Hallo @all,
ich grübel gerade, wie ich meine Steuererklärung in diesem Jahr angehe.
Folgende Hintergründe:
geschieden seit 2 Jahren und Unterhaltspflichtig für 2 Kinder. KU anteilig da Mangelfall.
Im vergangen Jahr habe ichg wieder geheiratet und beide haben wir die Steuerklasse 4.
Weiterhin haben meine Frau und ich je ein Kleinstgewerbe.
Da bei jeder Neuberechnung des Kindesunterhalts auch die Summe der Steuererklärung einfällt stehe ich vor der Entscheidung getrennte- oder gemeinsame Veranlagung.
Hat damit jemand Erfahrungen? Wie wird bei einer Zusammenveranlagung mit der Steuererstattung verfahren? Geht der gesamte Betrag in die Berechnung des Kindesunterhalts?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
LG
Jörg