Hallo,
ich habe mich im Jahr 2005 von meinem Mann getrennt. Für das Jahr haben wir eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Wir hatten beide ordentlich Quittungen angesammelt von Dingen, die neu angeschafft werden mussten. dabei ging es aber nicht nur um einen zweiten Toaster etc. sondern auch um zwei weitere Kinderbetten, Schränke usw. Unsere Kinderbetreuungsregel ist nämlich häftig - 3,5 bei meinem Mann, 3,5 Tage bei mir und es gibt jetzt 4 Kinderzimmer (2 Kinder).
Der Finanzbeamter hat die Rechnungen nicht angenommen mit der Bemerkung "unsere Trennung sei unser Privatvergnügen". Es geht dabei um eine Summe von ca. 4000 €. Kann man da noch was machen? Wenn, dann müsste ich nämlich in den nächsten zwei Wochen Widerspruch einlegen.
Danke für Tipps.
Viele Grüße,
Sanne
Hallo sanne,
ich nehme mal an, Du wolltest "hälftig" schreiben und nicht "heftig", was die Kinderbetreuung angeht? 😉
Als außergewöhnliche Belastung sind zwar einige "Privatvergnügen" steuerlich absetzbar (z. Bsp. Scheidungskosten). Die Neuanschaffung von Möbeln oder die große Wohnung für vier Kinderzimmer aufgrund der Trennung sind nicht zu berücksichtigen.
BTW: Selbst Scheidungskosten gehören heutzutage eigentlich systematisch NICHT mehr dazu ... Aber hier wird es steuer"politisch" ... 😉
Gruß Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hallo Pueppi,
du hast Recht mit deiner Vermutung, dass wir eine HÄLFTIGE Kinderregelung haben und nicht eine HEFTIGE! :redhead:
Grüße,
Sanne
PS: Muss ich mich wirklich damit abfinden? Andere Menschen können ihre Putzfrau absetzen...
Hallo Susanne,
naja, mit der Putzfrau schaffst Du ja auch nen Arbeitsplatz...
Möbel etc. gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und wirken somit nicht steuermindernd.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hmmm, ist mir schon klar, dass die Möbel zu privaten Lebensführung gehören. Aber wir bemühen uns sehr eine gerechte und gute Aufteilung für die Kinder zu finden und dazu gehören halt auch die Kinderzimmer in jeder Wohnung - zählt das nicht irgendwo? 😡
*hm* nee.
Also, alles was mit der Scheidung zu tun hat, sprich Anwalt, Gerichtskosten, etc. kannst Du als Außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Aber der Hausrat gehört da nicht dazu.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hm , ich frag mal ganz blöd ( meine Finanzbeamtin hat nach meiner einreichung betsimmt Pension wegen Horrordurcheinander) : was ist mit doppelter Haushaltsführung??? Gehts nicht darüber??? Irgendwie?
Monja
Doppelte Haushaltsführung ist das Vorhalten zweier Wohnungen - einen Familienwohnsitz und eine Wohnung nahe des Arbeitsplatzes. Doppelte Haushaltsführung ist nicht durch das Getrenntleben erfüllt, da es zwei unterschiedliche Steuerpflichtige sind.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!