Tag zusammen, ich hab in einem Jahr der Trennung über 15.000 Euro Unterhalt bezahlt. Das FA will das nicht anerkennen. Kennt jemand einen Weg, wie das Finanzamt diesen Betrag nicht deckelt?
Das Gesetz sieht 13.805 Euro als Höchstbetrag vor, daran gibt es nichts zu rütteln. Dazu kommen noch Leistungen zir Krankenversicherung, wenn diese gezahlt wurden.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Reden wir hier von Ehegattenunterhalt?
Reden wir hier von Ehegattenunterhalt?
Natürlich. Kindesunterhalt ist gar nicht absetzbar.
Mir ist das klar, aber ist das auch allen klar?
Also mir ist das nicht klar. Magst Du mir mal die Grundlage für diese Aussage nennen?
Kindesunterhalt ist nicht absetzbar. Alle Ansprüche des Kindes sind durch Kindergeld / Kinderfreibetrag abgegolten.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja, WENN diese genutzt werden!
Wie meinst du das??
Solange die Kinder unter 18 sind oder in Ausbildung bis zum Alter von 25 Jahren sind sie nach §32 EStG (Anlage K) als Kind zu berücksichtigen. Etwas Anderes gibt es nicht, da sind keine Wahlmöglichkeiten vorhanden.
Für Kinder über 25 kann grundsätzlich der Unterhalt als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.
Unterhalt für die Exfrau als Sonderausgaben bis 13.805 Euro, wobei man ihr steuerliche Nachteile dann ausgleichen muss. Bzw auch als außergewöhnliche Belastungen, was sich aber einfach ausgedrückt nur rechnet, wenn ihr Einkommen quasi ausschließlich aus Unterhalt besteht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo zusammen,
auch wenn das jetzt vielleicht ein wenig Off-Topic ist: warum muss ich, wenn ich den Ehegattenunterhalt als Sonderausgabe absetzt auch noch die Steuernachteile meiner Ex ausgleichen? Mein Arbeitgeber zieht die Personalkosten doch auch vom Umsatz ab, aber meine Steuernachteile gleicht der nicht aus. Was ist die Argumentation dahinter?
Ich vermute, weil ihr mindestens der ausgehandelte Betrag zur Verfügung stehen muss und wenn sie jetzt auf den Betrag Steuern zahlen muss, hat sie weniger, als ihr zusteht, und das darf nicht sein.
Hallo,
"Der Unterhaltsempfänger muss die Anlage U nur unterschreiben, wenn ihm der Unterhaltspflichtige vorher schriftlich zugesichert hat (sog. "Freistellungserklärung"), dass er ihm die daraus entstehenden steuerlichen und sonstigen Nachteile erstattet (<a href="https://www.prinz.law/urteile/bgh/IVb_ZR_369-81#>BGH," Urteil vom 23.3.1983, Seite 5</a>, NJW 1983 S. 1545). "
(siehe <a href="https://www.steuernetz.de/lexikon/unterhalt-an-den-geschiedenen-oder-dauernd-getrennt-lebenden-ehegatten-realsplitting>hier</a>," Verlinkung BGB Urteil von mir)
VG Susi