(Sorry für die Rechtschreibfehler...)
Hallo,
wo welche Kreuzchen stehen ist für Dich irrelevant. Deshalb kann Dir höchstens die KM sagen, welche Kreuzchen sie gesetzt hat.
Dir steht definitiv der halbe KF zu, aber die Hälfte des BEA nicht. Dass Du meinst beim BEA auch einen Anspruch auf die Hälfte zu haben ist nachvollziehbar, aber nicht unbedingt belegbar.
Solltest Du nicht den halben KF bekommen, dann kannst Du dagegen klagen, beim BEA wäre ich vorsichtig.
Das Finanzamt wird dann auch den Steuerbescheid der KM ändern, da ihr ja nur der halbe KF zusteht. Der BEA bleibt ihr erhalten.
Ist das Kind volljährig, dann hast Du Anspruch den halben BEA und den halben KF.
Alles andere ist irrelevant.
VG Susi
Ergo das Finanzamt kriegt keinerlei Antwort mehr von mir in der Sache.
Alle entscheidungsrelevanten Dinge liegen auf dem Tisch.
Hallo,
macht man was verkehrt wenn man dem FA in folgender Form antworten würde?
Gruss S.
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hiermit nehme ich Bezug auf Ihr Schreiben vom ... und antwortete Ihnen fristgerecht.
Das Finanzamt hat die Einkommenssteuererklärung 2017 in Bezug auf den Kinderfreibetrag neu festgesetzt mit der Begründung, das Unterhaltszahlungen nicht in ausreichend oder gar nicht geleistet wurde. Dies ist nunmehr aus meiner Sicht wiederlegt.
Das Finanzamt hat mir in diesem Zusammenhang nicht gemäß §91 AO vor der einseitigen Änderung das Recht gewährt Stellung zu nehmen.
Nunmehr wird ein neuer Sachverhalt mit Übertragung des BEA’s vorgetragen, der aber aus meiner Sicht aufgrund der zeitlichen Diskrepanz nicht dazu führen darf, dass aufgrund der Aussetzung der Zahlung seitens des Finanzamts weitere Kosten (Zinsen) auferlegt werden.
Ich bitte hierzu um Prüfung und eine Rückantwort.
Des Weiteren möchte ich darauf aufmerksam machen, dass die Übertragung des BEA’s nur im Rahmen zulässig ist solange die Kinder nicht volljährig sind. Mit dem ... wurde jedoch volljährig. Insofern gehe ich davon, dass die von Ihnen vorgelegte Berechnung für 2017 stichtagsbezogen neu berechnet werden müsste?
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Ok keine Antwort ist auch eine Antwort...
Jedoch nochmal ganz kurz von meiner Seite ein paar Infos. Ich habe gestern mit der Sachbearbeiterin vom FA gesprochen.
Der Fall bei mir ist mehr als kurios. Ich wollte wissen, ob ich Zinsen vertreten (ich hatte ja um Zahlungsaufschub gebeten) müsste, wenn ich einen geänderten Bescheid bekommen habe indem mir der KF entzogen wurde und nun im Nachgang der BEA beantragt wurde. Die Dame hat sich dann wohl die vollständige Akte gezogen und mir mittgeteilt, dass es seitens des Finanzamt zu einem kleinen Fehler gekommen sei. Es sei beantragt worden das der BEA hälftig auf die KM übertragen wird nicht der KF. Ich habe die Aussage jetzt noch mal schriftlich zusammengefasst und das FA um Klarstellung hierzu gebeten.
Ich habe überlegt, ob ich über meinen RA nicht eine Unterlassungsklage anstrebe, weil hier lt FA behauptet wurde ich zahle keinen oder zu wenig Unterhalt. Das muss man nicht so im Raum stehen lassen.
Aus meiner Sicht ist es schon entscheidend, wer hier wo welchen Harken gesetzt hat und wann.
Die Dame sagte mir sie wollen das nun nochmal prüfen. Im Grunde hatte ich den Eindruck, dass sie selber masslos überfordert war und das nun mit der Rechtsabteilung des FA zu klären ist. Auch konnte sie mir keinerlei Erklärung liefern, wie es sich mit dem BEA ab dem 18. Lebensjahr verhält. In meinem Fall wurde das Kind im Laufe des Jahres 2017 um das hier ging 18. Also es ist weiterhin alles offen.
Jedenfalls drängt sich mir der Eindruck auf, dass das FA den Prozess überhaupt nicht im Griff hat. Vermutlich auch ein Problem ihrer Software.
Ich gehe davon aus, dass der BEA für die KM entschieden wird. Dem habe ich grundsätzlich zugestimmt. Allerdings nur bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres.
Klar man ist hier nur eine super kleine Nummer und wenn man sich mit dem Finanzamt streitet dann läuft das auf eine jahrelange Auseinandersetzung raus. Also besser wieder mal zahlen und Klappe halten...
Jedenfalls bin ich gespannt wie das Finanzamt mir jetzt antworten wird. Vermutlich hat die Sache nämlich doch etwas mit der Sache den Haufeverlag beschreibt zu tun.
In diesem Sinne.
S.
Ok keine Antwort ist auch eine Antwort...
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Ich habe überlegt, ob ich über meinen RA nicht eine Unterlassungsklage anstrebe, weil hier lt FA behauptet wurde ich zahle keinen oder zu wenig Unterhalt. Das muss man nicht so im Raum stehen lassen.
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S.
Mit Kanonen auf Spatzen schießen?
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und mir mittgeteilt, dass es seitens des Finanzamt zu einem kleinen Fehler gekommen sei. Es sei beantragt worden das der BEA hälftig auf die KM übertragen wird nicht der KF. Ich habe die Aussage jetzt noch mal schriftlich zusammengefasst und das FA um Klarstellung hierzu gebeten.
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Aus meiner Sicht ist es schon entscheidend, wer hier wo welchen Harken gesetzt hat und wann.
Die Dame sagte mir sie wollen das nun nochmal prüfen.
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S.
Die MAin vom Finanzamt hat ja einen "kleinen" Fehler eingeräumt.
Ich würde mir den Gesprächsverlauf schriftlich von besagter MAin bestätigen lassen, damit man im weiteren Verlauf etwas in den Händen hat. Ich gehe mal davon aus, dass Dir der Name der MAin (noch) bekannt ist?
Ggf selbst einen Zweizeiler verfassen, in dem man den Gesprächsverlauf wiedergibt und eine abschließende (schriftliche Eingangs-) Bestätigung einfordern...
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Edit: Zitat repariert
Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)
Hallo,
auch wenn das Ganze sehr ärgerlich für Dich ist, bleibt es dabei, dass das FA Dir gar nichts unterstellt sondern Steuerformulare bearbeitet und dies offensichtlich nicht richtig gemacht hat.
Wenn Du irgendetwas haben willst, dann lasse Dir bescheinigen, dass Dir der halbe KF zusteht und der halbe BEA ab Volljährigkeit und ein entsprechender Steuerbescheid ergehen wird.
VG Susi
ok. Danke. Ich bin genau so verfahren und habe die Sache schriftlich festgehalten und um Bestätigung gebeten.
Susie ich sehe es ja auch wie Du. Im Grunde habe ich das auch so formuliert.