Grunderwerbssteuer ...
 
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Grunderwerbssteuer für gemeinsame Immobilie bei geschiedenen

 
(@okina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

bei nicht verheirateten ist es ja so, dass die Grunderwerbssteuern erneut anfallen, wenn einer aus dem Grundbuch ausgetragen wird.
Wie verhält sich das bei Geschiedenen? (Eintragung 50/50) Die Scheidung war 2011, die Umschreibung wird voraussichtlich erst 2014 passieren.

Vielen Dank,

Okina

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.07.2012 09:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

ich kann nur raten aber ich vermute, dass Grunderwerbssteuern fällig werden.
Schließlich gilt die Befreiung nur für Eheleute und hier sind sie ja nicht verheiratet.
Ist aber nur Meinung und nicht Wissen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 10:01
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Okina,

im Grunderwerbssteuergesetz werden unter §3 die Ausnahmen von der Besteuerung genannt.
Hier der Absatz 4 und 5:
Zitat GrEStG §3 Abs. 4
Von der Besteuerung sind ausgenommen:
...der Grundstückserwerb durch den Ehegatten oder den Lebenspartner des Veräußerers;Zitatende

§3 Abs. 5
...der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der
Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;

Nach einer Scheidung kann also die erneute Steuererhebung entfallen - eine Beratung wäre aber ratsam.

Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 10:09
(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

aber ich vermute, dass Grunderwerbsesteuern fällig werden.

Naja, vorsichtshalber eben kein Gewerbe anmelden...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 10:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hups!  :redhead:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 11:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

§3 Abs. 5
...der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der
Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung;

Das klingt ja schon mal gut.
Die Frage bleibt, wie lange man sich nach der Scheidung in der Vermögensauseinandersetzung befindet.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.07.2012 11:11
(@okina)
Rege dabei Registriert

Trotzdem Danke!  🙂

na dann geht es euch wie mir.
Mich betrifft es nicht selber, aber hätte mich interessiert.
Na ich frag einfach mal unsere RAtin und geb euch mal die Antwort demnächst 😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2012 00:36
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

möglicherweise gibt's ein paar Anhaltspunkte im BFH-Urteil vom 23.3.2011, II R 33/09. Wenn ich das richtig verstehe, dann ist ein grundsteuerfreier Erwerb nach der Scheidung jedenfalls dann möglich, wenn bereits im Zuge des Scheidungsverfahrens ein Vorkaufsrecht notariell vereinbart wird.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.07.2012 00:22
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Okina,

Die Scheidung war 2011, die Umschreibung wird voraussichtlich erst 2014 passieren.

Sind denn alle Scheidungsfolgesachen endgütlig geklärt (Zugewinn) ?
Ist die Umschreibung in 2014 festgelegt (wieso erst dann) ?

Mein Fall (Scheidung 2010, Grundstücksübertragung 2012):
Im Rahmen der Einigung zum Zugewinn mit meiner Ex wurde festgelegt (gerichtlich protokollierter Vergleich), wie mit dem gemeinsam erworbenen Grundbesitz verfahren werden soll.
In einem Passus des Notarvertrags zur Immobilienübertragung wurde Befreiung von der Grunderwerbssteuer beantragt (mit Verweis auf den Vergleich).
Auf Nachfrage des zuständigen Finanzamts habe ich dann den Vergleich zugesandt und erhielt im Gegenzug ich einen Null-Euro-Steuerbescheid.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2012 12:33