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Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag werden angehobe

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mit dieser Frage haben sich <a href="http://blog.beck.de/2014/01/01/die-d-sseldorfer-tabelle-2014>" andere</a> auch schon befasst, verwiesen zur Abwehr solcher Forderungen wird auf <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html>" § 1613 BGB</a> zum Unterhalt für die Vergangenheit.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.04.2015 23:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Wenn ich mich recht erinnere, gab es das schon einmal. Weiß da noch jemand genaueres? M.E. meinen die tatsächlich rückwirkend und beziehen sich auf bereits genannten §1613 Abs2. Pkt.1a. Für Juristen dürfte das völlig okay sein.
Oder greift der dann etwa nicht?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2015 00:07
(@Inselreif)

Man könnte hier über § 1613 II 2a BGB argumentieren, weil es (mangels Anpassung des EStG) rechtlich unmöglich war, den (aufgrund des Bedarfs - den hat die Kommission ja zweifelsfrei festgestellt) damals schon bestehenden höheren Unterhaltsanspruch zu verlangen.

Allerdings handelt es sich wohl um eine sog. echte Rückwirkung, die sehr problematisch wird, wenn sie nicht nur vorteilhaft ist.
Siehe Rückwirkungsverbot

Ich persönlich würde es auf ein Verfahren ankommen lassen. Allerdings würde ich dann auch gleich versuchen, einen rückwirkenden Anpassungsantrag (zumindest in gleicher Höhe wie die Erhöhung) durchzubekommen  :phantom:

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2015 02:29
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was ist denn ein Anpassungsantrag?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2015 10:11
(@Inselreif)

Na den Unterhalt (nach unten) anzupassen (dass das möglich ist, ist aber jetzt mein Einzelschicksal)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.04.2015 10:36
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