Hi
ob wir sie nicht parallel auch in Mamas Familienversicherung anmelden können und diese Leistungen zur Einsparung des Selbstbehalts in Anspruch nehmen, so lange es halt geht.
und bekomme vielleicht noch einen Bonus für das (wenn überhaupt eine) leistungsfreie Jahr.
Doppelversicherungen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Die Selbstbeteiligung ist ein Baustein der pKV, genau wie die Bonusauszahlung bei Nichtnutzung.
Wenn nun die sowieso nicht erlaubte Doppelversicherung dazu führt, das die gKV Leistungen erbringt, die sie eig. nicht erbringen müsste, da die pKV Zahlen müsste und dadurch Bonuszahlungen oder die SB Einsparung zum Vorteil des VN erbracht werden, die nicht hätten erbracht werden müssen, ist das Bereicherung zum Nachteil der Versicherung.
Gruss Wedi
In Ergänzung:
Bei Bekanntwerden der Doppelversicherung wird die gKV die erbrachten Leistungen vom VN zurückfordern.
Die Rechnungen der Ärzte werden bei gKV und pKV gänzlich Unterschiedlich gestellt(gKV im Rahmen der gesezlich vorgegebenen Faktoren und abgeschlossene Verträge mit Pillen-oder Saftmixern und pKV mit Abrechnungen zu Höchstsätzen und nicht firmengebundenen Medikamentenherstellern).
Ob dann die pKV die zurückgeforderten Leistungen übernimmt, wage ich zu bezweifeln.
Gruss Wedi
Hi wedi,
das zieht bei mir immer noch nicht. Denn das Verbot der Doppelversicherung (wenn man die GKV überhaupt als eine Versicherung iSd VVG fingieren kann) umfasst nur gleichartige Leistungen.
Von daher käme aus meiner Sicht eine solche Konstruktion über Verbot der Doppelversicherung nur bei Wahl der Kostenerstattung in der GKV und damit halbwegs gleichartiger Leistung in Betracht. Bei Wahl der Sachleistung sehe ich da eigentlich nichts in dieser Richtung. Die Frage ist für mich allerdings, ob das SGB V da irgendwo einen Riegel versteckt hält.
Und die Beiträge abzüglich SB Einsparung (die ich bei normaler Leistungsfreiheit oder Nichtinanspruchnahme aus anderen Gründen ja auch hätte) liegen immer noch deutlich über den Kosten einer Anwartschaftversicherung. Von daher ist die Versicherung (eigentlich und zumindest moralisch gesehen) nicht benachteiligt.
Ich glaube aber langsam, dass es sich für die 375 Euronen nicht lohnt, so viele Gedanken zu machen.
Gruss von der Insel
Die Selbstbeteiligung kannst du quasi als Forderung der Versicherung an dich sehen, die kommt ja nur durch Beitragsenkung zustande.
mmhh, ich versuche mich mal an einem Beispiel
Du gehst zum Arzt, der eine Rechnung über 301,-Euro an die gKV stellt und von der beglichen wird.
Du hast eine SB von 300,- bei der pKV
Nach ordnungsgemässer Abrechnung mit der pKV würde die Versicherung einen Zahlbetrag von 1,- auf dein Konto überweisen.
Die Bonusauszahlung von 100,- Euro(nur um ne Zahl zu sagen)entfällt.
Da die gKV die Rechnung beglichen hat, ist der pKV ein Schaden entstanden
SB= 300,-
Bonuszahlung= 100,-
Summe= 400,-
Hi wedi,
nein, die GKV hat eben keine Rechnung beglichen. Es gibt keine Rechnung, weil eine Sachleistung erbracht wurde.
Und der PKV ist auch kein Schaden entstanden, ich bin ja nicht verpflichtet, irgend etwas zur Erstattung einzureichen. Hätte ich gar nichts eingereicht und die 301,- kurzerhand komplett selbst bezahlt, stünde sich die PKV betragsmässig genau gleich. Statt dessen hätte natürlich ich in Summe 201,- zu zahlen gehabt statt wie bei Deinem Modell 100,- zu bekommen. In der Praxis würde das bei Rechnungen von bis zu 400,- jährlich ja auch wirklich so gehandhabt werden.
Von daher sehe ich einen Nachteil eher bei der GKV, die mir (und das noch dazu ohne Gegenleistung) das Delta von 301,- quasi abnimmt und beim Arzt, der statt 301,- vielleicht noch 100,- bekommt.
Aber wie gesagt, wenn das so kniffelig ist, kommen die Brocken teurer als die Brühe. Für dieses Jahr habe ich die SB schon durch die bereits gelaufenen Vorsorgeuntersuchungen weg und für das vielleicht eine Jahr machen wir keinen Tramram. Nebenbei können wir dann auch ohne weitere Kosten zu unserer Ärztin ohne Kassenzulassung gehen.
Gruss von der Insel
Hi
Das ganze liess mir keine Ruhe und ich habe nochmal gewälzt.
Gefunden habe ich dieses aus der Auskunft einer grossen Versicherung:
Wenn ein Versicherungsnehmer bei verschiedenen Versicherungen die selbe Leistung versichert, so spricht man von einer Doppelversicherung.
Die Versicherer teilen sich in diesem Fall den Ersatz des entstandenen Schadens und regeln die Höhe des Betrages, welches jeder versicherer zu tragen hat, untereinander, um insgesamt nicht mehr als die erstattungsfähigen Kosten zu decken.Wieviel jeder einzelne Versicherer von den Kosten bezahlt, hängt von der Höhe des Tarifes ab, welcher vom VN an die jeweilige Versicherung geleistet wurde.
Die Doppelversicherung durch die gesetzliche, wie auch die private Krankenversicherung unterliegt dem Grundsatz des Bereicherungsverbotes.Wichtig ist, das der VN die verschiedenen Versicherungsgesellschaften schon bei der Antragstellung darüber informiert, das er zwei gleichartige Versicherungen abgeschlossen hat um nicht den Grundsatz des Bereicherungsverbotes zu verletzen.Geschieht dies jedoch, muss der VN damit rechnen, das die Versicherung in diesem Fall leistungsfrei ist und keine Kosten ersetzt.
Es ist also doch möglich, aber nur, wenn die jeweiligen Versicherungen informiert werden.
Auch muss allein schon wegen der Obliegenheitsverletzung die Versicherung informiert werden.
Wie sich das mit der Selbstbeteiligung(Bonus) auswirkt, entscheidet die pKV individuell.
Gruss Wedi