Hallo zusammen,
ich bin recht neu hier, habe aber schon einige Hilfen durch reines Erlesen erhalten.
Folgender Sachverhalt:
das Trennungsjahr zwischen meiner Ex und mir war das Jahr 2013. In diesem haben wir die Steuerklassen nicht geändert und sie hat ordnungsgemäß Unterhalt nebst Kindesunterhalt erhalten. Im Jahr 2013 habe ich eine Steuervorausszahlung i. H. von ca. 1000 € leisten dürfen. Das habe ich alleine getragen.
Nun steht die Steuererklärung vor der Tür und wir hatten seiner Zeit vereinbart, dass ich im Falle der Rückzahlung die vorgeleistete Summe zurückbekomme und wir uns das Übrige teilen. Ferner habe ich auf die Ausfüllung der Anlage U verzichtet.
Nun haben clevere Berater ihr mitgeteilt, dass sie durch eine Einzelveranlagung mehr zurück bekommt. (ich zugleich aber reichlich nachzahlen darf)
Sie wünscht sich nun einen Ausgleich von mir, d.h. dass ich Ihr das Zahle, was sie als Einzelveranlagung erhalten würde.
Meine Frage: ist das legitim? Kann sie dass fordern?
Gruß,
der dem das alles bald EGAL ist
Moin Egal,
Kann sie dass fordern?
Standardantwort: Fordern darf man alles.
das Trennungsjahr zwischen meiner Ex und mir war das Jahr 2013.
Gehe davon aus, dass Ihr Euch im Jahr 2013 getrennt habt.
Nun haben clevere Berater ihr mitgeteilt, dass sie durch eine Einzelveranlagung mehr zurück bekommt.
Gemäß BGH-Rechtsprechung ist sie zur "Gemeinsamen Veranlagung" verpflichtet.
Ich verstehe Dich so, dass sie diesem auch zugestimmt hat (ist die Steuererklärung bereits erfolgt ?).
Sie wünscht sich nun einen Ausgleich von mir, d.h. dass ich Ihr das Zahle, was sie als Einzelveranlagung erhalten würde.
Ich würde ihr zunächst erklären, dass Deine Unterhaltszahlungen nach dem Halbteilungsgrundsatz auf Basis Deines Stkl.3-Einkommens erfolgt ist.
Ihr aber anbieten, dieses nochmal fiktiv mit Stkl 4/4 nachzurechnen ... für das, was Du zuviel gezahlt hast, verlangst dann Du einen Ausgleich.
Geht das ? Antwort: Nein.
Nichts desto trotz erklärt das, wieso ich Euren Ansatz für vernünftig halte und als fair betrachte.
... und ja:
Es gibt den Ansatz das Ergebnis des Einkommensteuerbescheids auf Basis fiktiver Einzelveranlagung zu splitten.
Teilweise wird aber auch auf Basis der geleisteten Vorauszahlungen aufgeteilt.
Das ist aber alles komplizierter als das, worauf Ihr Euch geeinigt habt ... Fakt ist: Ein Streit darüber macht die verteilbare Summe nicht größer.
Ob sie das begreift, kann ich Dir leider nicht beantworten.
Viel Erfolg
United
Hallo United,
nein die Steuererklärung ist noch nicht fertig. Diese mache ich immer selbst ohne Berater.
Sie möchte den Unterschiedlichen Ansatz zwischen gemeinsamer und getrennter Veranlagung wissen und darauf basierend fordern.
Der genaze Mist geht mir echt an die Nerven...
Ich höre immer von Bekannten und Freunden dass Frauen für sich selber sorgen müssen weil die Gesetze für die Männer besser geworden sind.
Irgendwie sind Männer immer die, welche die Verlierer in diesem Strei sind.
Danke,
EGAL
Also ich finde den Vorschlag von United super.
Rechne ihr doch mal vor, wieviel mehr Steuern sie in ihrem Szenario bekommt und wieviel weniger Unterhalt.
Das sollte in Summe weniger sein.
Ich denke schon, dass sie man ihr das damit recht gut erklären können sollte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
Ich denke schon, dass sie man ihr das damit recht gut erklären können sollte.
Nun ja ... aus eigener Erfahrung kann ich leider sagen, dass die Aufnahmebereitschaft für noch so logische Erklärungen in Trennungssituationen manchmal ziemlich eingeschränkt ist.
Selbst die Anwältin meiner Ex war häufig nicht in der Lage, ihr zu vermitteln, dass es besser für sie ist, wenn sie in bestimmten Situationen einfach mal "ja" sagt ...
Beispiel:
In puncto "Gemeinsamer Veranlagung" hat auch meine Ex zunächst ihre Unterschrift verweigert.
Ich habe die Einkommensteuererklärung dann mit dem Kreuz bei Zusammenveranlagung ohne Unterschrift der Ex abgegeben.
Auf Anraten ihrer Anwältin, hat sie die Unterschrift dann auf dem Finanzamt nachgeholt (da ich rechtzeitig in Stkl. IV gewechselt habe, war mein Risiko allerdings überschaubar).
Mein Aufteilungsangebot zum Zeitpunkt des Unterschriftseinholungsversuches habe ich aufgrund der Verweigerung widerrufen.
Da mir bewußt war, dass eine Rückzahlung der Eigenheimzulage anstand, habe ich dann vorgeschlagen, diese im Vorwege (vor Aufteilung) von der Erstattung abzuziehen ...
... doofe Idee, denn die Eigenheimzulage sei ja mein Bier.
Nach ein bißchen hin und her mit dem Finanzbeamten hat dieser dann zwei Aufteilungen vorgenommen:
1. Aufteilung der Erstattung auf Basis der LST-Vorauszahlungen (90% Ich, 10% Ex).
2. Aufteilung der Eigenheimzulagerückzahlung (50% Ich, 50% Ex).
Hat zu einem erstaunlichen Kooperationswunsch bei Madame geführt (allerdings nicht lange anhaltend).
Soll heißen:
In Bezug auf die Zustimmung hat DEF keine Wahlfreiheit und sie hat die Zustimmung auch nicht an Bedingungen zu knüpfen.
DAS gehört zu den (wenigen) Pflichten eines Unterhaltsberechtigten im Rahmen der nachehelichen Solidarität.
Das Zufügen von finanziellem Schaden kann (in schwerwiegenden Fällen) auch zu einer Verwirkung von Unterhaltsansprüchen führen.
Mach Eure Steuererklärung und fordere die Unterschrift ein.
Einen diesbezüglichen Leitfaden kannst Du <hier> mal nachlesen.
Rechne die unterschiedlichen Varianten nochmal durch und mache nochmal einen Vorschlag für die Aufteilung (so Deine 1.000 EUR Vorauszahlung in Eurer Unterhaltsberechnung einkommensmindernd berücksichtigt wurde, bessere ggf. nochmal nach).
Ich höre immer von Bekannten und Freunden dass Frauen für sich selber sorgen müssen weil die Gesetze für die Männer besser geworden sind.
In der Tat wurde 2008 der Grundsatz der Eigenverantwortung gestärkt.
Nach wie vor steht im Familienrecht aber fast alles unter dem Grundsatz der Einzelfallbetrachtung.
D.h. viele Fragen können schlicht und ergreifend nicht mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden.
Gruß
United
Ich höre immer von Bekannten und Freunden dass Frauen für sich selber sorgen müssen weil die Gesetze für die Männer besser geworden sind.
Diese Saga hält und verbreitet sich hartnäckig. Die Praxis in Deutschland sieht leider regelmäßig anders aus. Wenn man den Leuten dann mal schildert, wie der Hase wirklich läuft, blickst Du nur noch in offene Münder.
In Deinem konkreten Fall schließe ich mich den Vorschreibern bzgl. der weiteren Vorgehensweise an.
VG.