Hallo zusammen,
hab mal eine Frage.
Ich lebe von meiner Ex fast 2 Jahre getrennt mitlerweile, nächste Woche Dienstag endlich Scheidung ... 🙂
Habe letztes Jahr noch Steuererklärung zusammen mit meiner Verflossenen gemacht, wir hatten Steuerklasse 3/5.
Seid Anfang diesen Jahres habe wir beide die 1.
Ich habe aber keine Kids auf meiner Steuerkarte.
Sollte ich da diese Steuerliche Lebensbescheinigungsgedönsrat machen und bringt das bei der Steuererklärung
einen Vorteil.
Und wenn ja wie ist der Aufwand für dieses Bescheinigung?
Kann man das auch noch nachträglich für das Jahr eintragen lassen,
bzw. dann über die Steuererklärung machen?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten und noch eine schöne Woche.
Beste Grüße
Ragman
Moin,
ja, Du kannst die Kinder über Anlage K bei der Steuererklärung geltend machen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo nochmal
brauche ich denn dann diesen Wahn von wegen Steuerliche lebensbescheinigungsscheißendreck ??
Gruß
Ragman
Moin,
nein, diese Bescheinigung wird nur benötigt, wenn der Freibetrag auf der LSt-Karte vorgenommen werden soll. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ist sie nicht nötig.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
lebensbescheinigungsscheißendreck ??
man könnte glauben du hast was gegen die ohne Frage arbeitsplatzerhaltenen "Formulare, Formulare - von der Wiege bis zur Bahre" - Mentalität unseres schönen deutschen Staates :rofl2:
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Naja, in diesem Fall macht das Sinn. Das muss man ja nur beibringen, wenn Kind und Umgangselternteil in anderen Bundesländern leben. Und die Bürgerämter, die die LSt-Karten ausstellen und für die Eintragungen verantwortlich sind, haben keinen Zugriff auf die Meldedaten anderer Bundesländer.
Wenn man Datenschutz will, muss man mit sowas leben...
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@LBM, schon gut schon gut.
Datenschutz finde ich natürlich richtig schick 😉
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Das muss man ja nur beibringen, wenn Kind und Umgangselternteil in anderen Bundesländern leben. Und die Bürgerämter, die die LSt-Karten ausstellen und für die Eintragungen verantwortlich sind, haben keinen Zugriff auf die Meldedaten anderer Bundesländer.
Also ich musste diese Bescheinigung mit dem wirklich scheußlichen Titel auch herbeibringen, als meine Tochter noch im gleichen Bundesland lebte, um die Eintragung in der Steuerkarte korrigieren zu lassen.
Wenn man Datenschutz will, muss man mit sowas leben...
Auf meine Kontodaten können die Behörden aber zugreifen, unabhängig davon in welchem Bundesland ich lebe - ohne dass ich darüber informiert werde. Wo bleibt da der Datenschutz?
Gruß
Martin
P.S. Ich vergaß, in dem einen Fall ist es dem Staat egal - im anderen Fall könnte er ja Einnahmen finden, die ich nicht versteuert habe.
Gruß
Martin
Hallo Ragman !!
Also ich habe bei dem "Einwohnermeldeamt" in der Stadt in der mein Sohn lebt eine Bestätigung des Kinderfreibetrages angefordert.
Dieses muss man alle 2 Jahre vornehmen. Ist unkompliziert und geht ganz schnell !! (2 Werktage)
Damit gehst dann auf Dein Amt mit Deiner Lohnsteuerkarte und lässt den Eintrag ändern !!
...ebend alle 2 Jahre wieder !!
liebe Grüsse Darky
die Auswirkung auf die monatliche Auszahlung (mit oder ohne Freibetrag) lässt sich mit einem der frei verfügbaren Gehaltsrechner (hab ich gestern gerade aus dem gleichen Grund gemacht), zB bei focus online, berechnen lassen.
Ich machs jetzt einfach nachträglich mit der Steuererklärung.
neuezeit
So ist das Leben