gem.Steuererklärung
 
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gem.Steuererklärung

 
(@delfin)

Hallo zusammen,
eine frage zur Steuererklärung.
In dem Jahr, in dem man sich getrennt hat, wird man ja noch gemeinsam veranlagt , macht also eine gemeinsame Steuererklärung.
Meine Frage : Wie wird die Erstattung aufgeteilt (50/50)?
und was macht man wenn sie nicht unterschreiben will?

gruß delfin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2005 16:31
(@solstart)
Rege dabei Registriert

Hallo delfin,

ja, man wird. die Aufteilung wird im allgemeinen 50/50 gemacht. Wenn die Ex nicht unterschreiben will, dann schicke das Ding ohne ihre Unterschrift ab mit Verweis auf die Verweigerung. Dann bist du deiner "Steuerschuld" nachgekommen und das FA holt sich was es braucht direkt bei der Ex. 😉

Hat bei mir prima geklappt 🙂

Ob es jedoch Unterschiede von FA zu FA gibt weis ich nicht.

Ach so: komm ja nicht auf die Idee ihre Unterschrift zu .... Das ist Straftatbestand und da lassen die garnicht mit sich fackeln.

LG solstart

[Editiert am 3/3/2005 von Solstart]

Der geistige Horizont der meisten Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null und dass nennen sie dann Standpunkt - Albert Einstein

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 16:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin delfin,

guckst du >hier< und >hier<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 17:32
(@sandgren)

in der regel ist es vorteilhafter die steuererklärung gemeinsam zu machen.
leider nimmt nicht jedes FA eine geteilte überweisung 50/50 vor.

das kann im einzelfall bedeuten das man dem/der ex vertrauen muss das der anteil auch bei einem ankommt.

sollte der/die ex aber auf eine getrennte veranlagung bestehen muss diese auch vom FA so durchgeführt werden.

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 17:34
(@Lichtermaus)

Hallo delfin und alle Forenteilnehmer,

ich habe die gemeinsame Steuererklärung für mein Trennungsjahr unterschrieben, es stand laut Steuerberater eine Steuererstattung von 6400 Euro ins Haus. Ich bin bruftstätig und war damals noch in der Steuerklasse 5. Ich habe damals mit ihm verhandelt und wir einigten uns auf 1500 Euro für mich, um den realen Tatbestand irgendwie auch miteinzubeziehen. Trotzdem habe ich keinen Cent gesehen.

Das Finanzamt bietet eine sog. "Aufteilung der Steuerschuld" an, dies ist zwar unbequem für den Finanzbeamten, aber jeder erhält dann den ihm zustehenden Betrag.

Für Dich ist es möglich, die Unterschrift einzuklagen, aber dies solltest Du unter Abwägung der "Nutzen und Risiken" (also Kosten und zwischenmenschliche Athmosphäre) tun.

Eure Lichtermaus 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 18:28
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht!

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 18:32
(@Lichtermaus)

Hallo RAMSCH,

wie ich oben dargestellt habe bin ich mit meinem Ex genau so vorgegangen, aber ich habe trotzdem nichts erhalten. Es ist auch wichtig, ob beide Eheleute berufstätig sind oder nicht, dann sieht es mit der Verteilung des Geldes schon wieder anders aus.

Wenn die Partnerin nicht berufstätig ist, könnte man also auf die Idee kommen, die Erklärung beim FA abzugeben und dann abzuwarten. Ich finde es trivial, wenn sich die Partnerin selbst bei so etwas verweigert, das sage ich hier als Frau, die geleimt wurde.

Lichtermaus

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 18:41
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht!

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 19:04
(@Lichtermaus)

Hallo RAMSCH,

ja, wer mich kennt, wir Deiner Vermutung zustimmen. Dies war einer der letzten Auslöser, weshalb ich unseren Mediationsvertrag gekündigt habe. Jetzt verklagt er den Mediator auf Schadensersatz. So ist das wenn man niemals bei sich selber schaut.

Gehört zwar hier nicht originär zum Thema, scheint aber wohl bei delfins Ex auch ein Thema zu sein!

Lichtermaus

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2005 19:30
(@delfin)

hallo lichtermaus,
wie recht du hast !
mein Steuerberater hat gesagt, wir können keine gem.Steuererklärung abgeben, wenn sie nicht unterschreibt, auch nicht mit Hinweis darauf.
Wir machen jetzt eine für mich alleine und FA wird EX dann auffordern auch eine zu machen.
Wir hatten eigentlich vereinbart es zu 50/50 zu teilen, aber jetzt wird sie wahrscheinlich gar nichts bekommen.
Bei meiner Steuererklärung kam jetzt eine Summe raus, die 43 % von dem entspricht , von dem was bei einer gem. für mich rausgekommen wäre.
Ich hätte jetzt die Möglichkeit von den restlichen 57%, die Hälfte noch von ihr einzuklagen.Dann wären das zusammen so ca 72%(wenn sie denn Geld hätte, meine "arme"EX).
Da mir ja aber eigentlich nur 7% fehlen, werde ich es dem lieben Frieden willen dabei belassen und werde mich nur Wundern, das sie auf das Geld "verzichtet".Denn wenn sie auch ihre eigene macht, kommt laut Steuerberater, nichts oder ganz wenig heraus.

Aber es gibt ja EX-Partner, die wissen immer alles besser.

Gruß Delfin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.03.2005 15:50




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

delfin,

wir können keine gem.Steuererklärung abgeben, wenn sie nicht unterschreibt,

die von mir o.a. Urteile hast du gelesen?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2005 16:13