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Hilfe die Steuer macht mich verrückt...

 
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Liebe Community,

ich verzweifele gerade an meiner Steuererklärung.

Ich habe Sie nach bestem wissen und gewissen geschrieben und alle Angaben meiner meinung Nach Korrekt gemacht.

Nun fordert das FA von mir einkommensnachweise von meiner ehemaligen Partnerin / Mutter unseres Sohnes.
Dies um Ihre bedürftigkeit Nachzuweisen das der von mir gezahlte Unterhalt überhaupt absetzbar ist.

Nun habe ich mit der KM über die Sache gesprochen und dabei kam heraus das Sie von völlig anderen Zahlen ausgeht als ich.
Hat sich da irgend was schön gerechnet mit Ihrer RA um keine Steuern nachzahlen zu müssen fürs vergangene Jahr.
Somit soll ich also für meine Steuer jetzt den von Ihr angesetzen Anteil an Unterhalt meinem Finanzamt mitteilen damit sich das mit Ihrer Steuererklärung deckt.
Sie ist verpflichtet eine zu schreiben da Sie ein angemeldetes Nebengewerbe ohne Nennenswerte Gewinne hat.
Ich bin mir aber nicht sicher ob ich an KU überhaupt etwas anderes angeben darf als nach Düsseldorfer Tabelle.

Sie präsentierte mir dann ein Gerichtsurteil zu dem Thema in dem die KM vom Ex Ehemann die Steuernachzahlung eingeklagt hatte.

Wir waren nicht verheiratet und ich tue mich schon die ganze Zeit schwer fundierte Aussagen zum Thema Unterhalt etc. bei Unverheirateten getrennten Eltern raus zu bekommen.

Kennt sich also jemand wirklich gut aus mit der Thematik würde ich gerne dessen wissen zum Thema in Anrspruch nehmen.

Mit läuft die Frist vom FA Ende nächster woche ab und ich habe langsam keine optionen mehr.

Ich hoffe auf eure reichlichen Antworten und verbleibe mit einem freundlichen Gruß

Daddy2010

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.03.2012 14:54
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hallo Daddy2010,

meines Wissens kannst du gar kein KU in deiner Steuererklärung geltend machen. Das geht nur bei TU/EU/BU... also bei Unterhalt für Mutti!

Und NEIN! Du gibst keine von Mutti geschönten/falschen Angaben beim FA an. Wenn das FA betuckt werden soll, so überlasse dies der KM.

My2cents
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AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 15:02
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

ach ja... wenn das FA Einkommensnachweise von der KM möchte, so soll das FA sich mit seinem Anliegen auch genau dorthin wenden... Da hast du überhaupt keine Aktien drin!

Diese Angaben/Informationen stehen dir im Übrigen gar nicht zur Verfügung. Kannst die Schreibtischtäter ja mal nach der rechtlichen Grundlage (§§) für ihr merkwürdiges Anliegen fragen. Und frage sie, ob du von deinen Nachbarn auch noch versuchen sollst (unrechtmäßig) Informationen zu beschaffen. Die spinnen die Römer.

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AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 15:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ach ja... wenn das FA Einkommensnachweise von der KM möchte, so soll das FA sich mit seinem Anliegen auch genau dorthin wenden... Da hast du überhaupt keine Aktien drin!

Quatsch. Das FA muss sich immer erst an den Steuerpflichtigen wenden, um die für seine Steuerklärung benötigten Angaben zu bekommen. Wenn er die Nachweise nicht erbringen kann, fliegt der Unterhalt eben raus. Feddisch.

meines Wissens kannst du gar kein KU in deiner Steuererklärung geltend machen. Das geht nur bei TU/EU/BU... also bei Unterhalt für Mutti!

Und NEIN! Du gibst keine von Mutti geschönten/falschen Angaben beim FA an. Wenn das FA betuckt werden soll, so überlasse dies der KM.

Beidem meine Zustimmung.

Nun fordert das FA von mir einkommensnachweise von meiner ehemaligen Partnerin / Mutter unseres Sohnes.
Dies um Ihre bedürftigkeit Nachzuweisen das der von mir gezahlte Unterhalt überhaupt absetzbar ist.

Nun habe ich mit der KM über die Sache gesprochen und dabei kam heraus das Sie von völlig anderen Zahlen ausgeht als ich.
Hat sich da irgend was schön gerechnet mit Ihrer RA um keine Steuern nachzahlen zu müssen fürs vergangene Jahr.
Somit soll ich also für meine Steuer jetzt den von Ihr angesetzen Anteil an Unterhalt meinem Finanzamt mitteilen damit sich das mit Ihrer Steuererklärung deckt.
Sie ist verpflichtet eine zu schreiben da Sie ein angemeldetes Nebengewerbe ohne Nennenswerte Gewinne hat.
Ich bin mir aber nicht sicher ob ich an KU überhaupt etwas anderes angeben darf als nach Düsseldorfer Tabelle.

Sie kann Deinen Unterhalt gar nicht in ihrer Steuererklärung angeben, weil das kein Einkommen ist. Da sie mit Dir nicht verheiratet war, kannst Du den Unterhalt nur als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Hierbei mindern die Einkünfte der KM, die 624 Euro im Kalenderjahr übersteigen, den Betrag, den Du absetzen kannst. Mal angenommen, Du hast 5.000 Euro gezahlt, KM hat 4.624 Euro selbst verdient, dann würden 4.624-624 = 4.000 Euro von Deiner Zahlung abgezogen werden. Du könntest also nur 1000 Euro absetzen.

Um das zu berechnen braucht das FA Einkommensnachweise Deiner Ex, den Steuerbescheid und/oder eine Erklärung wie zB HIER.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 18:29
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Hi,

Quatsch. Das FA muss sich immer erst an den Steuerpflichtigen wenden, um die für seine Steuerklärung benötigten Angaben zu bekommen. Wenn er die Nachweise nicht erbringen kann, fliegt der Unterhalt eben raus. Feddisch.

@ LMB
Verstehe ich nicht ganz LMB. Der TO kann keinen KU steuerlich geltend machen, ergo hat das FA auch keine Forderungen über Einkommen der KM mit der er noch nichteinmal verheiratet war. Feddisch 🙂
Gegenfrage... Kann er Auskunft geben und tut dies auch, wird dann etwas der gezahlte KU einkommensmindernd angerechnet? Wohl kaum.

Denke, TO hat da den KU (unwissend) als Unterhalt für Ex angegeben. Evtl in Anlage U!?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 21:53
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich habe das so verstanden, dass er BU und KU zahlt. Der KU ist nicht absetzbar, der BU schon, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Da muss dann der TO noch mal Klarheit verschaffen.

Das einzige, wofür die KU-Frage interessant wird ist, wenn die KM die Freibeträge auf sich übertragen lässt.

Und noch mal @ TO: Das Urteil, das die KM Dir präsentiert hat, handelt vom Unterhalt an die Ehefrau, der wiederum als Sonderausgabe beim Leistenden abzusetzen ist und als Einkommen beim Empfänger zu versteuern ist. Da muss der Exmann die Nachteile aus der Versteuerung tragen. Das betrifft aber nur geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Ehegatten.

LG LBM (nicht LMB, ich bin keine Satellitenantenne 😀 )

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 21:59
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

LG LBM (nicht LMB, ich bin keine Satellitenantenne 😀 )

😀 Tschuldige Bitte. War noch nichteinmal ne' Freud'sche Fehlleistung. Hoffe, auch kein Fettnäpfchen.

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AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 22:05
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hoffe, auch kein Fettnäpfchen.

Ach quatsch  😉

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 22:07
(@ilikeganja)
Rege dabei Registriert

Ach quatsch  😉

🙂 Puh!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.03.2012 22:09
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ILG und LBM,

Sorry für die Verwirrung... habe mich und das FA selbst verwirrt.  :hoppala:

Habe meine Steuer mit WISO geschrieben.

Im Program habe ich gesondert den KU und den Unterhalt für die Kindsmutter per monat angegeben.

Wiso hat daraus eine Jahressumme gemacht die dann in der digitalen Steuer beim FA ankam.

Das ich KU und Unterhalt der KM angegeben habe liegt daran das ich dessen Zahlung in einer Summe als "Unterhalt" auf den Kontoauszügen stehen habe.

Zu den Fakten.

Ich habe nach DT 257€ (hälftiges Kindergeld bereits abgezogen) für meinen kurzen errechnet.
Gesamt bekommt die KM 500€ jeden Monat
Macht also 243€ für die KM.
>Laut meiner berechnung sollte das mehr als ausreichend sein bei meinem Einkommen. Möchte das hier auch net alles rausposaunen. 😉 Und ist auch der falsche Thread um das zu klären. Aber vllt hat ja jemand per PM zeit und Lust mir die Berechnung mal zu sichern... 😉

Was gilt den bei der KM alles als einkommen? Steuerpflichtig???
Sie ist verpflichtet eine Steuererklärung zu schreiben weil Sie Leistungen vom Amt bekommen hat.

Sie hat von Januar bis September Elterngeld erhalten und danach bis ende des Jahres anteilig ALG1.

Ist doch dann auch steuer relevantes Einkommen oder?

Gibts da ne Grenze? Ab Wann Sie wirklich steuern zahlen muss???

LG Daddy2010

P.S. UNd danke noch für die fixen Antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 17:14




(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ist eigentlich ganz einfach: KU wird beim Realsplitting nicht berücksichtigt - und ist entsprechend nicht anzugeben, weder bei deiner, noch bei ihrer Steuer.

Im Bezug auf H4 sieht das anders aus, aber damit hast du nix zu tun.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 18:11
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Habakuk,

mir gehts auch nicht um den KU... Das ist mir klar das ich den nicht angeben darf.

Steht halt nur mit drin wegen der belege...

War vllt ein bisken zuviel des guten...

Aber danach fragt das FA ja auch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 18:20
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Moment mal - gibt ja gar kein Realsplitting. Hatte ich übersehen.

Es lässt sich vermuten das der Hauptgrund warum sie dir keine Einkommensnachweise liefert der ist das sie deutlich mehr verdient als du weist - und du entsprechend zu viel zahlst.

Überleg mal:
- Dein UH ist für sie nicht steuerrelevant
- Du schreibst nicht wie Sie (deines wissens) ihr Geld verdient. Bei einer nichtselbständigen Beschäftigung gibt es nur sehr wenige fälle bei denen man 'tricksen' müsste um nicht nachzuzahlen.

Auf welcher Basis zahlst du denn überhaupt TU? Gibt es einen Titel? Wenn nicht wäre das die Gelegenheit hExe deutlich zu machen das deine Zahlung ohne Titel freiwillig ist - und wenn sie nicht kooperiert tust du das auch nicht mehr und stellst die TU Zahlungen umgehend ein (nicht den KU !).
Im Zweifelsfall kommt es dann zu einer Klage, in der dann zunächst mal grundsätzlich zu klären ist ob ein Unterhaltsanspruch besteht, und wie hoch dieser ist. Bei "privaten" Verhandlungen Einkommen unter den Tisch fallen zu lassen ist eine Sache, ob man dies auch in einer Verhandlung tut eine andere.

Du hast im übrigen ein wunderbares Beispiel dafür aufgezeigt warum man verschiedene Unterhaltszahlungen auch IMMER bei der Überweisung trennt. Das vermeidet eine Menge Ärger.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.03.2012 18:39
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Habakuk...

Ich Zahle ja Betreungunterhalt. für die Kindesmutter.
Wir waren nicht verheiratet.

Berechnet habe ich das nach dem folgenden von meinem Anwalt vorgelegten Richtlinien.

Monatsnetto - KU - Kreditrate( den hatte ich zwar auf mich aber nachweislich für die sanierung ihrer jetztigen wohnung und während der beziehung aufgenommen daher sagte RA ich darf die abziehen) - Doppelte Fahrkostenpauschale = Bereinigtes Netto
Bereinigtes Netto - Selbstbehalt (1050€) = Betreuungsunterhalt für die KM.

Keine Ahnung ob das richtig ist... Dr. Google kennt fast nur Ehegatten...

Ob Sie das bei Gericht nicht auch versuchen würde kann ich nicht sagen.

Den falschen mit Ihrer Anwältin errechneten Unterhalt für sich hat sie auch in Ihrem Antrag auf VKH angegeben.

Von daher...

Des weitern sind wir aber auch erst seit sommer 2011 getrennt. und bis dahin war sie definitiv nicht arbeiten... Ab Sommer kann ich nicht mehr sagen was sie hat...

Da gibt es noch ne menge ungereimtheiten... alla neuer partner mit eigenem einkommen wohnt bei ihr... Aber wie nachweisen... etc... logisch ist ganz klar das er da wohnt... sie erzählt aber natürlich was anderes... aber gut...

Wie du vllt merkst gibt noch so einiges... auch was den kurzen angeht...

bisher habe ich versucht auf dem friedlichen diplomatischen wege alles zu regeln um dem kurzen schlammschlacht etc. zu ersparen... aber langsam überspannt sie den bogen...

Lügen, anschuldigungen, versucht mich als verantwortungslos hinzustellen... die sache nimmt eine hässliche richtung an und sie versucht mich immer wieder mit allen mitteln dazu zu bringen was sie will...

Gespräche (die sie meist mit gebrüll beendet wenns nicht mehr nach Ihrer Nase geht und ich dann entweder rausgeschmissen werde oder von mir aus gehe um den Kurzen nicht wieder zu wecken bzw ihm die Streitereien zu ersparen) Jugendamt (steht gott sei dank hinter mir), Gericht, alles schon durch...

Effekt: Umgang geregelt... Sorgerecht auf Ruhend... Auflage Familienberatung... Die boykotiert sie aber nun... Sie hat kein problem also geht sie da net mehr hin nach dem erst termin und die beziehung aufarbeiten schon mal gar nicht... Und dann soll die Therapeutin von der Familienberatung ihr jetzt angeblich empfohlen haben die 14 tägigen Samstagsabholtermine erstmal so zu lassen und in nem halben jahr vllt mal auszubauen aufs ganze we... obwohl wir beim termin beide gesagt haben das wir das gerne ab april mal langsam ausbauen wollen...

Wie gesagt Sie macht mir den Eindruck als wenn Sie mich solange als schlechten vater hinstellen will bis das JA irgendwann sacht der ist net zumutbar für den kurzen... Was aber mal überhaupt nicht der wahrheit entspricht was freunde und familie bescheinigen können...

Tja ich erzähl schon wieder viel zuviel und bin im total falschen thread... aber das musste grad mal raus... sorry aber ich denke viele können verstehen was so ne zeit mit einem macht...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.03.2012 19:19
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie alt ist denn euer Kind - das wäre noch eine ganz wesendliche Info ...

AntwortZitat
Geschrieben : 22.03.2012 11:45
(@daddy2010)
Schon was gesagt Registriert

Wird im Sommer 2 Jahre der Kurze

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.03.2012 12:23