Hallo in die Runde,
ich habe Post vom Finanzamt bekommen. Mein letzter Einkommensbescheid würde rückwirkend geändert. Ich habe eine ordentliche Steuernachforderung erhalten, die nun kurzfristig fällig ist.
Begündung Der Familienleistungsausgleich kann nicht berücksichtigt werden. Begrüdnung: Die KM hat wohl bei ihrer Steuer angegeben, dass ich meiner Unterhaltsverpflichtung mit mindestens 75% nicht nachgekommen bin. (oder mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig bin.)
Ich bin der Auffassung dass dieser Bescheid falsch ist. Ich leiste meinen gerichtlich festgelegten Unterhaltsbetrag zu 100% bzw. da ich freiwillig ein wenig mehr bezahle sogar mehr als 100%. Die Angaben der KM sind somit unrichtig.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wie man vorgeht? Ich werde zeitnah beim Finanzamt nachfragen welche Möglichkieten ich habe. Aus meiner Sicht kann ich lediglich Einspruch gegen diese neue Festsetzung erheben und die KM schriftlich auffodern ihren Steuerbescheid wahrheitsgemäss abzuändern. Falls dies nicht fruchtet, ist das wohl eine Sache die man dann per Klage regeln muss. Wóbei ich vermute, das die KM hier schlechte Karten hat da ich ja lückenlos nachweisen kann, dass ich den festgesetzten Unterhalt leiste.
Wie seht Ihr das? Gab es hierzu schon mal eine Diskussion im Forum?
Viele Grüße
Soeinärger (immer wieder never ending...)
Da hat die Exe vermutlich gemeint, durch das "richtige" Kreuzchen etwas mehr Geld zu bekommen, ohne die Auswirkungen zu kennen.
Einspruch einlegen und begründen, ggf. Aussetzung der Vollziehung beantragen, fertig. Was mit der Exe passiert, ist nicht Deine Baustelle.
Gruss von der Insel
So wie der Inselreife es sagt.
Rügen solltest du außerdem ausdrücklich, dass dir VOR der Änderung rechtliches Gehör gem. § 91 AO verwehrt wurde.
Dem Einspruch solltest du folgende Unterlagen, sofern vorhanden beifügen: Titel und Nachweis der Zahlungen. Sofern kein Titel besteht, Hinweis auf die Düsseldorfer Tabelle des Jahres 20xx, die Höhe des Mindestunterhalts nach Stufe 1 der Altersstufe des Kindes und dass der von dir monatlich geleistete Zahlbetrag i.H.v. xxx Euro somit yyy Euro über dem Mindestunterhalt liegt.
Außerdem solltest du, sofern es zutreffend ist, auch darauf hinweisen, dass du regelmäßig Umgang wahrnimmst und auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung daher nicht übertragen werden darf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Ihr Beiden,
tausend Dank für die schnelle Antwort. 🙂
Ich werde es genauso machen und Euch Feedback geben, wie es ausgeht. eigentlich wollte ich morgen früh direkt zum Finanzamt dahren und mit denen reden. Das spare ich mir nun.
Vermutlich kann mir in der Sache gar nichts passieren, da die Ausführungen in dem Bescheid nachprüfbar unwahr sind. Sowas kann man zwar versehentlich falsch angeben aber leider
geht es ja nur darum wieder mal einen Euro mehr abzukassieren...
Euch einen schönen Abend.
Soeinaerger...
Hallo,
so der Einspruch liegt nun beim FA. Noch eine kleine Frage " Außerdem solltest du, sofern es zutreffend ist, auch darauf hinweisen, dass du regelmäßig Umgang wahrnimmst und auch der Freibetrag für Betreuung, Erziehung, Ausbildung daher nicht übertragen werden darf." Das trifft bei mir nicht zu. (nicht zutreffend) Wie hoch ist denn der Betrag der einem abgezogen werden kann? Scheint wohl die nächste Stolperfalle zu sein. Wie geht grundsätzlich das Finanzamt mit falschen Angaben im Rahmen der Steuerklärung um? Wäre eine Geldbusse denkbar, die ganze Angelegenheit generiert ja nun einen Verwaltungsaufwand?
VG Soeinaerger
Hallo,
der Freibetrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung liegt aktuell bei 1320 Euro pro Elternteil. Den darf sie sich übertragen lassen. Ich denke, Geldbuße und co. werden nicht fällig. Sie muss nur verkaufen, dass sie steuerdoof ist und das nicht gemerkt hat, schon ist keine leichtfertige Steuerverkürzung mehr beweisbar.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Danke 🙁 kann nur hoffen dass die (H-)exe hier nicht aktiv mitliest...
dann kann sie noch einen Joker ziehen, der bis dato noch nicht gezogen wurde.
ich kann aber auch meinen freiwilligen Zahlungen jederzeit per Knopfdruck einstellen...
LG
Noch eine Frage: Ist die Höhe des Freibetrags für Erziehung, Betreuung und Ausbildung gleichzusetzen mit der anderen Position?
Der Kinderfreibetrag beträgt 2.396 Euro. Der BEA 1320. Pro Elternteil also 3716 Euro.
Kommt ihr denn von der Höhe eurer Einkünfte überhaupt in den Genuss dass die o. g. Beträge günstiger sind als das Kindergeld zu belassen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mhm, die Frage kann ich nicht wirklich beantworten. Ich warte jetzt mal was aus dem Bescheid wird. Kann nur hoffen, dass es sich schnell regelt und nicht neue Baustellen aufgerissen werden.
Es ist ein wenig schwierig zu beurteilen was hier die Intention war. Möglich ist ja auch das das Häkchen versehentlich gesetzt wurde. Glaube ich aber nicht wirklich.
Meine Erfahrung geht eher in die Richtung "Abgreifen was geht"...
Hallo,
das Finanzamt hat auf meinen Einspruch reagiert und die Zahlung ausgesetzt. Das geht schon mal in die richtige Richtung...
Bin gespannt wie die Sache ausgeht!
Allen einen schönen Sonntag.
VG Soeinaerger (will keiner haben...)
:thumbup:
Das ist ein gutes Zeichen!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Noch ein Nachtrag. Habe mit dem FIAMT gesprochen.
Ich muss noch weitere Nachweise (die Kontoauszüge muss ich erst anfordern) erbringen.
Ausserdem wollen sie wohl an den BEA ran. Da ich keinen Kontakt habe könnte das passieren.
Allerdings überzahle ich den Unterhalt deutlich.Ich hatte eine Vereinbarung, dass damit Dinge wie Nachhilfe abgedeckelt sind.
Evtl. wird das Amt das Anerkennen. Sind in der Prüfung.
Die Sache ist in Summe unerfreulich und das FIAMT natürlich auf Seiten der KM.
Was ich davon halte brauche ich hier wohl niemanden zu erklären...
Wenn mir die Sache zu Bund wird geht es an meinen RA.
Hallo,
die Sache mit dem BEA ist tatsächlich nicht so einfach:
"BEA-Freibetrag
Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf kann für minderjährige Kinder unabhängig und abweichend vom Kinderfreibetrag von einem Elternteil auf den anderen Elternteil übertragen werden. Dazu genügt ein einseitiger Antrag des betreuenden Elternteils auf Übertragung des BEA-Freibetrag, ohne dass weitere Nachweise oder Begründungen vorgelegt werden müssen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Kind beim barunterhaltspflichtigen Elternteil an keinem Tag im Jahr gemeldet ist.
Seit 2012 ist es aber zulässig, dass der barunterhaltspflichtige Elternteil der Übertragung des BEA-Freibetrages widersprechen kann, wenn er Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. In diesem Fall ist eine Übertragung des BEA-Freibetrages auf einseitigen Antrag des betreuenden Elternteils nicht mehr möglich (§ 32 Abs. 6 Satz 8-9 EStG)." (siehe <a href="https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/uebertragung-des-bea-freibetrag-widerspruch-ist-moeglich/>hier</a>)"
VG Susi
Wenn du keinen Umgang hast, ist es korrekt, dass das Finanzamt den BEA auf Antrag der Ex überträgt. Da steht das Finanzamt auch nicht "auf der Seite der Ex", sondern wendet nach Faktenlage das Gesetz an. Das kann auch ein Anwalt nicht ändern. Dass du irgendwelche Kosten trägst, hat damit nichts zu tun. Es sind ja keine Kinderbetreuungskosten (Kita).
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sollen sie machen. Ich kann die erhöhte Zahlung von heute auf morgen einstellen...
Sorry das ich mich nochmal zur Wort melde. Was ich in der Sache eigentlich nicht so verstehe ist, das die KM ein kleines Kreuzchen macht und ich dann die vollständige Beweislast auf meiner Seite habe.
Ich hatte bis dato noch nicht die Zahlungen in Kopie beigebracht. Da die Sache aus dem Vorjahr ist, muss ich die Belege erst kostenpflichtig von der Bank anfordern. wird nunmehr vom Amt gefordert.
Allerdings liegt dem Amt der Beschluss des AG vor. Somit ein Titel. Dann noch latent zu unterstellen ich zahle nicht ist schon ziemlich frech oder ziemlich blöd. Warum muss die KM keine Nachweise beibringen? Ok das werde ich noch machen, aber wollen die das Spiel jetzt jedes Jahr spielen? Und warum reagiert das Amt nicht auf den Hinweis, dass sie gemäss AO mich vor Festsetzung befragen hätten müssen? Kann man da eine Beschwerde einreichen? (Darauf hingewiesen habe ich bereits so wie empfohlen...)
Hallo,
auch ein Titel ist doch kein Nachweis über tatsächliche Zahlungen. Außerdem ist es nicht so einfach Nicht-Zahlungen nachzuweisen.
Aber lesen sollte jeder können und das Kreuzchen bei "weniger als 75% des Unterhalts" zu setzen mag einmal als "steuerdoof" (und des Lesens nicht mächtig) durch gehen, ich sehe aber nicht, dass man das noch mal einfach so durchgehen lassen kann.
Wie man das sanktioniert weiss ich allerdings auch nicht. Eigentlich müsste zumindest im Wiederholungsfall das Finanzamt tätig werden, weil es eine falsche Angabe ist.
Du bist zwar geschädigt indem Du Nachweise bringen musst und bist als Nichtzahler verleumdet worden, ich sehe hier aber wenig, was man juristisch wirklich tun kann. Ein realer Vermögensschaden (außer der Nachforderung der Belege für die Überweisungen) entsteht Dir ja nicht.
Ob Dich das Finanzamt tatsächlich anhören muss, wenn es den Steuerbescheid aufgrund der Übertragung des Kinderfreibetrags ändert ist mir auch nicht so klar. Glücklicherweise darfst Du dem widersprechen.
Tut mir leid, dass es so wenig Ansatzpunkte gibt.
VG Susi
Wenn A ein Kreuz setzt, dass es 100% der Freibeträge erhalten will, muss nicht nachgefragt werden. Das Finanzamt von B erhält dann eine Kontrollmitteilung darüber.
Wenn B für das entsprechende Jahr schon einen Steuerbescheid hat, müsste das FA VOR Änderung des Bescheides anschreiben und die Änderung begründet ankündigen und die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs nach § 91 AO gewähren.
Wenn für B noch kein Steuerbescheid erstellt wurde, gibt es zwei Möglichkeiten. Reicht er die Erklärung ein und es kommt durch den nicht gewährten Freibetrag nur zu einer geringeren Erstattung, reicht der Hinweis im Erläuterungstext aus. Führt es aber zu einer Nachzahlung, muss vorher angehört werden.
Die AO räumt grundsätzlich die Möglichkeit ein, einfache Abweichungen per Erläuterung im Bescheid darzulegen. Es schadet aber nicht, darauf hinzuweisen, dass sie § 91 AO bitte ernst nehmen mögen. Dass sie jetzt die Nachweise haben möchten ist richtig, denn es besteht die Möglichkeit, dass einer von euch klagt. Dass du für das betreffende Steuerjahr deine Kontoauszüge nicht behalten hast, kannst du nicht dem Finanzamt vorwerfen, das war einfach maximal unclever von dir die zu entsorgen, bevor das Jahr steuerlich abgeschlossen ist. Du unterliegst einer Belegvorhaltepflicht für eben solche Fälle. Das ist die Folge daraus, dass du keine Belege mehr einreichen musst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ein kleiner Zwischenstand. Das Finanzamt hat alle Nachweise von mir lückenlos erhalten.
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass jetzt die andere Partei um Stellungnahme gebeten wird.
Angeblich um zu vermeiden dass hier ein "Ping-Pong" Spiel entsteht. Mal gespannt was jetzt passiert.
Soeinaerger