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Haustilgungsraten von der Steuer absetzen?

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(@nico45)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag,

ich habe eine Frage : ich trenne mich jetzt nach 20 Jahren Ehe von meiner Frau.
Wir haben zwei Kinder (16 und 14).
Wir wollen beide keinen Rosenkrieg und versuchen die bestmögliche Lösung für alle zu finden (auch finanziell).

In diesem Rahmen habe ich eine Frage :

meine Noch-Frau wird mit den Kindern in unserem Einfamilienhaus bleiben.  Das Haus gehört uns beiden zur Hälfte und es läuft noch ein Kredit für ca 5 Jahre.
Bis jetzt habe ich die Haustilgungsraten immer alleine bezahlt (meine Frau hatte dafür das Eigenkapital eingebracht).

Ich habe versucht, mich im Internet kundig zu machen und meine verstanden zu haben, daß ich, wenn ich weiterhin alleine die Hausraten zahle  und eben ausgezogen bin diese Hausraten auch als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen kann (Zins UND Tilgung), so lange kein Scheidungsantrag gestellt wurde (wir wollen uns vorerst nicht scheiden lassen).
Stimmt das oder habe ich etwas mißverstanden?
Wenn es stimmt, muss meine Frau dann den Wohnvorteil versteuern oder nicht?

Danke im voraus

Nico

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2011 19:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nico,

soweit ich weiß kann man nur als Vermieter die Kosten für die Zinsen in der Anlage V eintragen. Aber da können Dir unsere Steuerexperten sicherlich noch mehr sagen zu.

Persönlich finde ich, dass das Thema Steuer in so einer Situation eher hinten ansteht. Warum willst Du die Scheidung rauszögern? Du wirst Dich ja aus einem bestimmten Grund trennen und dieser Grund ist ja meist eine neue Partnerin. Dazu kommt, dass der Versorgungsausgleich ansonsten weiterläuft und es immer teurer für Dich wird.

Die bestmögliche Lösung ist einen Fachanwalt für FamRecht zu beauftragen und eine Scheidungsfolgevereinbarung bezgl. der Immobilie, dem Unterhalt für die Kids, dem Trennungsunterhalt für die Ehefrau und dem möglichen nachehelichen Unterhalt ausarbeiten zu lassen. Und das sollte der Anwalt in Verbindung mit dem Notar machen, da das bei Euch auch aufwendiger wird. Dort könnt ihr alle Dinge insbesondere mit dem Kredit und auch der weiteren Nutzung des Hauses regeln.

Denk daran, dass es hier in den meisten Fällen für eine nicht oder nur teilzeitarbeitende KM nicht möglich ist, ein Haus zu unterhalten. Wenn nur noch 5 Jahre zu zahlen ist, wird sich da sicher eine Lösung finden lassen. Also lasst Euch beraten. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2011 01:53
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nico,

da hast Du sicher etwas falsch verstanden; es gibt kein solches Steuerprivileg für in Trennung lebende Ehepartner. Was ja auch logisch ist: Stellen wir uns vor, als getrenntes Ehepaar könnte man plötzlich Zins und Tilgung von der Steuer absetzen - in Deutschland gäbe es über Nacht hunderttausende solcher Ehepaare, die während einer beliebig langen, selbst definierten "Trennungszeit" (idealerweise, bis die Hütte bezahlt ist) auf Steuerzahlerkosten Vermögensaufbau betreiben, während die "richtig" zusammenlebenden Ehepaare leer ausgehen. Nicht sehr wahrscheinlich, oder?

Unabhängig davon: Wenn Ihr Euch nicht nur mal auf Probe getrennt habt, empfehle auch ich, die Scheidung baldmöglichst durchzuziehen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, verheiratet zu bleiben, aber eine Menge Nachteile.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2011 02:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nico,

für 2011 stellt sich die Frage noch nicht, da Ihr Euch im Jahr der Trennung gemeinsam veranlagen lassen könnt (und solltet).

Grundsätzlich kannst Du ab 2012ff Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt steuerlich geltend machen. Dazu zählt auch die entschädigungsfreie Überlassung von Wohnraum (wie in Eurem Falle).

Hat Madame eigene Einkünfte ?

Wenn nein (oder nur gering), dann ist der Abzug als außergewöhnliche Belastung (via "Anlage Unterhalt") möglich. Ansonsten via "Anlage U" - in diesem Realsplitting-Fall wird Dein steuerrelevantes Einkommen gesenkt und das steuerlich relevante Einkommen von Ex entsprechend erhöht, den ihr entstandenen Nachteil musst Du ausgleichen (macht also nur Sinn bei deutlichen Einkommensunterschieden).

Unabhängig davon: Wenn Ihr Euch nicht nur mal auf Probe getrennt habt, empfehle auch ich, die Scheidung baldmöglichst durchzuziehen. Es gibt keinen vernünftigen Grund, verheiratet zu bleiben, aber eine Menge Nachteile.

Hierzu meine volle Zustimmung ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 10:45
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

Deine Frau ist aber nicht zufällig Sophia45 - und eines der Kinder behindert, oder ?

Wenn dem so ist, frag sie, sie hat eine umfangreiche Antwort zu dem Thema bekommen ...

Gruß

Habakuk

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 14:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Deine Frau ist aber nicht zufällig Sophia45 - und eines der Kinder behindert, oder ?

Wenn dem so ist, frag sie, sie hat eine umfangreiche Antwort zu dem Thema bekommen ...

eine Userin dieses oder eines ähnlichen Namens gibt es hier nicht...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 14:52
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

HIER nicht, aber es existiert ja auch ein Internet ausserhalb dieses Forums ....

GENAU DIESE Frage mit vielen parallelen ist in einem anderen Forum die Tage aufgetaucht - und dort sehr umfangreich beantwortet worden.
Daher die Frage.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 14:55
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

habe mal in ein anderes Forum geschaut, schlau werde ich aus den "umfangreichen" Antworten dort aber eher nicht ...

Desweiteren erschliesst sich mir nicht, weshalb Nico auf Basis der unausführlichen Beantwortung hier im Forum noch Sophia fragen soll.

Zu genau diesem Thema (unentgeltliche Wohnraumüberlassung im Steuerrecht) hat sich der BFH hier ausgelassen:

Überlässt der geschiedene Ehemann seiner Ehefrau, die beide Miteigentümer eines Einfamilienhauses sind, aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils als Sonderausgabe i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG absetzen.
Auch die verbrauchsunabhängigen Kosten für den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau, welche der Ehemann nach der Unterhaltsvereinbarung trägt, sind Sonderausgaben.

Ich würde in der ESt-Erklärung den kompletten Mietwert angeben.
In jedem Falle müssten durchsetzbar sein: Hälftiger Mietwert (da Nico´s Hälfte überlassen wird) + Hälftige Darlehensraten (da Sophia´s Anteil übernommen wird)

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 16:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

HIER nicht, aber es existiert ja auch ein Internet ausserhalb dieses Forums ....

na sowas...

GENAU DIESE Frage mit vielen parallelen ist in einem anderen Forum die Tage aufgetaucht - und dort sehr umfangreich beantwortet worden.
Daher die Frage.

in diesem Fall gilt die >>>Forenregel 11<<<. Was in anderen Foren - noch dazu spekulativ - passiert, ist hier ohne Belang.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2011 16:12
(@nico45)
Schon was gesagt Registriert

Herzlichen Dank für die Antworten (war ein paar Tage nicht online). Mir ist keine Sophia bekannt. Es hilft mir schon ein Stück weiter, vor allem diese Antwort hier :

Zu genau diesem Thema (unentgeltliche Wohnraumüberlassung im Steuerrecht) hat sich der BFH hier ausgelassen:
Ich würde in der ESt-Erklärung den kompletten Mietwert angeben.
In jedem Falle müssten durchsetzbar sein: Hälftiger Mietwert (da Nico´s Hälfte überlassen wird) + Hälftige Darlehensraten (da Sophia´s Anteil übernommen wird)

Besten Gruß
United

das wäre doch mal ein Ansatz. Danke!

Warum nicht gleich Scheidung? Eine Scheidung kostet viel Geld. Und ich dachte auch, wenn man getrennt ist, aber nicht geschieden, gibt es eben vielleicht doch einige finanzielle Vorteile (wie Steuer). Der Versorgungsausgleich ist nicht so problematisch da meine Frau ebenfalls fast voll beruftätig ist.
Im Moment ist uns beiden die räumliche Trennung am wichtigsten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2011 23:58




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eine Scheidung kostet viel Geld. Und ich dachte auch, wenn man getrennt ist, aber nicht geschieden, gibt es eben vielleicht doch einige finanzielle Vorteile (wie Steuer).

Nö. Ab Januar 12 hast Du Steuerklasse 1 und kannst nicht mehr zusammen veranlagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 00:07
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Nico,

Nö. Ab Januar 12 hast Du Steuerklasse 1 und kannst nicht mehr zusammen veranlagen.

... und um genau diesen Effekt abzufedern, wurde das Realsplitting erfunden (bei dem der Unterhalt steuerrechtlich als Einkommen verschoben wird), Ehegattenspltting und Realsplitting geht nicht.

Zu den Überlegungen hinsichtlich Scheidung seien neben dem Aufrechterhalten der gegenseitigen ehelichen Pflichten als weitere Auswirkungen aufgeführt (hier ist das Datum des Scheidungsantrags ausschlaggebend):
- Hinzugewonnene Versorgungsansprüche sind zu teilen
- Bestehenbleiben der Zugewinngemeinschaft
- Einkommensveränderungen sind in jedem Falle eheprägend
- Je länger Ihr Eure eheliche (wie auch immer geartete) Rollenverteilung lebt, umso länger wird ein ggf. vorhandener Unterhaltsanspruch der Gattin vorhanden sein

Mit ersterem kann man evtl. leben, zweiteres führt spätestens beim nächsten Lottogewinn zum Streit. Drittens und viertens sollen nicht den Teufel an die Wand malen, aber wenn´s Geld knapper wird und Ex erfährt, was ihr zusteht ...

Außerdem kann keiner von Euch nen Neuen heiraten ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 12:38
(@nico45)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Auflistung. Einige Gesichtspunkte sind auf Dauer schon auch wichtig. Aber neu heiraten? Nein, danke...

Ist Realsplitting auch dann möglich, wenn meine Frau die Lohnsteuerklasse II hat? (sorry, die Frage ist vielleicht dumm, aber ich kenne mich damit gar nicht aus...).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2011 15:41
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja. Die Steuerklasse ist unerheblich.

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 18:26
(@nico45)
Schon was gesagt Registriert

Ja. Die Steuerklasse ist unerheblich.

Danke!  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2011 18:39
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nico,

Ist Realsplitting auch dann möglich, wenn meine Frau die Lohnsteuerklasse II hat? (sorry, die Frage ist vielleicht dumm, aber ich kenne mich damit gar nicht aus...).

Ist für dich sogar ein kleines bisschen günstiger, wenn sie Lohnsteuerklasse II hat (d.h. diesen Freibetrag für Alleinerziehende). Damit ist nämlich ihr Steuersatz etwas geringer, und damit ist auch der Nachteilsausgleich etwas geringer, den du an sie zu zahlen hast. Allerdings, um gleich in die Kerbe "Nachteilsausgleich" zu hauen:

Der Versorgungsausgleich ist nicht so problematisch da meine Frau ebenfalls fast voll beruftätig ist.

Wenn du sagst, dass der Versorgungsausgleich kein großes Problem ist, dann bedeutet dies vermutlich, dass deine Noch-Frau ähnlich viel verdient wie du selbst? Dann bringt dir das Realsplitting aber im Endeffekt nicht besonders viel (genau so, wie euch dann bislang das Ehegattensplitting effektiv nicht besonders viel gebracht hat). Will sagen: Zwar hast du ggf. einen recht erklecklichen Steuervorteil, aber dafür hat deine Noch-Frau einen fast genau so erklecklichen Steuernachteil, und diesen musst du ihr ausgleichen. Alles in allem bleibt dann nicht besonders viel bei dir hängen; daher machst du am besten erst mal eine Überschlagsrechnung, wie viel dir dieser Zirkus mit Anlage U ungefähr bringt, und überlegst dir dann, ob es dir die Mühe überhaupt wert ist.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 22:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nicht nur die Mühe steht dagegen.
Wie üblich im Unterhaltsrecht hast du nämlich den Vorteil, deine Steuerersparnis, mit ihr zu teilen, hast ihr aber ihren Nachteil komplett alleine abzunehmen.
Hinzu kommt, dass du auch für weitere Nachteile wie Steuerberater oder Kindergarten in die Pflicht genommen werden kannst.
Es handelt sich daher um vergiftetes Geschenk.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 23:25
(@nico45)
Schon was gesagt Registriert

@Malachi
Brutto gibt es schon ein Unterschied: ich 4272, sie 2720. Netto ist der Unterschied bei Lohnsteuerklasse 4 dann nur noch 500 bis 600 Euro .

Ich habe langsam den Verdacht : die günstigste Variante wäre wohl, auf dem Papier verheiratet zu bleiben (und  auch nicht getrennt). Die neue Wohnung könnte ich als Zweitwohnung  von der Steuer absetzen , sozusagen  als "Pendlerwohnung" (sie ist klein und in der Nähe meiner Arbeitstelle, während unser Haus 45 Km entfernt ist). Am Ende hätten wir beide mehr Geld!
Die Scheidung eilt auch deshalb nicht, weil wir alles mit dem Haus vorher regeln müssten (Übertragung oder Verkauf usw-...) und wir beide gerne hätten, daß die Kinder dort noch wohnen können bis Ende der Schulzeit.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.10.2011 23:33
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe langsam den Verdacht : die günstigste Variante wäre wohl, auf dem Papier verheiratet zu bleiben (und  auch nicht getrennt). Die neue Wohnung könnte ich als Zweitwohnung  von der Steuer absetzen , sozusagen  als "Pendlerwohnung" (sie ist klein und in der Nähe meiner Arbeitstelle, während unser Haus 45 Km entfernt ist). Am Ende hätten wir beide mehr Geld!

😡

Schön! Kannst Du auch Lösungen finden OHNE Steuern zu hinterziehen?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 26.10.2011 23:34
(@nico45)
Schon was gesagt Registriert

Das würde ich gerne! Aber es ist doch irgendwie ungerecht, daß man bei Trennung steuerlich dermaßen benachteiligt wird (und dies obwohl es Kinder gibt).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2011 00:05




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