Hallo,
also, getrennt offiziell seit März 2005, meine Ex hat getrennte Veranlagung im Mai 2006 abgegeben und bereits Geld erhalten. Ich habe die Tage die Aufforderung bekommen meine Steuererklärung für 2005 zu leisten und möchte aber jetzt eine gemeinsame Veranlagung abgeben und die Differenz meiner Ex zahlen, da ich mich dadurch besser stehe. Ist das noch möglich ?
Danke für eure Antworten,
Gruß Merlin.
Hi,
@deep warst wieder schneller 😉
@merlin auf jeden Fall eine Zusammenveranlagung anstreben :thumbup:
...muß EXchen. 🙂
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo!
Aus gegebenem Anlaß möchte ich allen von Trennung Betroffenen empfehlen, sich ganz genau auch in dieser Hinsicht mit ihren Anwälten zu beraten!
Es wäre nicht nur sinnvoll, in Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen auch die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen (z. Bsp. gemeinsame Veranlagung im Jahr der Trennung, Regelung zum Realsplitting, ausdrücklicher Verzicht, die bereits durchgeführten gemeinsamen Veranlagungen zur Einkommensteuer durch einseitigen Antrag auf getrennte Veranlgung noch einmal aufzurollen); es ist ganz einfach ein MUSS, so man denn nicht finanziell den u. U. sehr späten, aber sehr schmerzhaften Nackenschlag erhalten will!
Viel Glück und liebe Grüße
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Liebe Pueppi,
schön gesagt 😉 ...Nur was macht Mann, wenn EX nicht will.
Es ist doch oft so, daß EX "V" war und Männlein "III".
EX hat TU bekommen auf Berechnungsgrundlage "III", dann möchte schlaues EXchen
natürlich noch eine saftige Rückzahlung ...klar...möchte ich auch.
Was soll Mann denn nun tun, wenn EX nicht möchte ?
Die Gesetzeslage ist hier doch wohl eindeutig !
LG
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Lieber babbedeckel,
ich kann hier nicht alle Eventualitäten durchleuchten, die bei sturen Exen auftreten können. Dazu bin ich weder fachlich noch zeitlich in der Lage.
Mein Anliegen war tatsächlich ein ganz schlichtes: zu bedenken geben, was u. U. bereits im Vorfeld zu besprechen und zu regeln sein sollte. Wenn sich Exchen bereits von vornherein auf die Hinterbeine stellt, dann kann doch der Anwalt die Unterhaltshöhe entsprechend der drohenden Nachteile berechnen.
Oder ist es tatsächlich so, daß Ex im selben Atemzug der gemeinsamen Veranlagung, der Unterzeichnung der Anlage U und dem Verzicht auf nachträgliche getrennte Veranlagung NICHT zustimmt, auf der anderen Seite allerdings TU/EU auf der Basis der Steuerklasse III beim Ex, der (von ihr abgelehnten) gemeinsamen Veranlagung etc. verlangen und vor allem erreichen kann?
DAS nun kann ich widerum nicht glauben; denn wer deutlich zu verstehen gibt, sämtliche finanzielle Vorteile des Ex-Mannes torpedieren zu wollen, wird wohl kaum den TU/EU unter Einbeziehung dieser dann mehr als nur fiktiven Steuervergünstigungen erhalten ....
Fazit: Wenn schon im Vorfeld feststeht, daß Exchen Späne macht, wird der TU/EU schlichtweg magerer ausfallen müssen. Entsprechende Argumente hat sie ja selbst durch die Verweigerung ihrer Zustimmung geliefert. Wenn MANN nicht sicher sein kann, daß Ex der gemeinsamen Veranlagung zustimmt, wird er wohl kaum TU/EU auf Basis der Steuerklasse III leisten (können).
Eine Überlegung und einen Versuch sollte das also allemal wert sein.
Viel Glück und liebe Grüße
Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti