Hallo zusammen,
ich habe eine konkrete Frage, zu der ich im Internet nicht wirklich was gefunden habe und hoffe hier auf Rat.
Ich bin seit 2008 geschieden und habe meiner Ex in 2009 ca. 2500 € für den Ausgleich des steuerlichen Nachteils den sie erlitten hat, da sie den Unterhalt, den ich ihr im Jahr 2008 gezahlt habe versteuern muss, gezahlt.
Ich habe auch in 2009 Unterhalt gezahlt, die Frage ist nun, kann ich die 2500 € im Antrag auf Lohnsteuerausgleich 2009 wieder absetzen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten und viele Grüße
Haydar
Hallo Haydar_amca,
ja, die kannst Du wieder als Sonderausgaben geltend machen.
2.500 kommt mir aber extrem viel vor.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo LBM,
vielen Dank für die Antwort. Ich habe jeden Monat 851 € bezahlt, und musste ihr die entgangene Erstattung und die Nachzahlung erstatten. Es waren übrigens 2254,80 €, ich habe da wohl aus dem Gedächtnis etwas aufgerundet.
Weisst Du vielleicht eine rechtliche Grundlage, meine Ex ist allem, was von mir aus geht nicht gerade aufgeschlossen.
Vielen Dank und viele Grüße
Haydar
Hallo Haydar_amca,
das resultiert aus den §§ 10 und 8 EStG im Umkehrschluss, dass alle Ausgaben in Geld oder Geldeswert (also auch Sachausgaben), die Du für sie übernimmst oder an sie leistest, als Unterhalt zu berücksichtigen sind.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
auf welcher Basis hast du denn diesen Betrag bezahlt?
Hast du einen Steuerbescheid gesehen?
Du bist nicht für ihre gesamten Steuern zuständig, sondern nur für die, die sie ohne deinen Unterhalt nicht hätte.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ich habe eine Kopie Ihres Steuerbescheids erhalten, dass sie einen gewissen Betrag nachzahlen muss. Und ihr Steuerberater hat errechnet, was sie erstattet bekommen hätte, wenn sie den Unterhalt nicht hätte versteuern müssen.
Das lief über meinen Anwalt, denkst Du das war nicht i. O.?
Viele Grüße
Haydar
Das kann ich ohne genaue Zahlen auch nicht sagen.
Am einfachsten prüft man das mit einem Nettorechner.
Einmal ihr alleiniges Einkommen eingeben und einmal mit deinem Unterhalt.
Die Differenz ist deine Zahl.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Haydar,
Ich habe jeden Monat 851 € bezahlt, und musste ihr die entgangene Erstattung und die Nachzahlung erstatten. Es waren übrigens 2254,80 €, ich habe da wohl aus dem Gedächtnis etwas aufgerundet.
Das bedeutet zunächst einmal soviel: Zwölfmal 851 Euro sind 10.212 Euro im Jahr, die du steuermindernd geltend machst und die sie zusätzlich versteuern muss. Wenn ihr Nachteil aus der Versteuerung dieser zusätzlichen 10.212 Euro einen Betrag von 2254,80 Euro ausmacht, dann heißt das: Ihr Spitzensteuersatz (incl. Soli und ggf. Kirchensteuer) müsste in etwa 22% betragen. Wenn sie selbst Einkünfte hat, die ein Stück weit über dem Grundfreibetrag liegen, dann wäre dieser Steuersatz zumindest einigermaßen plausibel.
ich habe eine Kopie Ihres Steuerbescheids erhalten, dass sie einen gewissen Betrag nachzahlen muss. Und ihr Steuerberater hat errechnet, was sie erstattet bekommen hätte, wenn sie den Unterhalt nicht hätte versteuern müssen.
Das lief über meinen Anwalt, denkst Du das war nicht i. O.?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Zumindestens dann, wenn es um Geld für die Ex geht 😉
Die wichtige Botschaft an dieser Stelle ist: Es war ihr Steuerberater, der die Berechnung gemacht hat. Ob dein Anwalt diese Zahlen auf Herz und Nieren geprüft hat, oder ob er das Ergebnis nach einem flüchtigen Blick einfach an dich durchgereicht hat, kann ich natürlich nicht wissen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten. Mir ist bewusst, dass Kontrolle besser ist. In den letzten drei Jahren ist so viel passiert, da achte ich leider nicht immer auf jedes Detail.
DIeses Jahr mache ich es besser!!
Liebe Grüße
Haydar
Hallo liebe VSler,
ich habe heute die gleiche Frage meinen Steuerberater gestellt, er hat zuerst verneint, meinte aber dass er gerne noch mal im Gesetz nachliest und sich auch mal mit Kollegen austauscht.
Vernünftig mit der Ex reden ist natürlich nicht möglich, ich will sie ja nur "verarschen" und "über den Tisch ziehen" :knockout:
Ich habe auch mal den § 10 EstG nachgelesen, da ich kein Fachmann bin konnte ich die Grundlage für diesen Vorgang erst mal nicht finden. Könntet ihr mal den Text, der die von mir beschriebene Vorgehensweise legitimiert hier reinkopieren?
Das wäre sehr nett! Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Haydar
Der steuerrechtliche Nachteilsausgleich ist mit dem normalen Ehegattenunterhalt gleichzusetzen und dem entsprechend genauso abzusetzen.
Der Haken ist, dass das insgesamt unter die Obergrenze von 13.000,- und zerkloppten passen muss.
Wenn du aber schon viel Ausgleich zahlen musst, hast du das Limit vermutlich eh schon gerissen oder?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
Der Haken ist, dass das insgesamt unter die Obergrenze von 13.000,- und zerkloppten passen muss.
Wenn du aber schon viel Ausgleich zahlen musst, hast du das Limit vermutlich eh schon gerissen oder?
Wenn ich mich oben mit den gut zehntausend Euro nicht verrechnet habe, dann müssten die zweitausend-und-ein-paar-zerquetschte Euro gerade noch unter dieser Grenze durchflattern können.
@Haydar : Aber so wie du redest, hat deine Ex eine Anlage U mit einer betragsmäßigen Begrenzung unterschrieben, die niedriger ist als die gesetzliche vorgegebene Obergrenze?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Aber so wie du redest, hat deine Ex eine Anlage U mit einer betragsmäßigen Begrenzung unterschrieben, die niedriger ist als die gesetzliche vorgegebene Obergrenze?
Das wäre irrelevant!
Die Zustimmung zum Realsplitting wird immer dem Grunde nach und nicht in der Höhe gegeben.
Der Betrag dient nur für die Eintragung auf der Steuerkarte.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
Die Zustimmung zum Realsplitting wird immer dem Grunde nach und nicht in der Höhe gegeben.
Hm, und wo genau ist dann das Problem, wenn sie die Anlage U nur überhaupt unterschrieben hat? Doch höchstens, dass sie ihre Einwilligung für das Folgejahr widerrufen könnte, und das wäre ja mutwillig, wenn Haydar stets einen korrekten Nachteilsausgleich gemacht hat und diesen auch für die Zukunft zusichert. Und unter diesen Randbedingungen die Unterschrift unter die Anlage U verweigern - der Schuss könnte für Madame auch nach hinten losgehen.
Oder?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Huhu!
§ 10 (1) Sonderausgaben sind die folgenden Aufwendungen, wenn sie weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind oder wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten behandelt werden:
1.Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt, bis zu 13 805 Euro im Kalenderjahr. 2Der Höchstbetrag nach Satz 1 erhöht sich um den Betrag der im jeweiligen Veranlagungszeitraum nach Absatz 1 Nummer 3 für die Absicherung des geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Ehegatten aufgewandten Beiträge. 3Der Antrag kann jeweils nur für ein Kalenderjahr gestellt und nicht zurückgenommen werden. 4Die Zustimmung ist mit Ausnahme der nach § 894 Absatz 1 der Zivilprozessordnung als erteilt geltenden bis auf Widerruf wirksam. 5Der Widerruf ist vor Beginn des Kalenderjahres, für das die Zustimmung erstmals nicht gelten soll, gegenüber dem Finanzamt zu erklären. 6Die Sätze 1 bis 5 gelten für Fälle der Nichtigkeit oder der Aufhebung der Ehe entsprechend;
Und hier:
§ 8 Einnahmen
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.
Den musst Du im Umkehrschluss lesen, also alles was für Einnahmen gilt, gilt auch für Ausgaben. Die Einkunftsart ist in diesem Fall der § 22 EStG, wo Deine Ex den Unterhalt als Einnahme versteuern muss.
§ 22 Arten der sonstigen Einkünfte
Sonstige Einkünfte sind (...)
1a.Einkünfte aus Unterhaltsleistungen, soweit sie nach § 10 Absatz 1 Nummer 1 vom Geber abgezogen werden können;
Ansonsten hat Beppo Recht, wenn Deine Ex die Anlage U unterschrieben hat, dann dem Grunde und nicht der Höhe nach.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Halo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Die Anlage U hat sie für den Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich 2008 unterschrieben, da hatte ich 12*851 € Unterhalt gezahlt.
Wir waren Mitte 2009 vor Gericht und der Unterhalt wurde reduziert auf 500 € ab April, ich komme in Summe auf 7000 und ein paar €.
Das mit der Unterschrift, verstehe ich das jetzt so, dass sie an sich für den Antrag auf Lohnsteuerausgleich 2009 die Anlage U gar nicht mehr unterschreiben muss?
So wie ich sie kenne wird sie jetzt erst mal ihre alten Kontoauszüge rausholen und nachrechnen, wieviel sie von mir bekommen hat. Ich habe halt die Sorge, dass ich für den Fall, dass ich die 2250 € mit angebe, sie zum Finanzamt rennt und sagt, diesen Betrag habe ich nur als Ausgleich meiner steuerlichen Nachteile erhalten.
Es geht auch nur darum, dass ich ja keinen Vorteil haben soll, ihr entsteht dadurch ja kein Nachteil. Sie kommt mit Sachen wie, was ist wenn Du und/oder Deine Neue zum Finanzamt rennt und mich anzeigt?!
Ich zahle aktuell 375 € für sie und 273 € für unsere Kleine, sie kam letztens um die Ecke und wollte zusätzliches Geld für die Freizeitaktivitäten der Kleinen. Ich habe mich geweigert, heute habe ich ihr sogar vorgeschlagen, dass wenn wir das so machen, wie ich vorschlage, ich die Hälfte dieser Kosten übernehmen würde, aber keine Chance.
An sich sagt einer was, begründet das und der andere antwortet, bei uns leider nicht, sie lebt in einer völlig abgekoppelten Realität. Da wo ich sage, Mann es ist halt schwer, wenn man sich trennt, wenn das Leben aus den Fugen gerät, da ist man halt nicht immer nett, das bringt die schlimmsten Seiten im Menschen hervor, sagt sie, ich hätte sie betrogen, über den Tisch gezogen etc.
Ich habe keine Ahnung, wie die nächsten 18 Jahre vergehen sollen.
Bin etwas abgeschweift, wünsche euch noch einen schönen Abend!!
Liebe Grüße
Haydar
Hallo Haydar,
So wie ich sie kenne wird sie jetzt erst mal ihre alten Kontoauszüge rausholen und nachrechnen, wieviel sie von mir bekommen hat. Ich habe halt die Sorge, dass ich für den Fall, dass ich die 2250 mit angebe, sie zum Finanzamt rennt und sagt, diesen Betrag habe ich nur als Ausgleich meiner steuerlichen Nachteile erhalten.
Ja, und dann wird ihr das Finanzamt sagen, dass das völlig korrekt ist. Zur Erklärung:
Der Ausgleich der steuerlichen Nachteile beruht ja nicht auf dem Steuerrecht, sondern auf dem Zivilrecht. Und das Steuerrecht sagt dazu nur: "Alle Aufwendungen, die der Unterhaltspflichtige für den Unterhaltsgläubiger trägt, sind als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Anlage U grundsätzlich einmal unterschrieben wurde." Also, wenn Du jetzt eine Waschmaschine kaufst und der Ex in die Wohnung stellst, dann ist das Unterhalt und als Sonderausgaben absetzbar. Und mit der Übernahme ihrer Steuern ist das genauso.
Du musst das nicht mit ihr diskutieren und auch nicht um ihre Zustimmung bitten, sondern einfach absetzen und fertig. Sie präsentiert Dir dann die Rechnung in Form des nächsten Steuerbescheides und Du zahlst die Nachteile, die Du wiederum über Anlage U... usw. usf.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das mit der Unterschrift, verstehe ich das jetzt so, dass sie an sich für den Antrag auf Lohnsteuerausgleich 2009 die Anlage U gar nicht mehr unterschreiben muss?
Wenn du ein unterschriebenes Exemplar der Anlage U vorliegen hast, egal aus welchem Jahr, gilt die solange, bis sie die widerruft und auch dann erst ab dem Folgejahr und dann kannst du sie auch noch wegen mangelnder nachehelicher Solidarität verklagen.
Den Ausgleich bezahlst du erst, wenn dir ein gültiger Steuerbescheid vorgelegt wurde und du die Richtigkeit der Forderung mit unserer Hilfe geprüft hast.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo zusammen,
ich habe ein dringendes Thema. Ich habe bei der Steuererklärung 2009 die Unterhaltszahlungen an meine Ex bei der Steuer abgesetzt. Sie mußte diesen Betrag versteuern und will jetzt von mir ca. 2100 € als Ausgleich des steuerlichen Nachteils haben.
Da fangen aber die PRobleme an, sie ist nicht bereit, mir die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aus denen ich die Richtigkeit dieses Betrages (mit Eurer Hilfe) überprüfen könnte.
Zunächst hat sie gesagt, ich soll den Steuerberater anrufen, wir haben den gleichen. Ich habe das auch gemacht und er hat eine Berechnung gemacht, die sie mir zugeschickt hat. Allerdings sind alle Zahlen geschwärzt, bis auf den Betrag ganz unten, den sie erhalten hätte, wenn sie die Unterhaltszahlungen nicht hätte versteuern müssen. Dann hat sie noch ein Schreiben geschickt, den der Steuerberater geschrieben hat, der aussagt was sie an Steuererstattung erhalten hat. Die Differenz will sie nun von mir haben.
Leider kann ich in keiner Weise die Richtigkeit dieser Beträge nachvollziehen. Die ist so daneben, dass sie mich auffordert, zum Anwalt zu gehen, damit er ihr schreibt, welche Unterlagen ich benötige. Dabei bräuchte sie mir nur eine Kopie des Steuerbescheides überlassen. Daraus könnte man alles ersehen.
Natürlich würde ich dann auch sehen, welche Einkünfte sie 2009 erzielt hat. Was noch schizophrener ist, da wir Anfang 2010 mit den Gehaltszetteln vom Dezember 2009 den Unterhalt für 2010 errechnet haben.
Ich habe eine Mail aufgesetzt (noch nicht versandt), in der ich ihr zusichere, dass ich den Betrag entrichten werde, sobald ich seine Richtigkeit überprüfen kann. Dann habe ich noch geschrieben, dass SIE zum Anwalt muss, da sie was von mir will und dass ich dem RA das gleiche sagen werde, wie ihr. Bitte zuerst die nötigen Unterlagen zum überprüfen, dann Geld.
Was ratet ihr mir? Welche Unterlagen, außer dem Steuerbescheid könnten noch die benötigten Informationen enthalten, ohne zusehr ins Detail zu gehen?
Vielen Dank und viele Grüße
Haydar
Wenn sie ihre steuerlichen Nachteile von dir erstattet haben möchte, muss sie dir diese nachweisen.
Dazu gehört auch der vollständige Steuerbescheid.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.