Hallo Forum,
mal ne Frage zu den Betreuungskosten für meine Kleene. Gemeldet ist sie bei Mama. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit irgentwelche Betreuungskosten beim Finanzamt geltend zu machen?
Anscheinend wurden seit 2012 die Gesetze diesbezüglich geändert. Oder wird dies schon über den Kinderfreibetrag angerechnet?
Danke euch und Gruß
Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)
Hi,
wenn Du die Kostenvon Deinem Konto direkt an die Betreuungseinrichtung überwiesen hast, dann kannst Du sie in Deiner Steuererklärung geltend machen. Unabhängig von Wohnsitz des Kindes, Kindergeldempfänger usw. Dies habe ich mir bei Abgabe meiner Steuererklärung vor wenigen Tagen noch mal bestätigen lassen.
Seit 2012 ist die Abrechnung von Betreuungskosten deutlich einfacher geworden, weil bestimmte Vorbedingungen nicht mehr erfüllt werden müssen.
Gruss
A.
wie sieht das aus, wenn man die Betreuungskosten an das Jugendamt wegen bestehender Beistandschaft , entrichten muss ?
Bisher war ich der Meinung, dass ma die Betreuungskosten (Kindergarten) nur dann geltend machen kann, wenn man sie direkt an die Betreuungseinrichtung zahlt, wie oben beschrieben...
Gäbe es da vielleicht sogar die Möglichkeit, sich mit dem JA zu einigen und zu vereinbaren, dass man den Betreuungsaufwand direkt an die betreuende Stelle überweist ?