Hallo,
mein Kind lebt nicht bei mir, ich zahlen aber einen Mindestunterhalt seit Dezember 2013.
Nun habe ich gehört, das ich mein Kind eintragen lassen kann und somit eine Vergünstigung bekomme?
Ich habe meinem Finanzamt eine Email geschickt und nach dem Entsprechenden Formular gefragt, da ich Telefonisch niemand erreicht habe,
Nun habe das folgendes Formular bekommen per Post: Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
Ist dies der richtige? Mein nächste Problem, ich bin mir nicht ganz so sicher, was ich da alles eintragen muss. Weil dort auch viel drauf gefragt wird bezüglich Ehegatten usw. ich war nie verheiratet.
Ich bin also leicht überfordert mit diesem Antrag. Gibt es hier jemanden der sich damit auskennt und mir evtl. helfen kann?
Würde mich freuen.
Gruß
Moin Tommy,
das einfachste ist, du gehst mit deiner Steuernummer, der Geburtsurkunde des Kindes bzw. einer beglaubigten Kopie in der du hoffentlich eingetragen bist zum Finanzamt und lässt dich dort eintragen.
Ich musste auch die Steuer-ID-Nummer meiner Tochter angeben welche der KM nach der Geburt zugesendet wurde. Diese hat sie mir aber auch nie mitgeteilt. Wunderte mich nicht denn sie zahlt ja keine Steuern ausser Mehrwertsteuer 🙂 Die MA war aber so nett und hat sie trotzdem eingetragen und mir eine Kopie des Schreibens mitgegeben.
Dann bekommst du dort einen entsprechenden Nachweis, welchen du beim Arbeitgeber abgeben kannst und bei der nächsten Abrechnung solltest du die 0,5 Kind drauf stehen haben.
So hab ich es gemacht und es war am unkompliziertesten.
Rückwirkend kannst du das dann auch steuerlich geltend machen. Aber erwarte nicht zuviel. Es sind je nach Einkommen zwischen 15 und 20 Euro.
Viele Grüße
Sputnik
Hallo Tommy,
Rückwirkend kannst du das dann auch steuerlich geltend machen. Aber erwarte nicht zuviel. Es sind je nach Einkommen zwischen 15 und 20 Euro.
Da du, nach deinen Angaben in einem anderen Thema, ein Nettoeinkommen von ca. 1.500 Euro hast, dürfte die Ersparnis sogar noch deutlich niedriger sein als fünfzehn Euro (weil nämlich in dieser Einkommensregion das Kindergeld an die Stelle der Steuerersparnis tritt); d.h. steuerlich ist mit dem Kinderfreibetrag in dieser Einkommensregion kaum was zu holen, allenfalls der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sinken ein wenig. Allerdings, wenn du nicht noch ein anderes Kind hast: Die Frage "Kind oder kein Kind" hat auch Auswirkungen auf den Beitrag zur Pflegeversicherung, der ist nämlich höher, wenn man gar keine Kinder hat. Das macht bei dir zwar auch nur ein paar Euro im Monat aus, aber im Gegensatz zur Steuer weiß ich nicht, wie man sich einen zu hohen Pflegeversicherungsbeitrag nachträglich wieder zurückholen könnte.
Um auf die steuerliche Situation zurückzukommen: Neben dem Kinderfreibetrag kommt in seltenen Fällen noch der Entlastungsfreibetrag für Alleinerziehende in Betracht, der normalerweise an den betreuenden Elternteil geht, in deinem Fall also an die Mutter des Kindes. Wenn diese aber den Freibetrag für Alleinerziehende nicht in Anspruch nehmen kann, z.B. weil sie mit einem neuen Lebensgefährten zusammenlebt, dann kann dieser Freibetrag ggf. auf dich übertragen werden - Voraussetzung dafür ist allerdings, dass (a) das Kind mit Nebenwohnsitz bei dir gemeldet ist und (b) du einen nicht ganz unerheblichen Teil der Betreuung übernimmst. (Bei mir jedenfalls funktioniert das. Kind Nr. 1 ist zwar mit Hauptwohnsitz bei meiner Ex gemeldet, aber mit Nebenwohnsitz bei mir, und wir haben eine Art Wechselmodell für diesen Junior; sie kann den Alleinerziehendenfreibetrag wegen meines "Nachfolgers" eh' nicht Anspruch nehmen und nach ein wenig anfänglicher Zickerei mit dem hiesigen Finanzamt kann ich diesen Freibetrag in meiner Steuererklärung geltend machen.) Falls all diese Bedingungen für dich erfüllt sind: Hier wären für dich vermutlich immerhin knapp dreißig Euro im Monat zu holen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
An dieser Stelle sollte einmal gesagt sein das ein Kind auf der Steuerkarte auch Punkte im Sozialplan des Arbeitgebers bedeutet, falls Kündigungen anstehen!!!
Die 20 EUR sollten also nicht der ausschlaggebende Punkt sein sich dies eintragen zu lassen.