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Interner Steuerausgleich

 
(@gioggo)
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Kann mir jemand Rat geben,

vor 2,5 Jahren bekam meine Frau einen Job als Ärztin am Bodensee – nach einer las mal sehen was passiert – Bewerbung. Wir wohnten in Köln. Plötzlich entschied sie das Angebot anzunehmen – argumentierte mit neuen beruflichen Erfahrungen, in Köln würde ständig regnen und dies machte sie depresiv.

Also ich blieb für 9 Monate alleine mit 3 Kindern die Großeltern halfen so viel sie konnten.

Mit neuen Schuljahr gingen die Kinder zu meiner Frau und ich musste aus beruflichen Gründen nach Frankfurt – so begann für mich Wochenend-Ehe mit fast 60.000 km in Jahr (Lob und Dank an meinen Arbeitgeber der mir dafür Firmenwagen überlies).

Meine frau hatte Steuerklasse 5 und Zweiten Wohnsitz in der Steuerkarte und ich St-Klasse 3. Selbstverständlich trug ich alle Kosten der Familie und unterstützte meine Frau beim einrichten Ihres neuen Zuhause.
Meine Frau jammerte dass sie kein Geld hat (wegen Steuern) und mietete ein Cabrio um Image zu polieren.

Nach dem die Kinder bei Ihr waren habe ich Ihr in Monat 600 € überwiesen (um Steuerlichen Nachteil auszugleichen) und finanzierte weiterhin die meisten Kosten – Haus in Köln, Urlaub, Ihr Auto, Bekleidung für Kinder usw, usw.

Wir stereiteten uns oft um alles mögliche da ich eigentlich wollte dass sie zurück kommt und wir wieder nach Köln zurückkehren. Ihr Vorwurf war immer dass ich schönes singel Leben habe und sie muss sich um die Kinder kümmern die Ihr keine Ruhe geben.

Lange Rede kurzer Sinn nach dem die EkSt 2002 nach Hause kam lies sie es von einem Steuerberater nachrechnen und sich von einem RA sagen dass ich Ihr 10.000 € zu viel gezahlten Steuern (wenn Sie St Klasse 2 oder 4 gehabt hätte) intern ausgleichen muß.

Vor einer Woche teilte Sie mir mit dass Sie mit Ihrem Chefarzt ein Verhältnis hat ;( und sehr glücklich ist – es wäre gut wenn wir uns trennen denn wir leben eigentlich getrennt.

Das Geld braucht sie, denn sie hat in den letzten halben Jahr über 12000 € Schulden eingehäuft.

Ist das war dass ich Ihr Steuern Zahlen muss obwohl ich die ganze Zeit die meisten Kosten getragen habe und Ihr auch monatlich Geld überwiesen habe. Der RA behauptete mir gegenüber dass, wenn wir darüber kein Vertrag geschlossen haben (haben wir nicht denn wir waren nicht getrennt – sondern haben halt Wochenend Ehe geführt) meine Zahlungen nichts zu bedeuten haben und ich dass quasi aus Spass und Dollerei gemacht habe.

Die Tatsache ist dass ich mittlerweile auch nichts mehr am Monatsende am Konto habe da wir über unsere Möglichkeiten gelebt haben.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.07.2004 03:31
(@benno)
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Hallo gioggo,

also ich kenne diese Vorgehensweise ein wenig anders, führt jedoch zu dem gleichen Ergebnis. Bei einer Kollegin von mir wurde für das Trennungsjahr vom noch Ehegatten (Stkl.5) eine Einkommensteuererklräung eingereicht, bei der er auf die Zugewinngemeinschaft verzichtet hat, somit auch nicht die Unterschrift seiner noch Ehefrau benötigte. Dies führte letztlich dazu, das meine Kollegin die die ganze Zeit Stkl. 3 hatte und auch für den Lebensunterhalt der Familie sorgte mit einem Schlag 5.000 € nachzahlen musste an das Finanzamt, da der noch Ehegatte nämlich eine deftige Rückzahlung erhielt. Soweit ich weiß gibt es da aber ein Widerspruchsrecht, welches aber binnen weniger Wochen beim Finanzamt eingehen muss, diese Frist versäumte meine Kollegin leider, so das sie dieses Geld nachzahlen musste!

Gruß
Benno

Es kann nur besser werden!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2004 18:16