du mit dieser Argumentation den Unterhalt senken könntest. Dies kann als Druckmittel dienen, zumindest zukünftig auf solche Aktionen zu tun.

Gleiches gilt für den Kindesunterhalt: Je nach dem wie viel du nachzahlen musst, könnte es doch sein dass du in eine niedrigere Stufe der Düsseldorfer Tabelle rutschst. Damit könntest du eine Abänderungsklage begründen bzw. dies könntest du evtl. als Druckmittel einsetzen.

Gruß

Martin

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Geschrieben : 26.02.2010 15:28
 rodi
(@rodi)
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Hallo!

solch einen Änderungsbescheid habe ich auch vom Finanzamt erhalten. Am 3.2.11 über das Jahr 2006!

Die aufschlussreichen Beiträge hier im Thema haben es mir sehr erleichtert die Angaben im meinem Bescheid zu verstehen.

Mir wurde also ebenso der BEA-Freibetrag gestrichen, weil die Mutter diesen für sich erhält. Mit der Günstigerrechnung habe ich den Anspruch auf das halbe Kindergeld, der KFB wird nicht mehr berücksichtigt.  Den Differenzbetrag muss ich an das Finanzamt bezahlen  :exclam: Und das hoffentlich nicht auch für die Jahre nach 2006...

An euch habe ich dazu zwei Fragen:
1. Muss die Mutter für die Übertragung auf sich einen Antrag stellen, oder reicht es wenn sie den vollen Freibetrag in ihrer Steuererklärung angibt?
Ich möchte das wissen, weil ich mit der Mutter bereden möchte, ob ich für die nächsten Jahre wieder den halben Freibetrag erhalten kann. Sie verdient weniger als ich, und ich denke das Geld ist beim Finanzamt nicht besonders gut angelegt. Leider kann sie mir nicht sagen, ob sie einen Antrag gestellt hat, weil sie das nicht so genau weis...

2. Gibt es denn irgendwelche Fristen, für die Übertragung der Freibeträge. Immerhin haben wir jetzt 2011 und mein Bescheid ist von 2006.

Freu mich wenn mir auf das schön ältere Thema jemand antwortet...

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2011 23:15
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
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Moin,

1. sie hat die Übertragung des BEA auf sich beantragt, die Übertragung des gesamte Freibetrages scheinbar nicht. Wenn bei ihr die Anrechnung des KG günstiger ist, soll sie einfach die Kreuze nicht machen.

2. es ist noch keine Festsetzungsverjährung eingetreten, daher ist 2006 noch änderbar. Die Mitteilung des FA der Mutter ist ein Grundlagenbescheid, daher kann das FA einen ansonsten sicher schon bestandskräftigen Bescheid auch noch ändern.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 06.02.2011 23:21
 rodi
(@rodi)
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Danke für die schnelle Antwort.

Das mit den Fristen und Bescheiden leuchtet mir ein.

Sie hat ihre Steuererklärung für 2006 erst Ende letzten Jahres abgegeben. Desswegen schlägt das wohl auch jetzt bei mir auf...

Die Sache mit den 'Kreuzen' wäre noch zu klären. Ich hab mal nachgerechnet: Meine Nachzahlung für 2006 sind 180 Euro. Ihr Einkommen kenn ich nicht. Mal 25 000 EUR zu versteuerndes Einkommen angenommen. Da bringt ihr der volle BEA-Freibetag mit der Günstigerrechnung gegenüber Kindergeldauszahlung schon 218 Euro Steuervorteil! Das hätte ich gar nicht gedacht.

So rein steuermäßig ist bei uns die hälftige Aufteilung des Freibetrages demnach am ungünstigen. Ab besten wäre es natürlich wenn ich den Freibetrag voll bekommen könnte 🙂

Ich denke dafür müsste unser Kind aber auch bei mir gemeldet sein. Ob das ohne Sorgerecht überhaupt möglich ist?? Und ich müsste davon natürlich auch die Mutter überzeugen (das Geld wäre ja erst mal auf meinem Konto).

Was so ein Steuerbescheid alles auswirken kann... lauter neue Fragen...

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2011 02:15
 rodi
(@rodi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo!

Ich habe zu dem Thema doch noch eine Frage: Ist es möglich den EFB auf mich (Vater, Kind nur bei der Mutter gemeldet) zu übertragen?

Die Steuerersparnis könnte dann in ohnehnin öfters anstehende (gemeinsame) Anschaffungen für unser Kind fließen...

Unabhängig davon ärgert mich aber mein neuer Bescheid für 2006! In dem Jahr hat die Mutter nur sechs Monate gearbeitet. Dazu habe ich hier im Forum den Hinweis auf das beim BFH anhängiges Verfahren, III R 42/07 gelesen. An dem sollte sich noch nichts geändert haben. Ich hoffe ich liege da richtig?? Dann könnte ja ein Einspruch etwas bringen...

Grüße

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2011 00:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

1. Nein, ist nach der derzeitigen Gesetzeslage nicht möglich.

2. Ja, das Verfahren ist noch anhängig, daher Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung und Antrag auf Ruhen des Eispruchs wegen des anhägigen Verfahrens einlegen.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2011 22:31