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Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag werden angehobe

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(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Hallo,

gerade aktuell gefunden:

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 anzuheben.

Der steuerliche Grundfreibetrag soll im Jahr 2015 um 118 Euro und im Jahr 2016 um weitere 180 Euro erhöht werden. Der Kinderfreibetrag soll um 144 Euro im Jahr 2015 und um weitere 96 Euro im Jahr 2016 steigen. Grundlage dafür ist der 10. Existenzminimumbericht der Bundesregierung vom 30. Januar 2015.

Gleichzeitig soll das Kindergeld für 2015 und 2016 angehoben werden. Ab dem 1. Januar 2015 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um monatlich 4 Euro je Kind und ab dem 1. Januar 2016 um weitere 2 Euro je Kind vorgesehen.

Die Bundesregierung hat außerdem beschlossen, den Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um monatlich 20 Euro auf 160 Euro zu erhöhen. Der Kinderzuschlag kommt Eltern zugute, die zwar ihren eigenen Bedarf durch Erwerbseinkommen grundsätzlich bestreiten können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.

(BMF, Pressemitteilung vom 25.03.2015)

LG
mellipop

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.04.2015 11:19
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Rein interessehalber:
Die Pressemitteilung ist von März. Wieso habe ich dann im April immer noch den alten Betrag erhalten?

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 12:10
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Wieso habe ich dann im April immer noch den alten Betrag erhalten?

Weil Familienkassen Behörden sind und kein Echtzeit-Online-System.
So schnell werden Beschlüsse nicht in deutschen Amtsstuben angewendet.
Die Anwendung von Gesetzen oder Gerichtsurteilen muss erst auf dem Dienstweg angewiesen werden.

Wenn ein Gerichtsverfahren nicht so ausgegangen ist wie die Behördenleitung es richtig findet gibt es sogar das Mittel "Nicht-Anwendungs-Erlass".
Damit im Einzelfall ganz bewusst entgegen der Rechtslage entschieden wird.
So das jeder Bürger für sich selbst Beschwerde einlegen muss.
Falls er zufällig etwas von der Entscheidung mitbekommen hat.

Wer sowas zufällig nicht auf dem Schirm hat und sich nicht beschwert hat eben Pech gehabt.
Mit der Methode sparen Jobcenter, Wohngeldstellen, Sozialämter, Finanzämter usw. jedes Jahr Unsummen.

Also kein Grund zur Sorge beim Kindergeld ist noch alles möglich.
Irgendwann kommt dann die Nachzahlung von 20 oder 24 Euro - natürlich ohne Zinsen.
Die Zinsen von X mal 4 Euro mal 1 Monat oder 2 machen auch etwas her - sogar bei dem aktuellen Zinsniveau.

Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 12:30
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Zinsen von X mal 4 Euro mal 1 Monat oder 2 machen auch etwas her - sogar bei dem aktuellen Zinsniveau.

Interessanterweise hatte ich einst gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt und habe dann schlußendlich die ungerechtfertigte Nachzahlung nebst 6% Zinsen rückerstattet bekommen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 12:36
(@psoidonuem)
Registriert

Die Zinsen gibt es aber halt erst nach einer gewissen Zeit, ich meine mich zu erinnern an 15 Monate?

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 12:50
(@sittinbull)
Nicht wegzudenken Registriert

Interessanterweise hatte ich einst gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt und habe dann schlußendlich die ungerechtfertigte Nachzahlung nebst 6% Zinsen rückerstattet bekommen.

Das Finanzamt ist zur Zeit tatsächlich die beste Geldanlage  😉 Leider nur, wenn das FA "schuld"  an der Verzögerung ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 12:51
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Zinsen gibt es aber halt erst nach einer gewissen Zeit

Die Zinsen fließen der Staatskasse sofort zu wenn eine Leistung nicht ausgezahlt wird. Dem Bürger erst nach mehr als einem Jahr. Deswegen rechne ich nicht zu bald mit der Nachzahlung der x mal 4 Euro. Ab wann ändert sich dann der Zahlbetrag nach DDT? Theoretisch kann mann dann doch 2 Euro mehr abziehn oder nicht?
Gruss Horst

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 13:10
(@Inselreif)

Die Pressemitteilung ist von März. Wieso habe ich dann im April immer noch den alten Betrag erhalten?

Weil es nicht ausreicht, wenn die Bundesregierung "Wünsch Dir was" spielt und das verkündet.

Das Bundeskabinett hat damals einen Gesetzesentwurf beschlossen. Mehr nicht. Ob und wann der zum Gesetz wird, muss man sehen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 14:56
(@Inselreif)

Ach ja, kleine Ergänzung, wo ich den Gesetzesentwurf gerade vor mit hatte:

Der Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe 2015 sind dann 376,- und ab 2016 steigt er auf 384,-. Den Rest könnt ihr selbst ausrechnen (aber die Kindergelderhöhung bitte nur hälftig abziehen...)  😉

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 15:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Den Rest könnt ihr selbst ausrechnen (aber die Kindergelderhöhung bitte nur hälftig abziehen...)  😉

Hatte ich schon mal ... und da sich die erste Zahl mit Deiner Rechnung deckt, bin ich optimistisch, daß es auch bei der zweiten passt  😉

Dennoch zur Info, so die Freibetragserhöhung vollständig auf das sächliche Existenzminimum wirkt (Altersstufe 6-11 / Mindestbedarf):
Hälftiges sächliches Existenzminimum (neu) 2.256 EUR x 2 / 12 = 376 EUR (anstelle 364)
Zahlbetrag (neu) = 282 EUR (anstelle 272)

Theoretisch kann mann dann doch 2 Euro mehr abziehn oder nicht?

Würde sich nur das Kindergeld erhöhen, dann ja ... das passiert aber eigentlich eher selten.
Entscheidend ist zunächst die Erhöhung des Bedarfs ("der Kinderfreibetrag soll um 144 Euro [...] steigen."): Das sind 12 EUR mehr, die ein kostest. Davon werden 2 EUR durch das Kindergeld gedeckt und der Rest durch den Pflichtigen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 15:45




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das Bundeskabinett in seinem Beschluss stützt sich auf den [url= http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc ="s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=0CCQQFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2FContent%2FDE%2FPressemitteilungen%2FFinanzpolitik%2F2015%2F01%2F2015-01-28-PM05-anlage.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D2&ei=m4w3VcDlJszMOOnegegP&usg=AFQjCNEFkia2ifFWWQVynGvg5-gwTCvVsQ&bvm=bv.91071109,d.ZWU"]10. Existenzminimumbericht. [/url] In der Tabelle dort auf Seite 8 ist erkennbar, dass es sich bei den Erhöhungen ausschließlich um das sächliche Existenzminimum handelt. Kurzer Auszug:

Für ein Kind von 6-11 Jahre bedeutet das (ggü. 2014):
2015: 4512 (+144), monatl. Bedarf dann 376€, KG +4€, und Zahlbetrag 282€ (+3,67%)
2016: 4608 (+240), monatl. Bedarf dann 384€, KG +6€, und Zahlbetrag 289€ (+6,25%)

Mal schauen, was DD daraus macht. Zumindest scheint vieles darauf hinzudeuten, dass sich an der Würdigung der Betreuung von Kindern nichts gebessert hat. Jedenfalls erfolgt keine konkrete monetäre Betrachtung von Betreuungsleistung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 17:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Finanzamt ist zur Zeit tatsächlich die beste Geldanlage  😉 Leider nur, wenn das FA "schuld"  an der Verzögerung ist.

Nö, das stimmt nicht. Selbst wenn der Steuerpflichtige die Erklärung nach Beginn des Zinslaufs abgibt, beginnt für ihn die Zinsberechnung. Nur eben im Positiven und im Negativen.

Zinsen haben keinen Strafcharakter, sie billigen lediglich einen Ausfall für die Kapitalnutzung zu, egal von welcher Seite. Selbst wenn Du bspw. pünktlich die Steuererklärung abgibst und die Nachzahlung wird erst 15 Monate nach Entstehung der Steuer festgesetzt, wird diese verzinst, in dem Fall zu Gunsten des Finanzamts. Du konntest ja mit Deinem Geld länger wirtschaften und hattest so einen Vorteil, das FA musste darauf warten und hatte einen Nachteil.

So gesehen ist das FA wirklich eine gute Kapitalanlage. Wo bekommt man denn sonst noch 0,5% pro Monat? 🙂

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 19:20
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Nö, das stimmt nicht. Selbst wenn der Steuerpflichtige die Erklärung nach Beginn des Zinslaufs abgibt, beginnt für ihn die Zinsberechnung. Nur eben im Positiven und im Negativen.

Das kann ich nur bestätigen.

Gruss,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 23:23
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Offenbar nimmt das Fi-Amt aber häufiger Zinsen ein, als sie zu bezahlen, sonst wäre der Zinssatz von 6% längst auf ein aktuell realistisches Maß gesenkt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.04.2015 23:28
(@psoidonuem)
Registriert

Ich nehme an, das sind die gleichen 6%, die irgendein Schlaumeier mal festgelegt hat als Grenze für den geldwerten Vorteil bei Arbeitgeberdarlehen an Angestellte. Gilt die Zahl eigentlich noch?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 10:34
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

*Hüstel*

und der alleinerziehende Betrag soll auch auf 1.908 € im Jahr (also um 600 €) erhöht werden.

All das ist rückwirkend zum 01.01.2015 gewünscht - mal sehen was dabei rauskommt.
1. Lesung ist heute im Bundeskabinett.

Wann werden aber endlich mal die Umgangsberechtigten Väter, welche die Fahrkosten haben entlastet?
Anhebung Kinderfreibetrag = mehr Unterhalt.

LG
mellipop

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.04.2015 16:08
(@chili)
Rege dabei Registriert

All das ist rückwirkend zum 01.01.2015 gewünscht - mal sehen was dabei rauskommt.

Was wäre eigentlich, wenn jetzt rückwirkend die DDT geändert wird, man somit KU nachzahlen müsste, gleichzeitig aber auch Unterhalt an Ex zahlt, der allerdings durch den SB beschränkt wird.

Ist die Nachzahlung dann hinfällig, weil man unter den SB fallen würde, oder "darf" man trotz Unterschreitung des SB´s nachzahlen?

Grüße

Chili

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 22:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Rückwirkende KU-Forderungen gibt es (bisher) nicht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 22:24
(@chili)
Rege dabei Registriert

Wie ist das "rückwirkend" dann zu verstehen?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 22:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das frage ich mich auch.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 22:48




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