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Hilfe!!! Steuererklärung - gemeinsam oder einzeln - ich blicke nicht mehr durch

 
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich blicke bei meiner Steuererklärung leider nicht mehr durch.

Ich möchte das Thema Scheidung endlich abhaken und habe mich deshalb an die Steuererklärung 2008 und 2009 gemacht.

Ich Steuerklasse 3, Ex geht nicht arbeiten, 2 Kinder die nicht bei mir auf der Steuerkarte stehen Trennun Mitte 2008, Scheidung Dezember 2009.

So, für 2009 ist das ganze ja noch relativ einfach hoffe ich zumindest da ich da Steuerklasse 1 hatte und somit die Steuererklärung alleine abgeben kann.

Wo ich leider nicht durchblicke ist mit der Anlage K, was muss ich da angeben, Kinder sind bei meiner EX.

Welches Finanzamt ist zuständig?

Und für 2008?

Müssen wir da gemiensam veranlagen? Dann brauceh ich ihre unterschrift!? Was ist wenn ich die nicht bekomme.

Laut Steuerrechner müsste ich bei einer einzelveranlagung nachzahlen!?

Und wenn ich einen Steuerrückerstattung bekomme für 2008 was steht ihr von diesem Geld zu!? Sie ist ja nicht arbeiten gegangen!?

Hoffentlich kann mir jemand helfen möchte endlich mit diesem Thema abschliessen und nach vorne schauen.

Vielen Dank und noch einen schönen Abend

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 21:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

meine Güte, das ist ja ne Fragebatterie. Na gut, dann mal ran:

Ich Steuerklasse 3, Ex geht nicht arbeiten, 2 Kinder die nicht bei mir auf der Steuerkarte stehen Trennun Mitte 2008, Scheidung Dezember 2009.

Dann in 2008 gemeinsame Veranlagung. Sie ist dazu verpflichtet, weil ihr eine Einzelveranlagung keine Vorteile bringt.

So, für 2009 ist das ganze ja noch relativ einfach hoffe ich zumindest da ich da Steuerklasse 1 hatte und somit die Steuererklärung alleine abgeben kann.

Richtig. Du musst sogar allein abgeben.

Wo ich leider nicht durchblicke ist mit der Anlage K, was muss ich da angeben, Kinder sind bei meiner EX.

Du musst für jedes Kind eine eigene Anlage K ausfüllen, dort wird in 2008 das gesamte Kindergeld eingetragen, in 2009 das halbe, dann die Anschrift Deiner Ex mit Namen als anderer Elternteil und dann ggf. Kinderbetreuungskosten, sofern welche anfallen.

Welches Finanzamt ist zuständig?

Das, in dessen Ort bzw. Bezirk Du zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung Deinen Wohnsitz hast.

Und für 2008?
Müssen wir da gemiensam veranlagen? Dann brauceh ich ihre unterschrift!? Was ist wenn ich die nicht bekomme.

Es wäre dumm es nicht zu tun, weil Du Steuerklasse 3 hattest und sonst wie Du selber schon gemerkt hast:

Laut Steuerrechner müsste ich bei einer einzelveranlagung nachzahlen!?

Sie muss ihre Zustimmung geben, da sie keine eigenen Einkünfte hatte. Das ergibt sich aus § 1353 (1) S.2 BGB und auch div. Gerichtsurteilen. Darüber können wir reden, wenn sie ihre Zustimmung verweigert.

Und wenn ich einen Steuerrückerstattung bekomme für 2008 was steht ihr von diesem Geld zu!? Sie ist ja nicht arbeiten gegangen!?

Ihr könnt euch einigen wie ihr wollt. Deine Steuererstattung fließt in die Unterhaltsverteilermasse mit ein und erhöht ggf. den monatlichen Unterhalt. Einen Anspruch auf die Erstattung hat sie m. E. nicht.

Hoffentlich kann mir jemand helfen möchte endlich mit diesem Thema abschliessen und nach vorne schauen.

Ich hoffe, ich konnte...

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 22:37
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Was heisst das erhöht den monatlichen unterhalt?????????

Ich habe doch seit 2009 Stuerklasse 1 und somit weniger netto wie mit Steuerklasse 3.......was hat das ganze jetzt noch damit zu tuen?

Oh mann ich mag nicht mehr.

Und was sind inderbetreueungskosten.

Was ist denn wenn meine Ex nicht unterschreibt dann kann ich wieder zum anwalt rennen und das einklagen und es kommen wieder erneute  kosten auf mich zu!?

Sorry aber ich bin total durcheinander.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 22:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry aber ich bin total durcheinander.

Das merkt man  😉

Eine Steuererstattung ist Einkommen. Wenn der Unterhalt neu berechnet wird (frühestens 2 Jahre nach der letzten Berechnung) fließt eine Steuererstattung anteilig auf die Monate umgelegt als monatliches Einkommen mit ein.

Und was sind inderbetreueungskosten.

:phantom: Frag Ranjid (kleiner Scherz). Nein im Ernst, Du kannst Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Also zB Kitagebühren. Das findest Du auf Seite 3 der Anlage K. Setzt aber voraus, dass ihr Kita- oder Hortkosten hattet. Wenn nicht, dann nicht.

Wenn Deine Ex nicht unterschreibt, dann wendest Du Dich an uns und dann helfen wir Dir erst mal so. Wenn sie dann nicht unterschreibt, dann musst Du ggf. zum Anwalt.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.03.2010 23:12
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

LBM guckt mich sicher verächtlich an, aber ich denke wenn du schon beim Wort Anlage K verzweifelst, dann überleg doch mal ob du zum Lohnsteuerhilfeverein damit gehst, dann machen die das ...und die kennen sich besser aus als du...natürlich nicht besser als LBM  :puzz:

ich mein ja nur...wenn es dich zu sehr stresst..LASS es machen ;-)) Kostet bestimmt nicht die Welt und ist auf jeden Fall stressarmer.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 23:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Tipp ist natürlich auch gut!  :thumbup:

LG LBM  🙂

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.03.2010 23:22
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

Sorry aber dafür habe ich leider gar kein GEld, deswegen bin ich ja auch so geschockt wenn ihr schreibt das die Steuererklärung 2008 mit in das Jahreseinkommen reinläuft und der Unterhalt danach berechnet wird.

Das ist mir schon klar das das so ist, aber doch nicht mehr aus 2008.

Ich habe im Monat 1400 netto......wenn das jetzt mit der EKST nach Lstk 3 hochgeredchnet wird muss ich ja viel mehr zahlen als wie ich wirklich netto habe!?

Das Urteil was ich an Unterhalt zahlen muss ist bei meiner SCheidung im Dezember 2009 festgelegt worden.
Mein durchschnittliches Jahresnetto liegt knapp unter 1500, das ist das nächste was mir angst macht. Eine klitzkleine Lohnerhöhung und schon über 1500 und in der nächsten Stufe der DDTabelle drin..............

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 23:27
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

ich lass noch nicht locker,

Sorry aber dafür habe ich leider gar kein GEld,

frag doch erstmal was das kostet, ist glaube ich einkommensabhängig...also sicher erschwinglich?

aber ist natürlich deine Sache!

Und hier bekommst du ja auch viele gute wertvolle Ratschläge bzw. hier wird dir auch geholfen!!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 15.03.2010 23:31
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

weisst du das nächste problem ist halt meine finanzielle situation.

aber das ist ein anderes problem und mein persönliches.

Wenn einem zum leben, essen und zum umgang für die kinder nur 80 euro im monat übrig bleiben und du somit noch auf eltern und freundin angeweisen bist, sowohl finanziell als auch damit ich ein Auto habe um die Kids holen zu können ist das schon eine schei.......Situation.

Wohl fühlen tue ich mich damit nicht gerade.

Vor allem meine Eltern wohllen halt immer dankbarkeit von mir für das was sie tuen.

Manchmal frage ich mich warum ich arbeiten gehe wenn ich eh nix davon habe.

aber wie gesagt das ist ein anderes thema.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 23:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

vielleicht solltest Du bezüglich des Unterhalts und Einkommens im passenden Bereich noch einen weiteren Beitrag eröffnen und mal von uns drüber rechnen lassen, ob Dein KU richtig berechnet ist. Ich vermute, der ist nach Steuerklasse 3 berechnet statt nach 1 und daher vermutlich zu hoch.

Zahlst Du auch Unterhalt für die Ex?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 15.03.2010 23:46




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

da kann ich nur LBM zustimmen! Sicherlich findest du auch dazu hier Rat!

ligr ginnie...die weiß wie es für dich ist (kenne ich von meinem Mann...)

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

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Geschrieben : 15.03.2010 23:48
(@papa2010)
Schon was gesagt Registriert

nein für die ex zahle ich nichts und der unterhalt ist der laut stufe eins und dem alter der kinder der düsseldorfer tabelle.......also nicht zu hoch er ist schon nach meinen neuen gehlat nach steuerklasse 1 berechnet worden.

das ist wohl schon alles ok so.

durschschnitts netto 1477 euro und dann zwei kinder 6 und 11 jahre alt.

also von einem netto gehalt von 1400 monatlich (das Geld was auf dem Konto landet) abzüglich 2x272 euro abzüglich eheliche schulden abzüglich 500 euro miete und so weiter wie telefon internet handy gez.......

tja alles mist.

aufgrund meiner schichtarbeitszeiten die immer ganz unterschiedlich sein können ist es haltacuhs chelcht mit einem nebenjob.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.03.2010 23:50
(@malachit)
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Hallo papa2010,

Sorry aber dafür habe ich leider gar kein GEld, deswegen bin ich ja auch so geschockt wenn ihr schreibt das die Steuererklärung 2008 mit in das Jahreseinkommen reinläuft und der Unterhalt danach berechnet wird.
Das ist mir schon klar das das so ist, aber doch nicht mehr aus 2008.
Ich habe im Monat 1400 netto......wenn das jetzt mit der EKST nach Lstk 3 hochgeredchnet wird muss ich ja viel mehr zahlen als wie ich wirklich netto habe!?

Möglicherweise verstehst du da gerade etwas völlig falsch, also noch mal langsam. Es geht überhaupt nicht darum, dass der Unterhalt nach Lohnsteuerklasse 3 hochgerechnet werden würde. Es geht vielmehr um Folgendes: Du hast derzeit ein Netto-Einkommen von 1.477 Euro, davon gehen bestimmt noch ein paar berufsbedingte Kosten ab und dann bist du erst mal bei einem bereinigten Netto von vielleicht 1.420 Euro. Jetzt schaust du mal in die Steuererklärung von 2008 rein, ob ihr damals eine Steuererstattung bekommen habt (wenn nein, kannst du dieses Thema für den Moment einfach wieder vergessen). Nehmen wir mal an, es wäre eine Steuererstattung von 1.200 Euro gewesen; da sich die Steuererstattung auf das ganze Jahr bezieht, sind das im Monat 100 Euro. Ich stelle mich jetzt mal ein bisschen dumm und sage einfach, da es eure letzte gemeinsame Steuererklärung war, gehören von diesen 100 Euro genau 50 Euro zu dir und 50 Euro zu deiner Ex. Somit würde sich dein zu berücksichtigendes Netto-Einkommen um genau diese anteiligen 50 Euro erhöhen, d.h. statt 1.420 Euro werden 1.470 zur Unterhaltsberechnung herangezogen - und da beides die gleiche Einkommensgruppe ist (nämlich Zeile 1 der Düsseldorfer Tabelle, die geht bis 1.500 Euro), ändert sich hierdurch am Kindesunterhalt mal überhaupt nichts. Und bei deinem Einkommen ist nach Abzug des Kindesunterhalts für Exen-Unterhalt ohnehin keine Luft mehr - Steuererstattung hin, Steuererstattung her.

Wenn du ganz sicher gehen willst, dann reiche schleunigst deine Steuererklärung für 2009 ein, denn sobald du den Einkommenssteuerbescheid für 2009 in der Hand hast, kannst du die Berechnung mit "sauberen" Zahlen machen lassen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2010 23:58
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

es geht um die Steuererstattung. Und die zählt dann in die Unterhaltsberechnung hinein, wenn sie im Überprüfungszeitraum zugeflossen ist. Und dann kann schon ein Einkommenssprung in Stufe 2 möglich sein. Das hängt ja von der Höhe der Erstattung ab. Vielleicht ist es dann ratsam, eben nicht beide Erklärungen auf einmal zu machen. Zumal die Erstattung scheinbar *nicht* 50/50 geteilt wird, weil Ex nicht gearbeitet hat.

Das sorgt zwar nicht für EU/TU, aber ev. für mehr KU. Und die Große steht vor einem Alterssprung.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 00:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nur mal so am Rande:

Wenn man seine Steuererklärung mit Elster macht, werden keine 2 Unterschriften gefordert, bzw. sind gar nicht möglich. Auch nicht bei gemeinsamer Veranlagung!

Natürlich würde das niemand ausnutzen um ohne die fehlende 2. Unterschrift auszukommen!  :redhead:

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.03.2010 22:50