Getrennte oder geme...
 
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Getrennte oder gemeinsame Veranlagung im Trennungsjahr bei Gewerbeanmeldung

 
(@jogger71)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe mich 07/2010 von meiner Frau getrennt und wohne seitdem in einer eigenen Wohnung. Meine Frau arbeitet zu 40% in ihrem Job und ich zu 100%. Wir hatten bisher Steuerklasse 3/5 und gemeinsame Veranlagung. Zum 1.1.2011 werden sich unsere Steuerklassen in 1/2 ändern. Soweit so gut.

Bisher hatte ich noch vor für 2010 die gemeinsame Veranlagung zu wählen. Jetzt hat aber meine Frau nach unserer Trennung ein Gewerbe angemeldet. Sie versucht sich nebenher im Kosmetik & Wellnesbereich selbstständig zu machen. Dabei ist sie aus meiner Sicht in die Fänge eines dubiosen Unternehmen geraten das durch sog. Mulit-Level-Marketing diese Produkte vertreibt. Es sieht aber mehr nach einem klassischen Pyramidensystem aus bei dem man nur richtig Geld verdienen kann wenn man viele Leute anwirbt die dann für einen die Produkte verkaufen und man von derem Umsatz Provisionen bekommt. Na ja, wenn sie meint soll sie das halt machen. Was mir jetzt aber Sorgen macht ist dass sie für den Aufbau diese Gewerbes sehr viel Geld z.B. für Selminare, Couchings, Waren etc. ausgibt und angeblich nur wenig bis nichts schon damit verdient.

Ich befürchte jetzt dass sie wegen dieser Gewerbeanmeldung der gemeinsamen Veranlagung für 2010 nicht zustimmen wird weil sie ja dann ihr gesamten Umsätze daraus mir offen legen müsste. Wenn wir aber getrennt veranlagt werden kommt eine relativ hohe Steuernachzahlung auf mich zu. Die ganzen Unterhaltszahlung für meine Frau und unsere 2 Kinder (8+10 Jahre) während des Jahres haben wir aber auf der Basis meines aktuellen Netto berechnet.

So und jetzt hierzu meine Fragen:

1. Wie kann ich eine gemeinsame Veranlagung für 2010 durchsetzen?
2. Falls wir getrennt veranlagt werden und ich eine hohe Steuernachzahlung leisten muss kann ich dann diese irgendwie von meiner Frau rückfordern, z.B. das die gezahlten Unterhaltsleistungen neu berechnet werden und ich die Differenz mit den künftigen Zahlungen verrechnen kann?
3. Wie kann ich bei einer getrennten Veranlagung feststellen wieviel meine Frau mit ihrem Gewerbe tatsächlich verdient hat?
4. Ich befürchte dass meine Frau durch die Anfangsverluste bei ihrem Gewerbe ihr Einkommen sehr einfach runterrechnen kann und ich somit beim Unterhalt noch stärker zur Kasse gebeten werden. Was könnte ich dagegen tun?

Wäre super, wenn ihr mir ein paar Tips hierzu geben könntet.

Viele Grüße
Jogger71

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.12.2010 21:20
(@winterzeit)
Schon was gesagt Registriert

Ich fürchte so richtig kann ich dir da nciht weiterhelfen, schätze mal da hat sich aber sicher schon was bei dir ergeben, evt. kannst du ja noch ein paar weitere Informationen liefern. Problem dürfte sein, dass sie durch die Gründung sicherlich vieles Abschreiben kann, dass mit dem arm rechnen dürfte hier also wohl funktionieren, aber eigentlich müsstest du doch trotzdem noch wegen Unterhalt Einblicke erhalten können oder irre ich?.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2011 15:18
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Jogger,

Wege zur Durchsetzung der Zusammenveranlagung werden in diesem Thread recht ausführlich beschrieben.

Damit erübrigen sich die Fragen 2 und 3.

4. Ich befürchte dass meine Frau durch die Anfangsverluste bei ihrem Gewerbe ihr Einkommen sehr einfach runterrechnen kann und ich somit beim Unterhalt noch stärker zur Kasse gebeten werden. Was könnte ich dagegen tun?

Hinsichtlich Steuererstattung partizipierst Du durchaus von diesen Anfangsverlusten (so sie denn vorliegen und anerkannt werden), da sie die Gesamtsteuerschuld senken.
Interessant wird vermutlich die Aufteilung (da Du mit StKl III im Verhältnis wenig voraus gezahlt hast) ...

Inwieweit diese Verluste bei etwaigen Unterhaltsberechnungen zu berücksichtigen sind, ist dann ein anderes Thema (so sie diese Verluste berücksichtigen möchte, könnte man diese auch als persönliches Hobby ansehen und aussen vor lassen).

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2011 11:30
(@jogger71)
Schon was gesagt Registriert

Hi United,

vielen Dank für den Tip. So wie es aussieht bin ich für das Jahr der Trennung, also 2010 save.

Momentan macht meine Ex in spe auch keine Anstalten eine getrennte Veranlagung zu verlangen. Ich bin mal gespannt ob das auch noch anhält wenn es darum geht die Steuererklärung zu machen und sie ihre Einkünfte oder Verluste aus dem Gewerbe dann offen legen muss.

Als ich letztes Jahr ausgezogen bin und mich umgemeldet habe haben sie mir auf dem Einwohnermeldeamt auch ein Formular unter die Nase gehalten in dem ich erklären musste dass ich jetzt getrennt lebe. Ich glaube das Formular war für das Finanzamt damit meine Steuerklasse dann ab 2011 von III auf I geändert wird. Da es ja jetzt aber keine Lohnsteuerkarte mehr gibt muss ich erstmal meine Gehaltsabrechnung Ende Januar abwarten um zu sehen in welcher Steuerklasse ich jetzt gelandet bin.

Als ich meiner zukünftigen Ex erzählt habe, dass ich ab 2011 in Steuerklasse I bin und deshalb ein paar hundert Euro wenige Netto habe was sich dann auch in den Unterhaltszahlungen niederschlagen wird, hat sie mir interessanterweise den Vorschlag gemacht, dass wir dem Finanzamt doch sagen können dass wir im Januar noch einen Versöhnungsversuch gestartet haben und meine Steuerklasse auch für 2011 auf III ändern sollen.

Ich trau der Sache aber nicht, weil ich doch in 2011 (= Jahr 1 nach der Trennung) keinen Anspruch mehr auf eine gemeinsame Veranlagung habe, das gilt doch nur im Jahr der Trennung, oder?

Ich befürchte, dass wenn ich darauf eingehe, dann hab ich zwar in 2011 mehr Netto, muss dafür aber auch mehr Unterhalt zahlen. Wenn aber meine zukünftige Ex der Zusammenveranlagung für 2011 widerspricht habe ich dir rießen Steuernachzahlung an der Backe und sie hat fleißig den Unterhalt vom höheren Netto in 2011 kassiert.

Wie seht ihr das?

Außerdem hab ich noch eine Frage bezüglich dem Ehegattenunterhalt und ihrem Gewerbe:

Meiner Ex steht ja ein Betreuungsunterhalt zu weil sie noch nicht zu 100 % arbeiten muss da die Kinder ja noch zu jung sind. Das sehe ich ja auch ein. Wenn sie aber jetzt neben ihrem 40% Hauptjob zusätzlich noch sehr viel Zeit in ihr nebenberufliches Gewerbe investiert, dann kann sie doch gar nicht mehr die Kinder in dem Umfang betreuen (= die restlichen 60% für die ich den Betreuungsunterhalt zahle), d.h. eigentlich fällt doch die Grundlage für den Betreuungsunterhalt weg?

Kann ich daher bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts nicht ein fiktives Einkommen aus ihrem Gewerbe ansetzen? Es kann doch wohl nicht sein, dass sie einem weiteren Nebenjob nachgeht (das Gewerbe ist ja nichts anderes) aus dem sie nichts verdient, wegen dem sie aber zeitlich die Kinder nicht mehr genauso betreuen kann wie wenn sie nur ihre 40% Hauptjob machen würde und ich darf ihr weiter einen Betreuungsunterhalt zahlen als wenn sie sich die restlichen 60% nur um die Kinder kümmern würde. Da fehlt doch die Verhältnismäßigkeit! 

Hat jemand schon Erfahrungen mit so was gemacht?

Viele Grüße
Jogger71

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2011 00:47
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jogger,

Ich trau der Sache aber nicht, weil ich doch in 2011 (= Jahr 1 nach der Trennung) keinen Anspruch mehr auf eine gemeinsame Veranlagung habe, das gilt doch nur im Jahr der Trennung, oder?

Aaaaalso, jetzt mal ganz langsam: Damit ihr das Ehegattensplitting für 2011 retten könnt, muss es irgendwann im Verlauf dieses Jahres tatsächlich etwas gegeben haben, was man mit etwas gutem Willen als Versöhnungsversuch bezeichnen kann (der dann aber leider, leider doch gescheitert ist). Das heißt, vielleicht habt ihr für ein paar Tage, gewissermaßen zur Probe, doch wieder unter einem Dach gelebt (und als dann die Hälfte des Geschirrs zerdeppert war, habt ihr festgestellt, dass ihr euch doch nicht wieder zusammenraufen könnt).

Wenn kein Versöhnungsversuch stattgefunden hat, dann wäre es allerdings Steuerbetrug, wenn ihr die gemeinsame Veranlagung beantragen würdet - und dabei würdest du als loyaler Sklave des bundesdeutschen Schurkenstaates doch ganz bestimmt nicht mitmachen. Oder?

Wenn es aber einen Versöhnungsversuch gegeben hat, dann ist dadurch meines Wisses das "dauerhaft getrennt" im Sinne des Steuerrechts durchbrochen - nicht aber im Sinne des Familienrechtes, d.h. die Scheidung verzögert sich dadurch nicht. Wäre ja auch blödsinnig, denn der Sinn des Trennungsjahres ist ja gerade, dass beide überlegen sollen, ob die Ehe wirklich gescheitert ist, und da wäre es wenig hilfreich, wenn jeder Versöhnungsversuch durch eine Verlängerung des Scheidungsverfahrens abgestraft würde. Lange Rede, kurzer Sinn: Versöhnungsversuch in 2011 heißt, Ehegattensplitting ist in 2011 prinzipiell möglich.

Was den Vorschlag deiner Ex betrifft, den würde ich allerdings trotzdem ablehnen - wie du selbst erkannt hast, sie kann dir daraus ggf. einen Strick drehen. Gegenvorschlag: Es bleibt bei Lohnsteuerklasse I (die hattest du schließlich vor Jahresbeginn nach bestem Wissen und Gewissen eintragen lassen, von einem Versöhnungsversuch war damals schließlich noch keine Rede, und du hast keine Pflicht, unterjährig von Lohnsteuerklasse I nach III zu wechseln). Nach Ablauf des Jahres macht ihr dann die gemeinsame Veranlagung und teilt euch die finanzielle Beute eures Versöhnungsversuchs - im Normalfall sollte das auch dicke ausreichen, um das beim Versöhnungsversuch zerdepperte Geschirr zu bezahlen 😉

Heißt im Klartext: Sie bekommt wie bei ihrem eigenen Vorschlag mehr Geld, allerdings nicht sofort, sondern erst Mitte 2012, wenn ihr euren Steuerbescheid habt. Für dich aber entfällt das Risiko, dass du jetzt höheren Unterhalt zahlst, aber die Dame im nächsten Jahr bei Abgabe der Steuererklärung plötzlich an Gedächtnisschwund leidet und sich an den Versöhnungsversuch nicht mehr erinnern kann.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2011 01:19
(@jogger71)
Schon was gesagt Registriert

Hi Malachit,

guter Tip. 🙂

Natürlich würde ich als ehrlicher Steuerzahler nie auf die Idee kommen das Finanzamt zu bescheißen wo doch Vater Staat soooooooooo viel für mich tut!

Ich laß jetzt erstmal die StKl. I für 2011 laufen und berechne daraus den Unterhalt. Sollte es dann irgendwann im Laufe des Jahres dann doch zu einem ernsthaften Versöhnungsversuch gekommen sein, können wir ja immer noch nachträglich die gemeinsame Veranlagung für 2011 beantragen. Sozusagen als Scheidungskostenzuschuss!

Ich zieh dann aber lieber einen Helm an damit nur das Geschirr zerdeppert wird und nicht auch noch mein Kopf. 😉

Vielen Dank für den Tip. :-)))

Jogger71

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2011 01:43