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Gemeinsame Steuererklärung

 
(@real-melly)
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:question:
Hallöchen zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Steuer.
Hierzu aber erstmal ein paar Infos:
Mein LG ist im Jahre 2003 aus dem gem. Haus und von seiner Noch-Ehefrau ausgezogen und behielt für dieses Jahr seine "eheliche" Steuerklasse.
Wg. der Steuer, die er hätte 2004 machen sollen, meinte seine RAin, dass er damit warten solle, bis das FA sich meldet. Das hat sich nun gemeldet..logisch...und mit einem Zwangsgeld gedroht, wenn er die Steuer nicht bis Ende diesen Monats macht.
Obwohl die Fronten bei meinem LG und seiner Noch total verhärtet sind, konnte er sich mit ihr zu einer gem. Veranlagung einigen...oder auch nicht.
Und jetzt zur Hauptinfo:
Unser Steuerberater benötigt für die gem. Veranlagung noch Unterlagen der Ehefrau, wie z.B. V-Anlagen usw.
Diese wollte die Ex ihm geben...tat es aber bis dato noch nicht....mit immer mehr Ausreden.
Es stellte sich auch heraus, dass die Ex die Steuer für 2003 schon alleine gemacht hat, und somit ja eigentlich alle nötigen Unterlagen beim FA sein müssten...oder etwa nicht???
Der St.ber. meinte auch, obwohl die Ehefrau die Steuer schon alleine gemacht hat, könnte er im Nachhinein dem FA einen Antrag auf gem. Veranlagung schicken...und das ginge...
Wir wollen nicht ständig bei der EX anrufen, und bitteln und betteln.... 😡
Hat vielleicht jemand eine klitzekleine Lösung für diesen Fall parat???

LG
Real Melly

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.07.2005 15:32
(@Melly)

Wenn die Ex die Steuererklärung schon gemacht hat, seh ich jetzt mal keine großen Probleme.
Laßt Euch nen Termin beim Finanzamt geben, klärt das vor Ort, das räumt viele Unstimmigkeiten aus.
Hab ich auch gemacht.
Das Finanzamt wird sich die Unterlagen von der Ex zusenden lassen, sollte es nicht das selbige FA sein.
Dein LG kann also jetzt seine eigene Steuererklärung machen.
Aber es kann natürlich passieren, sollte die Ex Steuerklasse 5 gehabt haben, daß Dein LG kräftig nachzahlen muß.
Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2005 17:53
(@Aniram)

@Melly

Ich hoffe, meine Frage klingt jetzt nicht superdoof,
aber

warum muß ein Mann Steuern für die Exfrau nachzahlen,
wenn diese in der falschen Steuerklasse war?

Würde es nicht an ihr liegen, sich darum zu kümmern,
in der richtigen Steuerklasse zu sein, daß es zu so einer
Nachzahlung gar nicht kommt bzw. warum muß sie das
nicht selbst bezahlen ?

Das würde doch sonst nach sich ziehen, die Gute bleibt
weiter in der für sie günstigeren Klasse und der Exmann
darf alljährlich die Differenz begleichen.

Das kann doch nicht wirklich so sein, oder ?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2005 18:02
(@Melly)

Tja,

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ..heißt es so schön.
Man wechselt normalerweise im Trennungsjahr die Steuerklasse nicht, das kommt echt selten vor.
Die ungünstige Steuerklasse hat sie ja, da der Mann mehr verdient hat und es war die Entscheidung des Ehepaares es so eintragen zu lassen.

Gruß
Melly

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2005 19:23
(@Aniram)

Danke Melly...

und ich möchte hier jetzt ganz bestimmt keine Grundsatzdiskussion
anfangen.

Also bitte um Verzeihung, nur noch eine Frage:

Warum wechselt Frau dann nicht ? Sie weiss doch, daß es sonst
zu einer Nachzahlung kommt, das geht doch den Mann nichts mehr an.

Versprochen... ich stell jetzt keine Frage mehr dazu, aber ich versuche
einfach zu verstehen und das ist bei euch furchtbar schwer.

Vielen Dank für eure Geduld !!!

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2005 19:31
(@juli1a)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

also wir hatten ein ähnliches Problem. Die Ex meines LG hat - ohne es uns mitzuteilen - einfach ihre Steuererklärung alleine gemacht und dafür die Kohle kassiert. Soweit - so (nicht) gut!

Aber hier unsere Situation:
LG: Stkl. 3
Ex: Stkl. 5

Bei gemeinsamer Veranlagung:
Wäre eine Rückzahlung erfolgt. Diese hätte mein LG mit seiner Ex teilen müssen (gem. „prozentualer Steuerlast“ – oder so).

Bei getrennter Veranlagung (was Ex ja zunächst gemacht hat):
Ex: Stkl. 5 – ist eine Steuerrückzahlung erfolgt und Ex hat Kohle zunächst behalten!
LG: Stkl. 3 – wäre Steuernachzahlung erforderlich gewesen

Ex hat sich durch die getrennte Steuerveranlagung steuerschädlich verhalten !! Denn die Ex MUSS der gemeinsamen Steuerveranlagung zustimmen. Das kann und wurde per Klage erzwungen.
Über einen Lohnsteuerhilfeverein hat mein LG dann eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt.

Ergebnis:
Ex muss ihren Steuervorteil an FA zurück zahlen.
LG hat gesamten Steuervorteil ausbezahlt bekommen.

Begründung:
Mein LG hätte es zwar mit der Ex teilen müssen, aber durch Lstkl. 3 = höheres Netto = höherer Unterhalt an die Ex = Steuervorteil von Ex bereits ausgeschöpft!
Wichtig: Ex muss finanziell so gestellt werden, wie sie bei Alleinveranlagung stehen würde. Aber durch den höheren Unterhalt im betreffenden (Vor-)Jahr war dies bei uns bereits gegeben.

Folglich:
keine Zahlung an die Ex!
Lt. Beratung unseres Anwaltes gibt es viele Anwälte von Ex-Frauen, die diesen Sachverhalt nicht kapieren. Aber das OLG Hamm hat dahin gehend so entschieden (OLH Hamm, FamRZ 1998, Seiten 241 f).

Ich hoffe, dass dir/euch diese Anwort ein wenig weiterhilft! Und mein Tipp: Steuerberater sind sehr teuer, geht zu einem Lohnsteuerhilfeverein (gibt’s in jeder größeren Stadt). Unserer ist supergut informiert und hat uns prima geholfen!

Viel Erfolg!!

juli1a

[Editiert am 22/7/2005 von juli1a]

Ich kann nicht sagen ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber so viel kann ich sagen: es muß anders werden wenn es gut werden soll.
(Georg Christoph Lichtenberg)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2005 20:06
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Hallo, da kann ich auch noch ein wenig dazu bei tragen.

Bei mir und meiner Ex gab es zum zeitpunkt der trennung auch Steuerklasse 5 bei mir und 3 bei Ihr.
Als ich dann ausgezogen bin, habe ich geweselt auf Steuerklasse 4.
Also wurde auch Ihre Steuerkarte geändert auf klasse 4.
Sie wollte sich zwar wehren, allerdings ohne erfolg (logisch).
Unsere Trennung war anfang 2003.
Sie war so sauer auf mich wegen dem wechsel der Steuerklasse, dass sie mir über E-mail mitgeteilt hatte, dass es eine getrennte veranlagung geben wird (für 2002) und eine gemeinsamme für Sie nicht in frage kommt.
Dann habe ich anfang 2003 meine erklährung abgegeben und etwa 1500€ zurück bekommen.
Noch während der zeit, wo meine Steuer beim Finanzamt bearbeitet wurde, habe ich post von meiner Ex bekommen, dass Sie zusammen veranlagt werden wolle und das ein Steuerberater macht. Anbei die Adresse vom Steuerberater.
Anstandsweise habe ich den dann kontaktiert um mir das wenigstens mal an zu hören.
Er sagte, dass beide dann besser da stehen würden.
Nach dem gespräch habe ich aber entschlossen, dass ich meine Steuer nicht zurück ziehe und mich auf Ihre Mail bezogen und getrennt veranlagung bestehen bleibt.
Etwa 3 Monate später habe ich eine Mail von Ihr bekommen, dass Sie 450€ nachzahlen musste und nach Rechnung Ihrers Steuerberaters hätte ich etwa 900€ zurück bekommen.
Ich sollte Ihr doch Ihre 450€ überweisen und dann bleiben noch 450€ übrig davon dann noch 50%. Dann hätten wir zusammen eine erstattung von 225€.
Wenn ich das nicht machen würde, würde eine Klage auf mich zukommen.
Naja, das risiko bin ich eingegangen.
Habe Ihr dann zurück geschrieben, dass ich mich auf Ihre Mail beziehe und die klage dann abwarte.
Bis jetzt (2,5 Jahre später) habe ich nix mehr davon gehört.
Aber verstehen kann ich Sie. Ich hätte es dann auch versucht was von meinem Ex ab zu bekommen.

So, soviel von mir.

Schönen Tag noch

Grüße

Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2005 13:39
(@real-melly)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle....
also erstmal dankeschön für die recht vielen Infos und Tipps....
Am WE hat es sich nun so ergeben, dass wir nun doch wieder bei ihr anriefen... 🙁 und sie wollte gestern nun doch per Fax ihre Unterlagen zum St.ber. faxen....so weit so gut...happy end....wenn s denn endlich so wäre... 😉
Warten wir einfach mal ab...ansonsten werden wir wohl die never ending story weiterführen und uns n RA suchen, der uns in dieser Sache berät....damit gem. veranlagt werden kann.

Nochmal dankeschön
LG Real Melly

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2005 10:52
(@real-melly)
Schon was gesagt Registriert

So........nun hat sie doch endlich (!) die Unterlagen zu unserem St.ber. geschickt. Der hat nun die Steuer gemacht...fehlt nur noch ihre Unterschrift. ...
Bei der gem. Veranlagung zahlt mein LG nun an die 300,- an das FA....komisch...bei allen gem. Veranlagungen die vorher gemacht wurden, bekamen beide immer n Haufen zurück...
Aber gut...daran solls nun jetzt nicht hängen, hätte mein LG alleine Steuer gemacht, kämen auf uns an die 2.500,- zu....
Ich bin nur froh, wenn das Ganz Hick Hack endlich rum ist...
Rum ist...puh...das dauert noch...immerhin ist die Scheidung ja noch nicht durch... :mad2:
Aber trotzdem: Von dem Ganzen ist wenigstens ein kleiner Teil weg...
man soll ja immer positiv in die Zukunft sehen...nicht wahr?

LG an alle
Real Melly

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2005 16:08