Hallo Leute,
ich war vor ein paar Wochen beim Finanzamt und habe mir mit Wirkung 2011 die Lohnsteuerklasse 1 geben lassen, weil ich mich dieses Jahr von meiner Frau getrennt habe. Das gemeinsame Kind (Tochter mit 4,5 Jahren) wollen wir auch künftig gemeinsam betreuen (fast 50:50-Aufteilung)
Die Trennung ist bis Ende November 2010 in der gemeinsamen Ehewohnung erfolgt.
Nun wollte meine Nochfrau noch im November beim Finanzamt die Steuerklasse 2 beantragen (ebenfalls mit Wirkung 2011). Doch wollte das Finanzamt nicht, weil ich noch nicht ausgezogen war. Gewünscht war eine Abmeldebestätigung.
So. Nun ist Dezember und ich habe mich bei der Gemeinde umgemeldet. Der Berarbeiter bei der Stadt meinte, ich müsse die Tochter dann auch mit Nebenwohnsitz bei mir anmelden, weil sie bei mir übernachtet und betreut wird.
Und wenn ich das mache, so hätte meine Frau gar nicht den Anspruch auf die Steuerklasse 2, weil sie doch nicht "Alleinerziehend" wäre ! :question:
Beim Antrag des Finanzamts (Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) ist auch eine "Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende" dabei - was die Aussage des Beamten zu stützen scheint.
Allerdings konnte ich nirgendwo im Internet eine explizite solche Aussage finden.
Auch steht auf dem FA-Formular nichts von Betreuungsanteilen
Könntet Ihr mir bitte helfen ?
Mfg
koala
Gab da kürzlich eine Änderung durch ein BFH-Urteil, viellicht hilft Dir das weiter:
Hallo Koala,
habe auch gerade meine Stkl. auf I 0,5 Kind geändert und meine BaldExe hat erstmal Stkl. I mit 0,5 Kind bekommen.
Ich muste dafür ihren Perso mitnehmen und die von ihr ausgefüllte "Erklärung zum dauerhaft Getrenntleben".
Erst nach meiner Ummeldung kann sie sich mit dem "Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" die Stkl. II eintragen lassen.
Die erfolgte Ummeldung kann der FA Beamte direkt im PC beim Einwohnermeldeamt abrufen.
Vielleicht machst du es auch erstmal so, dass sie Stkl. I bekommt und sich nach deiner Ummeldung die Stkl. II abholt.
Gruss Karlo