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Ich Brauche Hilfe , Steuern

 
(@freezer)
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Hallo

Nach langer Zeit stillen Mitlesen habe ich mal ne Frage.

Mein Mann zahlt seit Jahren nun Unterhalt , zuerst Betreungsunterhalt und seit der Unterhaltsreform , Sept 2008 nur noch Aufstockungsunterhalt .

Jetzt geben wir diesen Unterhalt auch immer bei unserer Steuererklärung an und bezahlen ja auch brav den Nachteil .

Man hat ja eine Zahl im Kopf legt das Geld zurück und wenn die Ex sich meldet zahlt man ja auch brav . Also alles kein Problem .

Das kommt jetzt  :puzz:

2008 kam von der Ex nichts wegen Nachteil ausgleich , wir waren schon ein wenig erstaunt aber nicht beunruhigt ( man zahlt ja auch nicht gern 🙂 )

Als wir 2009 unsereN Bescheid für 2008 wieder bekamen sollten wir anstatt Summe X zurück bekommen Summe Y zahlen .

Nach genauem Studieren des Bescheides stand dort Anlage 2007 wurde wiederrufen .

Wir legten sofort Wiederspruch ein und nach einer Diskussion mit der Ex wurde Anlage U 2007 unterschrieben und zum Finanzamt geschickt .

Sept 2009 rief die Ex meinen Mann an und meinte sie hätte ihre Steuererklärungen für 2007 /2008 abgegeben .

Klar ist doof 2 Jahre Nachteil auf einmal zu bezahlen , aber ist ja nicht zu ändern .

Jetzt ist aber bis zum heutigen Tage immer noch nichts vom Finanzamt gekommen und deswegen sollte die Ex mal beim Finanzamt anrufen wo der

Bescheid bleibt ( klar würde das Geld gern selbst ausgeben aber Finanzamt vergisst nichts ) Wir wollen aber eine gewisse Planungssicherheit ,

Urlaub der kleine Konfi etc.

Bisher kommt von der Ex nur das Finanzamt hat uns vergessen sollen doch froh sein etc.

Nun hat sie Gestern anscheinend mit dem Finanzamt tele. und es wäre so dadurch das sie 2007 wiedersprochen hat könnte sie erst wieder ab 2010

Unterhalt angeben und mein Mann müßte sich selbst darum kümmern .

Kann das sein ? Sie muß es doch auf ihrer Steuererklärung angeben

Hat da jemand ein Erfahrung ? Wir sind etwas verunsichert

Es wäre super wenn uns jemand helfen könnte

LG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.03.2010 16:09
(@freezer)
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Hallo Leute

Ich hatte vor einiger Zeit schon mal geschrieben , damals war ja alles ungewiss . Jetzt wissen wir leider viel mehr  ;(

Nachdem wir die EX mehrmals aufgefordert hatten uns mittzuteilen wie das mit der Steuer ist , nur Ausreden und keine Info´s  bekamen .

Schalteten wir einen Rechtsanwalt ein ( mal wieder zusätzliche Kosten  :mad:) Wir bekamen nur den Steuerbescheid von 2008 und die

Gehaltsabrechnungen für 2009 . Daraus war nicht ersichtlich das ein Steuerlicher Nachteil besteht . Im Oktober 2010 bekamen wir einen Anruf von der

EX das FA macht eine Steuerliche Nachprüfung für 2005 , 2007 , 2008 , 2009 der Ehegattenunterhalt wäre bei ihr nicht angegeben worden .

Wir mußten erstmal schlucken und warteten . Dann kam ende Oktober die nachforderung von 5800,00 € inkl. Säumniszuschläge . Die Säumniszuschläge

haben wir natürlich nicht anerkannt . Aber wir haben diese Summe auch nicht so auf der Tasche , es wurde uns ja immer Glaubhaft vermittelt das keine

Steuerlichen Nachteile entstanden sind . Jetzt haben wir eine Ratenzahlung begonnen . Das möchte die EX aber nicht . Somit wurde mein Mann jetzt

verklagt . Mein Mann ist ja bereit den Nachteil auszugleichen aber durch die ewigen Rechtsanwalt Kosten und etc. können wir nicht die ganze Summe

auf einmal bezahlen . Dann kommt noch hinzu hätte sie regelmäßig und jährlich den Unterhalt angegeben , hätten wir nur einmal jählich eine kleine

Summe und wir hätten sehen können ob es sich überhaupt lohnt den Unterhalt anzugeben ( 2009 müßen wir mehr Nachteil ausgleichen als Erstattung)

Ich habe jetzt mal im Internet geforscht wie das aussieht wenn jemand den Nachteil ausgleicht aber halt nur in Raten . Es gibt überhaupt nichts darüber.

Der gesunde Menschen Verstand sagt zwar sie muß diese Raten Zahlung akzeptieren sie hat ja den Schaden herbei geführt . Desweiteren kann sie noch

nicht mal behaupten sie hätte nicht gewusst das der Unterhalt angegeben werden muß . Weil sie sich ein Schriftstück hat unterschreiben lassen das mein

Mann ihr den Nachteil jährlich ausgleichen muß . Und sie hat den Unterhalt ja auch 2003 , 2004 , 2006 angegeben und den Nachteil hat mein Mann auch

ausgeglichen . Hat jemand so etwas auch schon mal durch gemacht ? Es ist ja nicht nur das wir Emotional ziemlich im Keller sind , sondern es sind

auch wieder Kosten ihr Rechtsanwalt hat uns schon seine Rechnung geschickt und unserer Kostet ja auch wieder .

LG s

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2011 14:36
 elwu
(@elwu)

auch wieder Kosten ihr Rechtsanwalt hat uns schon seine Rechnung geschickt und unserer Kostet ja auch wieder

Hallo

von der Rechnung des Anwaltes würde ich erst mal keinen Cent zahlen. Schließlich sind die Kosten durch das vorsätzliche Handeln seiner Auftraggeberin entstanden. Stell' doch mal den Schrieb des Anwaltes anonymisiert hier ein. Dann basteln wir eine Antwort darauf. Einen eigenen Rechtsanwalt braucht ihr derzeit noch nicht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2011 14:48
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich finde das Ganze noch etwas undurchsichtig.

Wenn ich das richtig verstehe, hat er eine unterschriebene Anlage U in Händen und gibt in seiner Steuererklärung den Unterhalt an.

Dann kann er in Ruhe den Steuerbescheid abwarten und hat erst dann den Nachteil auszugleichen.

Nichts weiter.
Er hat weder im Voraus zu bezahlen, noch ihre gesamten Steuern, noch Säumniszuschläge, noch irgendetwas anderes ans Finanzamt, noch ihren RA.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2011 14:53
(@freezer)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten

ich bin heute auf der Arbeit und kann erst morgen den Brief vom Anwalt reinstellen . Leider mußten wir einen Anwalt einschalten ihr Anwalt ist immer sehr schnell mit Klagen so liegt es schon beim Amtsgericht ;(

Beppo sie hat ihre Einkommenssteuererklärung immer ohne Unterhalt gemacht obwohl sie Anlage U unterschrieben hat . Jetzt sind die Jahre 2005 /7/8/9
nachgeprüft worden .

Jetzt ist der Nachteil ausgerechnet worden für die 4 Jahre , ich weiß wir hätten das Geld zurück legen sollen . Aber uns wurde immer erzählt es gibt keinen Nachteil .

Wir hatten auch immer mit einer Summe von ca . 3000,00 € gerechnet aber das es soviel wurde hat uns umgehauen . Wir konnten ja nie für uns entscheiden ob es sich überhaupt lohnt den Unterhalt anzugeben .

LG

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Themenstarter Geschrieben : 27.01.2011 15:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wer hat denn den Nachteil ausgerechnet?

Um welchen Unterhaltsbetrag geht es und wie hoch ist das Einkommen der Mutter?

Ist der Nachteil lückenlos nachgewiesen, wenn ja wann?

Wenn sie eine falsche Steuererklärung abgibt ist das nicht euer Bier.

Zumindest bei den älteren Jahren würde ich mich auch auf eine Verjährung berufen.
Wobei ich nicht weiß, ob das geht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 27.01.2011 16:23
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Im Innenverhältnis zw. den Ex-Eheleuten besteht eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Das geht aus §195 BGB hervor. Zu beachten ist der Beginn der Verjährung. Für steuerl. Nachteile aus 2003, welche ja erst 2004 festgestellt werden können, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Ende des Jahres 2004 und endet somit am Ende von 2007. Danach wären Rückforderungen (im Innenverhältnis) für die Jahre 2003-2005 nicht mehr möglich, wenn erst 2010 diese Ansprüche geltend gemacht worden sind.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 27.01.2011 16:43
 elwu
(@elwu)

ihr Anwalt ist immer sehr schnell mit Klagen so liegt es schon beim Amtsgericht

Hallo,

dann stell' am besten die Klageschrift hier ein.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2011 16:52
(@freezer)
Schon was gesagt Registriert

Den Nachteil hat das FA ausgerechnet weil sie ja die ganzen Jahre immer ohne Unterhalt ihre Steuererklärung abgegeben hat

Durch die Steuerprüfung ist der Nachteil ja nachgewiesen ( leider )

Verjährung glaub ich wird nichts habe alles im Internet durchsucht immer nur schlechte Karten für den Unterhaltsschuldner .

Hatte auch schon mal geschaut wie das den aussieht wegen der Unterhaltsberechnung . Wir waren ja die Jahre im Dauer Klage Clinch :exclam:

Dort wurde unsere Steuerrückerstattung immer mit einberechnet und der Nachteil nicht , es gab ja keinen . Also zahlen wir den Nachteil doppelt ,  

erhöhter Unterhalt und jetzt durch die  Nachforderung nochmal .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2011 16:52
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Verjährung glaub ich wird nichts habe alles im Internet durchsucht immer nur schlechte Karten für den Unterhaltsschuldner .

Da hast Du Recht. In einer ziemlich ähnlichen Konstellation hat das OLG Saarland diesen Beschluss gefasst. http://www.ra-braune.de/Wordpress/archives/22 2">Zusammenfassung und Beschluss im Wortlaut.

Die Begründung für diese Unrechtssprechung ist haarsträubend. Das was klar versuchte Steuerhinterziehung, und ja, der Versuch wird durch Gewährung von PKH belohnt.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2011 17:45




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Diese Säcke schaffen es immer wieder mich sprachlos zu machen.  :gunman:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 27.01.2011 18:02
 elwu
(@elwu)

Die Begründung für diese Unrechtssprechung ist haarsträubend. Das was klar versuchte Steuerhinterziehung, und ja, der Versuch wird durch Gewährung von PKH belohnt.

hallo,

erstaunlich auch die Summen, um die es geht. Sie hat pro Monat 1100DM Unterhalt bekommen, in Summe also 96-03 immerhin 53.992€. Die Steuerschuld für diese Jahre beläuft sich aber schon auf 30.209€. Demzufolge muss sie noch erhebliche weitere Einkünfte gehabt haben, sonst käme nie so eine Steuersumme zusammen. Gewohnheitsmäßig haben die Richterlein die PKH abgenickt, obschon die Frau über hinreichend Geld verfügen müsste, ihren Anwalt selbst zu zahlen. Das Urteil und die Begründung halte ich für richterliche Rechtsbeugung.

Zum vorliegenden Fall, freezers LG: es sollte argumentiert werden, dass die Unterhaltsempfängerin generell verpflichtet ist, die Belastung für den Zahlemann so gering wie möglich zu halten.Macht sie das nicht, kann das zur Unterhaltsverwirkung führen, das müuss hier natürlich geprüft werden. Zur Minimierung deser Kosten muss sie zwangsläufig zeitnah ihre Steuererklärung abgeben, und zwar mit Angabe der Unterhaltszahlungen. Etwaige Säumniszuschläge gehan also allein zu ihren Lasten, natürlich auch alle  Anwalts- und Gerichtskosten, denn die fallen ja nur durch ihren versuchten Steuerbetrug an. Der Ausgleich des eigentlichen steuerlichen Nachteils aus Anlage U dagegen ist überhaupt kein Streitthema, denn dazu hat sich freezers LG ja verpflichtet, dazu steht er auch.

Parallel würde ich heimlich still und leise beim Finanzamt ein Steuerstrafverfahren anregen.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 27.01.2011 18:19
(@freezer)
Schon was gesagt Registriert

Es ist erschreckend wie die Rechtssprechung dehnbar ist .

Es wäre für uns natürlich ne Erleichterung wenn wir nicht schon wieder auf den Kosten sitzen bleiben .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.01.2011 18:37
 ML1
(@ml1)
Rege dabei Registriert

Hallo liebes Forum hätte hier eine Zwischenfrage

Was heißt Nachteil, muss man soeine Nachzahlung nur bei Betreuungsunterhalt oder generell bezahlen

Wäre für Aufklärung ohne Kompliziertheit dankbar

Gruß
ML1 :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2011 13:23
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ML1,

Was heißt Nachteil, muss man soeine Nachzahlung nur bei Betreuungsunterhalt oder generell bezahlen

Es geht um den Nachteilsausgleich wegen Anlage U, d.h. bei Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten.

Ausschlaggebend ist demnach nicht der Grund für die Unterhaltszahlung (d.h. es ist egal, ob das nun Betreuungsunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt oder was auch immer ist); es geht nur darum, ob man die Unterhaltszahlungen tatsächlich über die Anlage U in der Steuererklärung geltend machen kann und dies dann auch tatsächlich tut. Reichst du keine Anlage U ein, braucht Madame die Unterhaltsleistungen auch nicht zu versteuern, und somit gibt's auch keinen Nachteilsausgleich.

Beispiel für das ganze Verfahren: Du versprichst dir von Anlage U einen Steuervorteil von 1.000 Euro, die Ex wird aber dadurch einen Steuernachteil von 400 Euro haben, ggf. auch weitere Nachteile nicht-steuerlicher Art. Dann musst du ihr zusichern, dass du ihr diesen Nachteil ausgleichen wirst, sonst braucht sie dir nämlich die Anlage U nicht zu unterschreiben. Ärger gibt das z.B. dann, wenn sich die ursprünglichen Erwartungen nicht erfüllen (d.h. der Steuervorteil in Wirklichkeit geringer war, oder die steuerlichen und/oder nicht-steuerlichen Nachteile höher waren als zunächst angenommen); oder wenn, wie im vorliegenden Fall, die Unterhaltsempfängerin eine gepflegte Steuerverkürzung versucht hat, und es somit massiven Ärger mit dem Finanzamt gibt ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.01.2011 14:17