gemeinsame Veranlag...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

gemeinsame Veranlagung rückwirkend ändern?

 
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo allerseits,

für das Jahr 2009 haben mein Mann und ich die gemeinsame Steuerveranlagung gewählt. Es war das Jahr unserer Hochzeit und so kam eine satte Steuererstattung heraus, und da die gemeinsame höher war als die getrennte, haben wir eben leider da das Kreuzchen gesetzt...

Nun kam ein Auskunftsbegehren für eine KU-Neuberechnung, und ich werde auf keinen Fall meine persönlichen Daten offenlegen. Wer die Steuerbescheide kennt, der weiß dass ab einer bestimmten Zeile beide EK zusammengerechnet werden, das will ich alles geschwärzt haben.

Die Steuererstattung ist nicht nur wegen des Ehegattensplittings so hoch, sondern auch wegen Werbungskosten meines Mannes und weil wir seine Scheidungskosten abgesetzt haben.

Meine Frage ist nun, ob wir den Steuerbescheid noch mal aufmachen und im Nachhinein eine getrennte Veranlagung für 2009 wählen können. Muss dann eine Neuberechnung des FA erfolgen? (ja ist klar, mit Rückzahlung, ist mir aber auch schon egal)

Dann gibt es nämlich weniger Probleme mit der Auskunftserteilung, und es kann nur seine eigene Steuererstattung für den KU angerechnet werden. Denn wenn ich auf der gemeinsamen Steuererklärung meine Zahlen schwärze, dann rechnen die ihm vielleicht die Gesamtsumme der Steuererstattung an, weil sie keine Lust haben es aufzudröseln.

Und das Ehegattensplitting war besonders für mich von Vorteil, also nicht alles der Steuererstattung "gehört" auch meinem Mann, vielleicht noch nicht mal die Hälfte, wer weiß... leider lässt sich das Finanzamt nicht herab, einen Aufteilungsbescheid auszustellen. Das käme nur für Gemeinsame Veranlagungen im Jahr des Getrenntlebens und für Steuerschuldenaufteilung in Betracht (habe da schon angerufen).

Deshalb fällt mir im Moment nur die getrennte Veranlagung ein, denn auch wenn ein Steuerberater oder mein Steuerprogramm das jetzt alles aufdröseln würde, das muss doch die Gegenseite nicht anerkennen?

Eigentlich passt ja meine Frage auch in "Zweitpartner" denn als solcher habe ich ja wohl nichts mit dem KU meines Mannes zu tun und will mich da komplett raushalten. Und zwar so komplett, dass kein Fremder mein Einkommen sehen soll.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 20:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

also da würde ich mich von dem Steuerfuzzi nicht einfach so am Telefon abwimmeln lassen.

Schließlich geht es bei euch ja auch um eine Trennungssituation und Steuerschuldaufteilung.

Da würde ich mir mal ganz gepflegt, die Gründe für die Weigerung schriftlich erläutern lassen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2010 21:30
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Steuertante hatte sogar ihren Chef gefragt (oder so getan), weil ich nicht locker gelassen hatte und auch eine Vokabel von LBM benutzt habe: fiktive Alleinveranlagung unter Berücksichtigung des Ehegattensplittings...
Und immerhin hat sie mir und meinem Mann am Ende des Telefonates viel Glück gewünscht (wobei auch immer) - na aber du hast recht, wir könnten es ja mal schriftlich beantragen - gibt es noch andere Vokabeln ???

Gibt es Rechtsgrundlagen für so eine Auskunft, oder ist es echt guter Wille?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.11.2010 22:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ginnie,

das Blöde ist, dass Leute mit diesen Problemen nie mein Klientel waren und auch nicht sind. Ich weiß nur aus meiner Ausbildungszeit, dass das FA M-H das auf jeden Fall gemacht hat. Grundsätzlich mal meine Gedanken dazu.

Grundsätzlich muss man sich halt überlegen, was man will, auf Antrag getrennt oder wie üblich gemeinsam veranlagen. Dem Antrag folgt das FA bei vorliegenden Voraussetzungen und veranlagt. Alles darüber wäre eine "Serviceleistung". Da das FA aber nicht steuerberatend tätig werden darf und auch verbindliche Auskünfte usw. kostenpflichtig sind, kann ich mir schon vorstellen, dass die "nicht einfach so" die Aufteilung machen.

Vom Prinzip könntet ihr nur den Steuerbescheid nehmen und die auf Clipper festgesetzten Beträge nehmen und und in Kopie von der Steuererklärung die auf ihn entfallenden Sonderausgaben, etc. und dann muss der Anwalt selbst berechnen und gucken, was die Gegenseite macht.

Mir fällt gerade auch keine Rechtsgrundlage ein, auf der ihr das vom FA verlangen könnt. Ich denk noch mal und wenn ich meinen HSb morgen erwische, frag ich den...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2010 00:08
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mir ist heute auch eingefallen, dass der Unterhaltspflichtige ja die günstigeste Form der Veranlagung nehmen muss, (oder trifft dies nur auf die Stkl. zu?)
Na jedenfalls ist die gemeinsame Veranlagung günstiger..also kann ich das schon deshalb nicht so einfach nachträglich ändern?!

Können wir denn überhaupt dem FA schreiben, wir haben uns bei der Steuererklärung geirrt und wollen nun den Haken bei getrennt veranlagen setzen, bitte rechnet neu und erteilt einen neuen Steuerbescheid? Und die müssen das dann machen?

Aber wahrscheinlich kann ich nur abwarten und hoffen dass der RA meines Mannes genügend Feuer hat. Er hat jedenfalls gesagt das die meisten Richter irgendwann aufgeben und etwas pauschales anrechnen, wenn man partout hartnäckig bleibt und nichts zeigen will. Eine Rechtsgrundlage für die Offenlegung meiner Daten ggü einer mir wildfremden Person scheint es jedenfalls nicht zu geben. Und ob das ganze vor den Richter kommt, ist ja auch noch fraglich.

LBM, ich würde dem FA ja diesen Service sogar bezahlen, aber nicht mal dann scheinen die bereit dazu zu sein.

Kann ich also nur warten, und der Gegenseite dann irgendwann anbieten einen Steuerberater hinzuzuziehen, wenn das akzeptiert wird, ist ja alles gut.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.11.2010 20:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Ginnie,

http://blog.beck.de/2010/11/26/papa-wieviel-verdient-denn-deine-neue-frau-s o">Hier

noch was dazu, was zwar nicht direkt deine Frage beantwortet aber vielleicht dennoch eine Rolle spielt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 10:47
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

danke beppo.

das ist sehr interessant aber wahrscheinlich nicht zutreffend. Ich kenne den § wonach ich meinem Mann mein EK darlegen muss wenn es um Unterhaltsansprüche geht.  Der Fall der in deinem link beschrieben ist, mit dem Taschengeldanspruch, trifft aber doch hoffentlich nur zu wenn mein Mann den Mindestunterhalt nicht zahlen könnte oder? Da er das aber kann, und sogar 107 % der DDT, und darüber hinaus auch keinen Unterhaltsanspruch gegen mich geltend macht, und sein Selbstbehalt gewahrt ist, steht ihm doch kein Taschengeld von mir zu was er für Unterhalt verwenden muss?

Oder????

ligr ginnie... die natürlich gern auch ihrem Mann Taschengeld zahlt, aber nur dann, wenn er es NICHT für seine Kinder ausgibt

(also um es klarzustellen: könnte er den Mindestunterhalt nicht zahlen, wäre ich in der Pflicht. Das ist mir klar. Würde er plötzlich nichts mehr verdienen, auch. Habe ich auch schon durch als er arbeitslos wurde und gar kein EK hatte (Sperrfrist), da haben nur ich und mein Mann den Gürtel enger geschnallt, nicht aber seine Ex + Kinder)

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2010 21:12
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich denke, da hast du recht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2010 22:23