Kind nach der Schei...
 
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Kind nach der Scheidung von PKV in GKV sinnvoll?

 
(@momento)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe eine Frage bezüglich der Krankenversicherung des Kindes. Die Mutter ist gesetzlich versichert und befindet sich gerade in Elternzeit. Der Vater ist privat versichert, weswegen das Kind auch bei einer PKV versichert ist.

1. Kann das Kind nach der Scheidung bei der Mutter gesetzlich mitversichert werden?
2. Wenn ja, gibt es da irgendwelche Fristen zu beachten?
3. Welche privaten Zusatzversicherungen wären für das Kind sinnvoll (Privatpatient beim Kinderarzt, Privatpatient im Krankenhaus, kieferorthopädische Behandlung, etc.) behandelt wird?
4. Kennt jemand empfehlenswerte Tarife für solche Zusatzversicherungen?

Vielen Dank für Eure Tipps!
Momento

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2011 11:57
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn die Ex dir die Wahl lässt, in die GKV zu wechseln - prima. Gem. BGH gehört die Weiterversicherung des Kindes in der PKV zu den weiteren Leistungen zuätzlich zum Kindesunterhalt.

Für die Frage nach Tarifen, Bedingungen, Notwendigkeiten,... - ich würde Tante google strapazieren.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 12:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Gem. BGH gehört die Weiterversicherung des Kindes in der PKV zu den weiteren Leistungen zuätzlich zum Kindesunterhalt.

[Korinthenkacker]Ich glaube, es war bisher noch nicht der BGH sondern nur ein OLG (Köln?) dass diesen Schwachsinn entschieden hat. Ich halte das also keineswegs für zwingend[/Korinthenkacker]
Aber wenn die Mutter einverstanden ist, kann das Kind ja auch in Ihre GKV wechseln. Dann brauchst du nicht mal Tante Google zu nerven.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 12:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

[erbsenzähl]Es war das >OLG Koblenz<[/erbsenzähl]

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 12:35
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

was kostet den die Versicherung des Kindes in der pkv?

Je nach Alter staffeln sich nämlich die Zusatzversicherungen auch kostentechnisch nach oben.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 12:40
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin.

gratuliere ersteinmal, wenn Ex Dir tatsächlich die Wahl lässt.

Am Ende des Tages ist es m.E. wichtig, sich vor Augen zu führen, dass das Kind (derzeit) auch in der GKV alle medizinisch notwendigen Behandlungen bekommt. Insofern wäre - unter Kostenoptimierung - der Wechsel in die GKV angebracht.

Ggf. wäre zu prüfen, ob Dein PKV-Tarif zusätzliche Leistungen bietet, die in der GKV nicht enthalten sind (Phsychotherapie, alternative Heilmethoden) und wie wichtig Dir/ Euch diese grs. Abdeckung ist.

3. Welche privaten Zusatzversicherungen wären für das Kind sinnvoll (Privatpatient beim Kinderarzt, Privatpatient im Krankenhaus,

Das sind letztendlich zusätzliche Angebote, die einen gewissen "Luxus" darstellen. Gerade die Sonderbehandlung als Privatpatient beim Kinderarzt ist insbesondere für den Elternteil angenehm, der die Arztbesuche wahrnimmt. Medizinisch hängt es meiner Erachtens im wesentlich von der Person des Kinderarztes ab. Und ob Du für Dein Kind die Chefarztbehandlung als unbedingt notwendig erachtest, musst Du beurteilen. Einzelzimmer für Kinder ist eh nicht wichtig, und ob Begleitperson von PKV bezahlt wird, hängt wahrsch wieder vom Tarif ab (und ist damit auch beeinflussbar).

Aufgrund des zitierten Urteils ist zum ersten Ex dran zu entscheiden, ob sie auf den Luxus verzichten will. Wenn sie eine GKV für Kind akzeptiert, erst dann kannst  Du überhaupt die Entscheidung treffen (bzw. mit ihr "verhandeln"), ob dem Kind dieser "Luxus" finanziert werden soll. Und wenn ja, musst Du letztendlich prüfen, was für Dich günstiger kommt, Zusatzversicherung oder Fortführung der PKV.

Sollte die Entscheidung für den Wechsel in die GKV ausfallen, ist sicherlich auch noch zu prüfen, welche zusätzlichen Belastungen aus

kieferorthopädische Behandlung, etc.)

auf Euch zukommen. Beachte hierbei: auch PKV deckt uU nicht alle Kosten ab. Und anfallende selbst zu tragende Kosten müssten wahrscheinlich als Mehrbedarf zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt ("gequoltet") werden

Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 14:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Momento,

grundsätzlich gibt es bei Konstellationen wie Deiner (im Gegensatz zur Ehezeit) ein Wahlrecht, wo Kinder versichert werden. Ich habe das "damals" ebenso gemacht - wofür natürlich Bedingung ist, dass Du mit Deiner Ex reden kannst, denn nur sie selbst kann die Familienversicherung in ihrer GKV veranlassen.

Der Vorteil ist vor allem finanzieller Natur; die "Nachteile" (keine bevorzugte Behandlung beim Doc) betreffen Dich nicht. Und ja: Wenn Euer Kind einen normalen Gesundheitszustand hat und "hurra, mein Kind könnte krank sein" kein Hobby der Mutter ist, ist die PKV reiner Luxus.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 21:31
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi!

Wenn ihr rechtskräftig geschieden seit, kann das Kind in die GKV.
Der 1. Vorteil: du musst nicht mehr bezahlen, denn die Familienversicherung in der gesetzlichen KV ist beitragsfrei, in der privaten KV nicht. Wenn du aber noch eine vielzahl an Zusatzversicherungen haben möchtest, stellt sich die Frage, ob die PKV so wie sie nun ist, günstiger ist.

Wenn du dein Kind aber aus der PKV raus haben willst, musst du diese Kündigen. Mit einer Kündigungsfrist.

Ich glaub aber auch, dass es einem Kind egal ist, ob es im Krankenhaus in einem 1- oder Mehrbettzimmer liegt.  Da wo noch andere liegen, können sie wenigstens ä bissl quatschen. Und bei einer kieferorthop. Behandlung kannst du immer Zusatzleistungen verlangen, die dann privat finanziert werden müssen.

Wenn es in der gesetzlichen Versichert ist, muss man auch nicht in Vorleistung gehen, sondern hält die KV-karte hin.

LG Burzel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2011 22:40
(@nadda)
Registriert

Hi,

Ich glaub aber auch, dass es einem Kind egal ist, ob es im Krankenhaus in einem 1- oder Mehrbettzimmer liegt.  Da wo noch andere liegen, können sie wenigstens ä bissl quatschen. Und bei einer kieferorthop. Behandlung kannst du immer Zusatzleistungen verlangen, die dann privat finanziert werden müssen.

meistens würde ich diesem Satz zustimmen, es gibt aber durchaus Fälle wo gerade das Kind ein eigenes Zimmer gut brauchen könnte und Mehrbettzimmer sich als Zumutung herausstellen. Aber die gute Nachricht ist hier das man so etwas relativ kostengünstig (jedenfalls für maximal 1/3 vom PKV Beitrag) versichern kann.

Prinzipiell würde ich auch in die GKV wechseln wenn möglich, es ist einfach eine Kostenfrage. Die Vorteile der PKV kommen nur recht selten zum tragen.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 09:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

  es gibt aber durchaus Fälle wo gerade das Kind ein eigenes Zimmer gut brauchen könnte und Mehrbettzimmer sich als Zumutung herausstellen. Aber die gute Nachricht ist hier das man so etwas relativ kostengünstig (jedenfalls für maximal 1/3 vom PKV Beitrag) versichern kann.

oder im Fall des Falles aus eigener Tasche nachbezahlen - Verfügbarkeit vorausgesetzt, Gruß Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 09:26




(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn ich auch meinen Senf dazugeben darf:

Die Überlegung, ob das Kind medizinisch besser betreut ist in der PKV oder GKV (Stichwort Zweiklassenmedizin) sollte keine Rolle spielen. Ich habe selber noch nie erlebt, dass einem GKV-Patienten eine objektiv schlechtere Therapie zu Teil wird als einem PKV Patienten. Es gibt auch keine Implantate, Gipse oder Medikamente für Kassenpatienten und für Privatpatienten. Mag sein, dass die PKV die eine oder andere NAchbehandlung mehr bezahlt als die GKV (auf ein PKV Rezept können z.B. 10 Einheiten Physiotherapie, auf ein GKV Rezept nur 6), aber im Alltag, bei der Versorgungsqualität spielt das eigentlich keine Rolle. Vlt. bei der ambulanten Terminvergabe beim Niedergelassenen, das kann ich aber nicht beantworten, da ich im Krankenhaus arbeite (und übrigens GKV versichert bin und gut damit fahre). Bei Älteren Patienten mag es u.U. eine Rolle spielen (Homöopathie, alternative Methoden etc. die ggf. von der PKV gezahlt werden).

Ich würde mich ganz pragmatisch für die günstigste Alternative entscheiden und ggf. eine private Zusatzversicherung für das KH abschließen.

Gruß PP

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 10:44
(@taddy)
Zeigt sich öfters Registriert

Was du auf jeden Fall in deine Überlegung mit einbeziehen solltest ist, ob eine Umwandlung in eine Zusatzversicherung in Frage kommt. Es hat den Vorteil, dass die Kids weiterhin trotzdem erstklassig versichert sind. Ausserdem kann es ja sein, dass die sich später auch privat versichern wollen. Dann werden i.d.R. die Jahre anerkannt und dementsprechend sind die Beiträge niedriger.

Grüße
taddy

Dumm ist der, der Dummes tut! (Forrest Gump)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.08.2011 23:39
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Das nennt sich doch dann Anwartschaftsbeitrag? - Meinst du den?

Ich kann nur nochmal sagen, Anspruch auf kostenfreie Familienversicherung besteht auf jeden Fall bis zum 23. Lebensjahr (wenn keine Schul- oder Berufsausbildung gemacht wird). Und PKV kostet extra.

Schau dir paar Zusatzversicherungen an, kann nicht schaden. Aber lass dir nicht alles andrehen - nur weil der Versicherungsmensch davon überzeugt ist.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 01:23
(@haektor)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen:

Zusatzfrage: Was ist, wenn der privat versicherterte Elternteil beihilfeberechtigt ist? Kann dann trotzdem in die GKV gewechselt werden?
Gruß Häktor

AntwortZitat
Geschrieben : 19.08.2011 14:06
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi!

Ja, das Kind kann trotzdem. Das geht ja nur um die Bezahlung mit dem Beihilfeanspruch.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.08.2011 22:45
(@momento)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle,

vielen Dank für die vielen Antworten. PKV bedeutet nicht automatisch bessere Leistungen als GKV für Kinder. Wenn der besserverdienende Elternteil in der PKV ist, müssen die Kinder auch in der PKV versichert werden. Aber nur die PKV des Elternteils unterliegt bei der Mitversicherung von Neugeborenen einem Kontrahierungszwang, wenn man zum Zeitpunkt der Geburt mindestens drei Monate privat versichert war. Da hat man dann nicht die große Wahl (Stichwort Leistungskatalog). Bei mir ist die bessere Entscheidung, in die GKV zurückzuwechseln und die PKV zu kündigen. Umwandlung in eine Zusatzversicherung ist da ein gutes Stichwort.

@Sophie: Wir reden hier von ~125 EUR pro Monat, von denen der Arbeitgeber die Hälfte bezahlt, was er bei Zusatzversicherungen nicht tut. Die muss man selbst bezahlen.

Viele Grüße,
Momento

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.08.2011 11:35
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Momento,

Wenn der besserverdienende Elternteil in der PKV ist, müssen die Kinder auch in der PKV versichert werden.

dieser Irrglaube ist weit verbreitet; das gilt nur so lange, wie die Eltern miteinander verheiratet sind. Nach der Scheidung kann man frei entscheiden, bei welchem Elternteil und in welcher Versicherung (GKV oder PKV) die Kinder versichert werden. Im einen Fall ist die Versicherung kostenfrei; im anderen kostet sie Geld.

Grüssles
Martin
(der das 1. selbst so gemacht hat und 2. PKV für Kinder angesichts der Leistungskataloge der GKV für Blödsinn hält)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 17:06
(@burzel)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi!

Hier noch was ergänzendes. Wann ein Kind in die PKV muss § 10 Abs. 3 SGB V.
Nur wenn der Ehegatte über BBG (Beitragsbemessungsgrenze) verdient und mehr als der Ehegatte und PKV versichert ist - dann kann man sich entscheiden, ob das Kind in der GKV freiwillig weiterversichert werden soll, oder in die PKV wechselt.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 29.08.2011 20:21