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gemeinsame Veranlagung - getrennte Berücksichtigung für KU?

 
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo allerseits,

ich habe gerade unsere erste gemeinsame Steuererklärung für 2009 fertig gestellt.
Laut Steuerprogramm ist die gemeinsame Veranlagung die günstigere Wahl.
Das Programm hat auch einen Prozentsatz ausgerechnet, also sinngemäß gehören 60 % der Steuererstattung mir, und 40 % meinem Mann. Warum auch immer.

Nächstes Jahr steht für meinen Mann die Berechnung des KU erneut an (2 Jahre sind dann rum).

Steuererstattungen zählen ja zum Einkommen.

Werden dann 100 % der Steuererstattung als "sein Einkommen" angesehen und für den KU verwendet, oder nur "seine" 40 % ??

Außerdem, wenn er die Steuererstattung offen legen muss, werden dann meine Zahlen gleich mit offen gelegt? Die gehen ja nun keine Ex was an!

Wie sind hier eure Erfahrungen?

Da mein Mann zwischen Stufe 2 und 3 der DDT schwankt, sind diese Zahlen evtl. für die Einstufung entscheidend. Und nur weil ich Steuern wiederbekomme, soll er ja nicht in Stufe 3 rutschen. Da hört mein Verständnis auf, denn für seine Kinder soll er allein sorgen, und aus seinem eigenen Einkommen. Nicht anteilig aus meinem. Und schon gar nicht werde ich der Ex mein Einkommen veröffentlichen.

Vielen Dank!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.05.2010 12:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ginnie,

nach meinem Verständnis könnt ihr einen Aufteilungsbescheid beantragen, so das sein Anteil gesondert ausgewiesen wird.

Ob er dann einen eigenen Bescheid bekommt oder ihr alles schwärzen müsst, was die nichts angeht weiß ich allerdings auch nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.05.2010 12:46
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo ginnie,

Aufteilungsbescheid anfordern und schwärzen, was die "Ex" nichts angeht (danach nochmal kopieren - sonst kann man meist noch das Geschwärzte lesen, wenn man das Papier gegen das Licht hält  :wink:).

Es gibt einen einfachen Grundsatz für den Unterhaltsverpflichteten: Die Belege abgeben, die nach seiner Meinung ausreichen. Und dort auch nur was relevant ist.
Wenn der Gegenseite die vorgelegten Dokumente nicht reichen, wird sie sich schon melden.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 09:13
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

vielen Dank. So werden wir es tun

Wenn der Gegenseite die vorgelegten Dokumente nicht reichen, wird sie sich schon melden.

Ich weiß schon jetzt dass es der Gegenseite nie reichen wird. Die denkt ja - und tut es auch lautstark kund - dass sie der Meinung ist mein Gehalt müsste mit gerechnet werden beim KU. Ja nee, schon klar  :knockout:

Alles was aus der Richtung kommt, ist mit Geschrei verbunden und deshalb, lieber vorbauen als hinterher dumm aus der Wäsche gucken ;-))

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2010 19:30