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kinderbezogene Gehaltsanteile

 
(@nuwanda)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe, dass mir hier jemand helfen kann, folgendes:

Ich arbeite im öffentlichen Dienst und habe im Rahmen der Überführung alter BAT, Ortszuschlag zum TVöD, Besitzstandswahrung, eine Zulage für unsere beiden Kinder als Gehaltsbestandteil. Nun haben sich im Februar dieses Jahres meine Frau und ich getrennt, ich bin ausgezogen, die Kinder wohnen bei der Mutter. Meine Frau arbeitet ebenfalls im öffentlichen Dienst, aber erst seit März diesen Jahres und hat somit keine kinderbezogenen Entgeltanteile. Kindergeld wurde vorher von der Familienkasse meines Arbeirgebers an mich ausgezahlt, nun von der meiner Frau an sie.

Ich habe dies meinem Arbeitgeber mitgeteilt, insbesondere mit der Frage wie das nun mit der Kinderzulage in meinem Gehalt sei. Es wurde mir die Auskunft erteilt, dass wenn meine Frau solche nicht hätte, ich diese weiterhin erhalten würde. Jetzt nach drei Monaten erhalte ich die lapidare Mitteilung, dem sei doch nicht so. Die Berechtigung auf diese Zulage richtet sich allein danach wer kindergeldberechtigt ist. Da dies nun meine Frau ist, entfällt der Anspruch komplett ersatzlos.

Ich traue diesem Braten nicht so recht, daher meine Fragen: Ist dem tatsächlich so ? Ist das Geld einfach ersatzlos weg ? Gibt es eine Möglichkeit, dass ich weiterhin kindergeldberechtigt (vielleicht Zweitwohnsitz der Kinder) und somit zulageberechtigt bin ?

Vielen Dank im Vorraus für eventuelle Antworten,
nuwanda

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2009 18:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nuwanda

Nach meinem Wissen ist die Aussage bzgl. der Zulage "fast" richtig.
Richtig ist, dass die Zulage an den KG-bezug gekoppelt war.
Falsch dürfte sein, dass Dir diese jetzt gestrichen wird = weniger Einkommen. Bei der Überleitung fand eine Besitzstandswahrung statt, daher verstösst dies m.E. gegen den TVöD.  Allerdings dürfte bei Erreichen der nächst höheren Stufe diese Zulage ausgeglichen werden und damit faktisch wegfallen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2009 18:27
(@nuwanda)
Schon was gesagt Registriert

Hi oldie,

danke für deine prompte Reaktion und entschuldige meine späte, war unterwegs.

Die in unserer Personalabteilung sagen mir einfach, keine Kindergeldberechtigung also entfällt der Anspruch auf Zulage, fertig. Wüßte jetzt nicht, ob das richtig ist und wie ich ggf. argumentieren sollte.

Das Einfachste wäre sicherlich, ich wäre auch weiterhin kindergledberechtigt. Daher die Frage: Gibt es diese Möglichkeit, auch wenn die Kinder nicht bei mir wohnen ?
Kann meine Frau diesen Anspruch an mich abtreten o.ä. ?

Vielen Dank im Voraus,
nuwanda

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2009 12:14
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nuwanda!

Ich kenne nur das System der Bundeswehr. Hier ist es so, daß es einmal das Kindergeld gibt. Bekommt KM, da mein Sonnenschein bei ihr lebt.
Zum zweiten gibt es einen Familienzuschlag (ähnlich Kinderzulage), den bekomme ich, da KM nicht im öffentlichem Dienst beschäftigt ist.

Würde KM jetzt in den öffentlichen Dienst gehen, dann würde mir dieser Familienzuschlag gestrichen.

Kann meine Frau diesen Anspruch an mich abtreten o.ä. ?

Es kann nur einer diesen Familienzuschlag in Anpruch nehmen. Würde deine Frau den Geld verschenken?

Gruß

Zauberlehrling

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2009 12:29
(@nuwanda)
Schon was gesagt Registriert

Hi Zauberlehrling,

ich meinte mit "diesen Anspruch abtreten" den Kindergeldanspruch.

Familienzuschlagsanspruch hat sie ja nicht, ich prinzipiell schon, aber nur wenn kindergeldberechtigt. Das ist das Problem.

LG, nuwanda

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2009 12:35
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo nuwanda,
ich bin auch im ö. D. und darf daher auch den TVöD geniessen .....

Nach meiner Trennung wurde mir auch nach Wegfall des KG der Kinderanteil "weggenommen", nach dem ich diesen dann aber wieder beantragt habe, habe ich ihn wieder bekommen, sogar für die ganze Zeit (6 Monate) nachbezahlt bekommen. Allerdings ist mein Ex nicht im ö. D.
Da bei dir die KM ja keinen Besitzstand hat, hat sie logischerweise keinen Anspruch auf die Zulage (die übrigens nicht im Grundgehalt enthalten ist, sondern als Zulage gewährt wird). Bei mir war das Problem, dass die KG-Stelle das nicht an die Entgeltstelle weitergemeldet hatte (und ich es erst nicht gemerkt habe ...). Mach auf alle Fälle den Anspruch geltend, rückwirkend erhältst du die Zahlung für max. 6 Monate ab Beantragung, auch wenn du nicht Schuld bist am Entzug.
Solltest du weiteren Bedarf an Antwort haben, schreib hier kurz rein, dann kann ich am Montag mal bei nem Freund von mir in unserer Entgeltstelle nachfragen (wir haben eine der größten in NRW), allerdings halt erst Montag, da wir es jetzt 17 Uhr am Freitag nachmittag haben - wieso bin ich eigentlich noch im Büro ???

Wie gesagt, melde dich, auch per PN

Luhnitoon

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2009 19:02
(@nuwanda)
Schon was gesagt Registriert

Hi Luhnitoon,

danke für deine Antwort.

Ich denke, dass bei mir § 11 des TVÜ-VKA zieht, wo steht:

Die Besitzstandszulage entfällt ab dem Zeitpunkt, zu dem einer anderen Person, die im öffentlichen Dienst steht oder auf Grund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder nach einer Ruhelohnordnung versorgungsberechtigt ist, für ein Kind, für welches die Besitzstandszulage gewährt wird, das Kindergeld gezahlt wird.

Es könnte also sein, dass der entscheidende Unterschied zu deinem Fall ist, dass meine Frau im öffentlichen Dienst ist. Was das jedoch für einen Unterschied machen soll, ob jetzt öffentlicher Dienst oder ob sie an der Tanke arbeitet, da sie ja keine kinderbezogenen Leistungen erhält, ist mir schleierhaft.

Wenn du da was rauskriegen könntest, wäre prima. Vielen dank im Vorraus,
nuwanda

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.06.2009 20:24
(@romyh)
Registriert

Hallo,

bei mir ist es so: Mein LG erhält das KiGe, ist kindergeldberechtigt. Ich bekomme aber dennoch den Familienzuschalg, denn lt der Aussage meiner SB erhält man den Zuschlag unabhängig davon, ob das KiGe an einen selbst fließt, solange es nur fließt.

Allerdings werde ich als Beamtin bezahlt, insofern wieß ich nicht ob es einen Unterschied macht.

Gruß aus Berlin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2009 20:37
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo nuwanda,
also vom Gefühl würde ich sagen, dass § 11 des TVÜ-VKA hier nicht greift, da deine Frau ja keinen eigenen Anspruch auf diese Entgeltzuschläge hat !
Ich gehe mal davon aus, dass sie als Tarifbeschäftigte (ehemals Angestellte) arbeitet und nicht als Beamtin (du schreibst ja von Entgelt).
Ich werde aber auf alle Fälle am Montag mal nachfragen !
Ich melde mich dann !

Luhnitoon

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2009 20:45
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Allerdings werde ich als Beamtin bezahlt, insofern wieß ich nicht ob es einen Unterschied macht.

Und das ist der entscheidende Unterschied ! Als Beamtin erhälst du Ortszuschlag, dass ist was anderes als der übergeleitete Kinderzuschlag für Angestellte.

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Geschrieben : 19.06.2009 20:47




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hai,

wieso erhält man als Beamtin nen Ortszuschlag? Ist doch umgekehrt??

Hier im Dicken B an der Spree ist das zumindest so, dass man als verheirateter Beamter 105 Euro und mit Kind 105+90 Euro brutto mehr bekommt. Als Angestellte, die ich gerade bin, erhalte ich einen höheren Ortszuschlag. Meines Wissens reicht die Kindergeldberechtigung aus, es wird nicht auf die tatsächliche Zahlung abgestellt, sondern nur auf die Tatsache, dass der andere Elterntteil nicht im ÖDi ist und die Zuschläge bezieht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2009 01:39
(@nuwanda)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen zusammen,

und vielen dank für die Antworten.

...also vom Gefühl würde ich sagen, dass § 11 des TVÜ-VKA hier nicht greift, da deine Frau ja keinen eigenen Anspruch auf diese Entgeltzuschläge hat !...

Genau das ist auch mein Gefühl, aber leider steht im § 11 nichts von Entgeltzuschlägen sondern von Beschäftigung im öffentlichen Dienst. Das mag zu der Zeit, in der dieser § entstanden ist, das Gleiche gewesen sein, aber da es heutzutage für Neueinstellungen im ö.D. nicht mehr so ist, macht das für mich keinen Sinn.

Ums nochmal klarzustellen: Meine Frau arbeitet erst seit März 2009 im ö.D. als Angestellte, nicht Beamtin. Sie hat keine kinderbezogenen Entgeltanteile, ist somit dadurch nicht besser gestellt, als wenn sie z. B. an der Tanke arbeiten würde. Wenn sie jedoch an der Tanke arbeiten würde, bekäme ich weiterhin den Kinderzuschlag !? Das ergibt für mich keinen Sinn.

Wäre schön, wenn du da was klären könntest, danke schon mal, und schönes Wochenende,
nuwanda

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2009 12:00
(@luhnitoon)
Rege dabei Registriert

Hallo nuwanda,
leider ist die passende Kollegin z. Zt. im Urlaub, daher kann ich noch nichts abschließendes sagen. Einen Tipp habe ich aber schon bekommen: wenn du den Zuschlag beantragt hast, hake regelmäßig nach, es könnte sonst verfristung eintreten ! Falls du ihn noch nicht beantragt hast, MACH DAS SCHNELL !!!! Falls du Anspruch hast, kannst du ihn nach TVöD (i. V. M. BGB) nur rückwirkend für 6 Monate kriegen !
Sobald ich mehr weiss, melde ich mich !

Luhnitoon

Es gibt Licht am Ende des Tunnels, kann aber auch ein entgegenkommender Zug sein.....

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2009 14:37
(@bronze)
Registriert

hallo nuwanda,
ich weiß nicht, wie die tarifrechtlichen Feinheiten aussehen, ob es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt, ob Kommunal oder Land oder Bund eine Rolle spielen.

Bei mir jedenfalls sieht das so aus, dass der Ortszuschlag Kind erhalten geblieben ist. Mir wurde damals auf Nachfrage bestätigt, dass dies auch nach der Scheidung gilt - so lange Kindergeld gezahlt wird.  Es ist dabei egal, an wen das Kindergeld geht. Begründung dafür: Besitzstandswahrung bei Überleitung. Was sagt denn Dein PR?

Ganz unqualifiziert am Rande: es gibt übrigens möglicherweise noch einen Grund sich schleunigst darum zu kümmern, ob Dir der Ortszuschlag Kinder zu unrecht weggenommen wurde ... gesteigerte Erwerbsobliegenheit 
sonst droht womöglich noch Unterhaltsberechnung nach Fiktiveinkommen 🙂

Grüße
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2009 16:04