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Kinderbetreuungskosten / Anerkennung Finanzamt

 
(@papa357)
Schon was gesagt Registriert

Zunächst einmal - trotz vielem Googeln - habe ich nur hier / in diesem Forum Anhaltspunkte zu meiner Frage Kindergartenbeitrag & Anerkennung durch das Finanzamt erhalten – geniale Seite!

Das Problem ist nur, dass die Angaben sehr widersprüchlich sind und ich nicht so recht durchblicke:

- bei manchen Threads wird darauf verwiesen (zB auch auf Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderbetreuungskosten), dass das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen zu gehören hat: „Von den Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, können zwei Drittel, jedoch höchstens 4.000 € je Kind,...“

- auf der anderen Seite wird in einem Thread darauf verwiesen, dass es auch rechtens ist, wenn das Kind NICHT zum Haushalt gehört ( http://www.vatersein.de/Forum-topic-20523-start-msg232141.html) und http://www.steuerberater-kunkel.de/downloads/bmf19.01.2007kinderbetreuungskosten.pdf Passus 16.

Bei mir hat das Finanzamt die Aufwendungen nicht anerkannt. Hat das Finanzamt einen Fehler gemacht? Oder ist das Schreiben vom BMF 19.01.2007 nicht mehr aktuell, da es sich mittlerweile um einen Mehrbedarf des Kindes handelt, der lt. BGH Urteil 2010 „nicht durch die Düsseldorfer Tabelle gedeckt ist“ und ich diesen Bedarf ebenso wie Unterhalt nicht (mehr) steuerlich absetzen kann?

Hintergrund: das Kind lebt bei der Mutter, war 2010 und 2011 im Kindergarten, mein Anteil wurde nach dem entsprechenden Urteil des BGH 2010, dass es sich um einen Mehrbedarf des Kindes handelt, auf 85 Euro pro Monat vor Gericht in einem Vergleich festgelegt (das Jugendamt wollte zuvor 120 Euro. Es lohnt sich meiner Erfahrung nach immer, genau hinzuschauen, was dort berechnet wird, bisher hat es nicht ein einziges Mal gestimmt, natürlich immer zunächst zu meinen Ungunsten, musste dann jedes Mal vom Jugendamt korrigiert werden, auch ohne gerichtliche Intervention). Das Protokoll des Vergleichs mit allen Beträgen, die dort samt Zahlungsterminen aufgeschlüsselt waren, ging an das Finanzamt samt Belegen der Überweisungen an die Kindesmutter (Rückzahlungen für verstrichene Monate ab Titulierung bis zur Verhandlung) und später direkt an den Träger des Kindergartens.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.04.2013 00:48
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wenn ich es richtig erinnere, dann ist Voraussetzung für die Anerkennung von Kinderbetreuungskosten im allg die unbare Zahlung iVm mit der Rechnung des Trägers. Und bei der Bezahlung an/ über die KM wird die Anerkennung bereits daran wohl gescheitert sein.

Aber vielleicht entdecken die Steuerexperten diesen Thread ja noch, jetzt wo ich ihn wieder hochgeschoben habe.  😉

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2013 10:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau das ist das Problem. Die Mutter weist die Zahlung nach, du hast keine Belege. Die Zahlung an die Mutter ist steuerrechtlich nicht relevant.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2013 10:33
(@papa357)
Schon was gesagt Registriert

Danke schon einmal für die Antworten. Aber wie ich eigentlich geschildert habe - außer den Rückzahlungen an die Mutter - welche als gesonderte Überweisung neben dem Unterhalt getätigt wurden mit dem genauen Betrag, der auch gerichtlich im Protokoll vermerkt war - gingen die weiteren monatlichen Zahlungen direkt an den Kindergartenbetreiber mit dem entsprechenden Kassenzeichen etc. Von daher kann ich zumindest einen Teil als direkte Zahlungen nachweisen.

Leider habe ich mittlerweile hier im Forum noch einen weiteren möglichen Beweggrund zur Ablehnung gefunden:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-24705.html
http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&nr=25595

Wäre mal wieder so, dass man als Zahlpapa als ein Mensch zweiter Klasse behandelt wird - eben auch in dieser Hinsicht steuerrechtlich, von daher nicht unbedingt verwunderlich, irgendwie kann das offenbar immer rechtlich hingetrickst werden.

Naja, hatte nur versucht, ein wenig Klarheit  / Überblick zu bekommen im Hinblick auf eine Argumentation / Streit mit dem FA. Mal sehen, wo die das Problem sehen... - einiges dazu gelernt habe ich hier durchaus im Forum - auch wenn es mir aufgrund der unterschiedlichen Daten & Angaben eigentlich immer noch nicht so richtig klar ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.04.2013 22:13
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Mutter weist die Zahlung nach, du hast keine Belege. Die Zahlung an die Mutter ist steuerrechtlich nicht relevant.

aber darf die Mutter alles absetzen? auch wenn sie einen Teil vom Vater bekommen hat? Dann hat sie doch geringere Aufwendungen (Belastungen)?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 18.04.2013 22:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

aber darf die Mutter alles absetzen? auch wenn sie einen Teil vom Vater bekommen hat? Dann hat sie doch geringere Aufwendungen (Belastungen)?

Anders herum agrumentieren. Die Absetzung und die daraus folgende Steuererstattung erhöht ihr Einkommen und darüber ihre Haftungsquote bei den KiTa-Kosten - oder noch präziser: die erfolgte Steuererstattung für Betreuungskosten ist genau für diese zukünftig einzusetzen. Das wäre meine Richtung hier.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2013 01:05
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Wenn die Beträge zT an KM gingen und erst später direkt an den Träger, dann kann es durchaus sein, dass das FA dies nicht exakt geschnallt hat und erst mal pauschal die Anerkennung verweigert hat.

Was steht denn in Steuerbescheid als Ablehnungsgrund?
Ggf einfach kurz und knapp zunächst mal das FA fristgerecht per Widerspruch auf diesen Fehler(?) hinweisen.

Gruss, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2013 09:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

das Problem ist, dass das zugrundeliegende BMF-Schreiben für mein Empfinden nicht an so eine Konstellation gedacht hat.

Der SB ist verpflichtet, eine vorliegende Rechnung oder Bescheinigung über die entrichteten Beträge mit Kontoauszügen abzugleichen. Stimmen die, gibt es die Betreuungskosten zusätzlich zu den Werbungskosten (bis 2011).

Nun hat aber der Vater nur den Nachweis, der Mutter Geld für die Kita überwiesen zu haben. Er hat die Bestätigung vom Träger/der Kita nicht. Theoretisch funktioniert das nur, wenn man mit der Kita vereinbart, den Betrag anteilig zu überweisen und dafür eine Bestätigung zu kriegen.

Der SB im Finanzamt hat da also nix falsch gemacht. Erstaunlicherweise habe ich nirgendwo zu diesem Thema eine anhängige Klage gefunden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 14:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

aber der TO schrieb doch:

- gingen die weiteren monatlichen Zahlungen direkt an den Kindergartenbetreiber mit dem entsprechenden Kassenzeichen etc.

Von daher müßte doch das FA wenigstens diesen Betrag anerkennen?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 14:43
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Theoretisch funktioniert das nur, wenn man mit der Kita vereinbart, den Betrag anteilig zu überweisen und dafür eine Bestätigung zu kriegen.

das ist nach meinem Verständnis ja iT geschehen. Ein weiterer Teil wurde rückwirkend an KM bezahlt. Und nun ist nach meiner Erfahrung mit meinem FA nicht ganz auszuschließen, dass dort anstatt der beantragten vollständigen Anerkennung der Betreuungskosten die vollständige Nicht-Anerkennung im Steuerbescheid angesetzt wurde. und darauf würde ich den SB hinweisen, da mindestens die tw Anerkennung dann ohne weitere Probleme durchlaufen müsste.

Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 14:46




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry, das hatte ich überlesen. Dann Einspruch einlegen und die Anerkennung beantragen. Das Finanzamt kann das Finanzamt der Ex über bereits bei Dir berücksichtigte Zahlungen in Kenntnis setzen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2013 17:18