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Kann man ein Kind gleichzeitig privat und gesetzlich krankenversichern?

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(@Inselreif)

Hi zusammen,

mal eine etwas speziellere Frage am Rande.
Da wir nicht verheiratet sind, wäre normalerweise unsere neugeborene Tochter unabhängig von meinem Einkommen bei der Mama familienversichert. Die Krankenkasse kloppt sich schon darum, sie endlich aufnehmen zu dürfen. In dem Moment wo wir heiraten, wäre Töchterlein aus der Familienversicherung draussen in der PKV oder einer freiwilligen gesetzlichen Versicherung.

Da uns das also irgendwann sowieso blüht, habe ich das Recht auf Kindernachversicherung bei meiner PKV in Anspruch genommen. Lieber jetzt ohne Risikozuschlag versichern als in einem Jahr in die Röhre gucken.

Es stellt sich für mich allerdings die Frage, ob wir sie nicht parallel auch in Mamas Familienversicherung anmelden können und diese Leistungen zur Einsparung des Selbstbehalts in Anspruch nehmen, so lange es halt geht. Oder ist das streng verboten??

Gruss von der Insel

Zitat
Geschrieben : 04.11.2011 17:43
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Das Kind wäre dann quasi doppeltversichert, m.W. ist das nicht erlaubt.
Zahlen müsste die Versicherung, die das Kind zuerst versichert hat, in diesem Fall Mamas Versicherung.

Den SB dadurch einzusparen ist Betrug, da dann doppelt abgerechnet werden würde.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 18:08
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ups, ich dachte es geht um die Selbsbeteiligung und nicht um den Selbsbehalt, dann ist meine Antwort natürlich quatsch.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 18:14
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

wieso soll das bei Heirat flach fallen? Natürlich kann die Tochter auch nach der Heirat über die Mutter weiterversichert werden. Bist Du denn über dem Betrag für die GKV?

Und dazu kommt: Für (gesunde) Kinder sehe ich absolut keine Notwendigkeit der PKV Versicherung und der hohen Kosten dadurch. Wer für eine Impfung gerne zuerst in die Apotheke laufen möchte, dort 500 Euro vorstrecken und Impfstoff kaufen darf um dann das Kind impfen zu lassen...im anderen Fall GKV-Karte vorlegen, Impfung erhalten, fertig. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 18:58
(@nadda)
Registriert

Hi Ingo,

weil nach einer Heirat das Kind beim besserverdienenden Elternteil versichert werden muss - und ich bin das leider nicht  😉

Wir wollen einfach das Risiko nicht eingehen, dass unser Kind bis zum Kassenwechsel schon einen Risikoaufschlag von der PKV kassiert. Und der Wechsel in die PKV ist ja dann unseres Wissens bei Heirat Pflicht.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 19:02
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Nada,

soweit ich mich erinnere fängt diese Pflicht aber erst ab einem Betrag von ca 4000 Euro monatlichem Einkommen vor. Ansonsten ist es absolut kein Problem, selber früher so gehandhabt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 19:39
(@Inselreif)

Hi Ingo,

das ist richtig, aber leider (?) verdiene ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (ansonsten wäre ich damals auch nicht gezwungen gewesen, in die PKV zu gehen).

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 20:00
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

soweit ich mich erinnere fängt diese Pflicht aber erst ab einem Betrag von ca 4000 Euro monatlichem Einkommen vor. Ansonsten ist es absolut kein Problem, selber früher so gehandhabt. Gruß Ingo

Damit ist ja auch meine Frage, die mir schon seit längerem im Kopf herumschwirrt beantwortet, bei mir ist es auch so.
Ich hab mal ganz leise bei der KV angefragt, wie das bei Heirat aussehen würde.
Mir wurde geantwortet, das dann das Kind und Frau bei dem Besserverdienenden versichert sein müssten, unabhängig vom Einkommen.
Dann waren die wohl auf Kundenfang.
Na ja, dann steht unserer Hochzeit wohl nichts mehr im Wege. 🙂

Zum Thema

Es stellt sich für mich allerdings die Frage, ob wir sie nicht parallel auch in Mamas Familienversicherung anmelden können und diese Leistungen zur Einsparung des Selbstbehalts in Anspruch nehmen, so lange es halt geht. Oder ist das streng verboten??

Wie meinst du das genau, welchen Selbsbehalt meinst du, oder meintest du die Selbsbeteiligung, denn dein SB bei dem Verdienst kannst du ja nicht gemeint haben, oder?

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 20:30
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi wedi,

Mir wurde geantwortet, das dann das Kind und Frau bei dem Besserverdienenden versichert sein müssten, unabhängig vom Einkommen.

bitte nicht mischen, die kostenfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten ohne Einkommen sind sozusagen 2 Paar Schuhe.

Und ja, auch gesetzl. Kassen sind gern mal auf Kundenfang, aber wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird keienr mitversichert nur um Kunden zu gewinnen. Das wird genau geprüft und die Aufsichtsbehörden sind da sehr streng. Das mal nur nebenbei.

hi inselreif

leider (?) verdiene ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (ansonsten wäre ich damals auch nicht gezwungen gewesen, in die PKV zu gehen).

muss ich auch mal dagegen halten, wenn du vorher GKV Mitglied warst hättest du auch da bleiben können, allerdings freiwillig versichert. Hätte jetzt den Vorteil der kostenfreien Familienversicherung, aber ob es sich unterm Strich gerechnet hätte ... wer weiß.
Das war dir damals aber auch sicher zu teuer?  😉

Und ja, jetzt wäre es so bei Heirat, dass euer gemeinsames Kind nicht mehr in der Familienvers. der GKV bleiben kann, sofern du über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienst, das sind derzeit 4125 € / Monat. Die gute Nachricht allerdings, die anderen Kinder im haushalt, die nicht mir dir verwandt sind, dürfen familienversichert bleiben.

ligr ginnie

dann steht unserer Hochzeit wohl nichts mehr im Wege. 🙂

Tja...ob es davon abhängig gemacht werden sollte?  😉

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 21:53
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch ein Nachtrag, ich kenn mich nicht so aus in der PKV, aber vielleicht kannst du ja jetzt sofort so eine Art Anwartschaft abschließen, die keine Leistungen begründet, aber dir diesen Risikovorteil sichert, so dass du später, bei einer evtl. Hochzeit, dann ohne Risikozuschlag einfach die PKV mit Leistungen beginnen kannst... ob es sowas gibt und ob es sich rechnet, weiß ich natürlich nicht...aber die gehen ja auch sicher gern auf Kundenfang!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 21:58




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

bitte nicht mischen, die kostenfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten ohne Einkommen sind sozusagen 2 Paar Schuhe.

Ne ne, das ist mir schon klar.
Ich bin in ähnlicher Situation wie Inselreif.

Ich PKV mit meinem Einkommen und Lg mit Kind in der gKV mit eigenem Einkommen.
Mein Einkommen ist trotz des ganzen Tages mit nichtstun beschäftigt(ganz schön anstrengend) zu sein höher als das meiner Lg'in, die 50-60Std die Woche arbeitet.
Das wird von mir nicht vermischt.

Tja...ob es davon abhängig gemacht werden sollte?  😉

Oh ja, das würden Mehrkosten von ca. 400,- Euro bedeuten.
In meiner unterhaltszahlenden Position nicht zu bewältigen, dann lieber ohne staatliche Erlaubnis zusammensein zu dürfen. 😉

Trotzdem ging es um

Es stellt sich für mich allerdings die Frage, ob wir sie nicht parallel auch in Mamas Familienversicherung anmelden können und diese Leistungen zur Einsparung des Selbstbehalts in Anspruch nehmen, so lange es halt geht. Oder ist das streng verboten??

Diese Frage.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 22:18
(@Inselreif)

Hi ginnie,

muss ich auch mal dagegen halten, wenn du vorher GKV Mitglied warst hättest du auch da bleiben können, allerdings freiwillig versichert. ... Das war dir damals aber auch sicher zu teuer?

leider daneben 😉
Ich war vorher als Heilfürsorgeberechtigter überhaupt nicht versichert und die rot-grüne Bundesregierung hat mir durch die Gesetzesänderungen im Jahr 2000 den Weg in die freiwillige GKV versperrt. Das wäre dann nur noch via entsprechend langer Pflichtversicherung mit entsprechender Einkommenseinbusse möglich gewesen.

Eine Anwartschaft ist nicht möglich, das lässt die Private nicht zu. Aber genau aus diesem Gedankengang heraus entstand dann auch meine Idee, ob man den Vertrag nicht einfach brachliegen lässt, also nur den normalen Beitrag bezahlt und leistungsfrei bleibt und ansonsten die GKV nutzt.

@wedi: natürlich war die Selbstbeteiligung gemeint

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 22:25
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Na ja die gesetzliche Versicherung existiert sozusagen kraft Gesetz. Man kann ja auch nebenbei in der privaten Krankenzusatzversicherungen abschließen wenn man zB Chefarztbehandlung will.

Ich muss mal näher drüber nachdenken...

Auf jeden Fall schadet es nichts die PKV zu fragen ob man mit einem Mini-Vertrag zB für zusätzliche nicht von der GKV gedeckten Leistungen diesen Risikozuschlag umgehen könnte, wenn das Kind dann später mal in die PKV muss. (Na ja müssen muss es ja nicht, kann ja auch freiwillig dann versichert werden).

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 22:27
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi inselreif

ach so  😉 Für mich las es sich als wärest du damals aus der GKV raus, aber du warst nie drin... das ist ja was anderes.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 22:28
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

@wedi: natürlich war die Selbstbeteiligung gemeint

Dann ist mein erster Beitrag richtig.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 22:32
(@Inselreif)

Hi wedi,

das sehe ich anders. Ich rechne ja nicht doppelt ab. Die GKV erbringt die Leistung als Sachleistung und die PKV bleibt völlig leistungsfrei.
Ich spare mir in der PKV meine Selbstbeteiligung und bekomme vielleicht noch einen Bonus für das (wenn überhaupt eine) leistungsfreie Jahr.

Die GKV hat keinen Nachteil, weil sie die Leistungen auch sonst erbringen müsste.
Die PKV hat keinen Nachteil, weil sie nur meine Beiträge kassiert aber nichts zahlt.

Verlierer ist bei der Sache nur der Arzt, der nur Kassenleistungen abrechnen kann.

Ginnies Vergleich mit den Zusatzversicherungen gefällt mir...

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 23:23
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Doch, du rechnest doppelt ab.
Die GKV erbringt Leistungen, die sie nicht leisten müsste.
Die Selbstbeteiligung ist ein Baustein in der PKV und inividuell abschliessbar, die Beiträge werden demenstprechend erhöht oder gesenkt.
Wenn du Leistungen, die vertraglich abgestimmt sind, parallel gegeneinander aufwiegst und dabei der einen oder anderen Versicherung Leistungen unterschlägst, ist das Betrug.
Ein Beispiel:
Du schliesst versehentlich zwei Hausratversicherungen ab
Dein Toaster verursacht einen Brand.
Du lässt die Sache schätzen und ein gewisser Betrag X kommt zur Auszahlung.
Du denkst dir:ich habe ja noch eine Versicherung mehr, da rechne ich auch ab.
Das geht nicht.
Bei Rechtschutzversicherungen ist das ähnlich.
Bei Doppelversicherungen ist immer der Versicherer am dransten, der den Vertrag als erstes hatte.Wird doppelt abgerechnet ist das Versicherungsbetrug.

Anders ist es bei Zusatzversicherungen, wie von ginnie erwähnt, dabei handelt es sich um Leistungen, die von der GKV nicht getragen werden.
Wie z.B.Chefarzt oder Einzelzimmer.Die Vertraglichen einzelnen bestimmten Punkte werden dabei nicht berührt und Leistungen nicht doppelt in Anspruch genommen.
Das was du ansprichst ist definitiv im Auge des Versicherers ''Betrug''.

Gruss Wedi

Gänsefüsschen eingefügt

AntwortZitat
Geschrieben : 04.11.2011 23:53
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mist ich habe mein SGB nicht mit ins Wochenende genommen ...

Ich muss es echt mal nachlesen ob es einen Ausschluss von der Familienvers. gibt wenn eine PKV besteht. Oder umgekehrt ?  :knockout:

nee ist zu spät jetzt, also bis denne !!

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 00:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich muss es echt mal nachlesen ob es einen Ausschluss von der Familienvers. gibt wenn eine PKV besteht. Oder umgekehrt ?  :knockout:

Aber darum geht es doch gar nicht. :puzz:

Gruss Wedi, der auch ohne SGB weiss, das Bereicherung durch ''Überversicherung'' strafbar ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 00:24
(@nadda)
Registriert

Hallo Wedi,

irgendwie kapier ich nur nicht wo die "Bereicherung" sein soll? Immerhin wäre das Kind ganz normal über meine GKV versichert und würde ganz  normal über die GKV behandelt werden.

Während wir die PKV bezahlen würden ohne sie zu nutzen. Damit würde die PKV ja keine Leistungen erbringen müssen, die Versicherung würde ja nur laufen um einen eventuellen Risikozuschlag zu vermeiden.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 05.11.2011 09:11




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