Kinderbonus 100 Eur...
 
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Kinderbonus 100 Euro ???

 
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr,

zu meinen Steuer Bescheid  2009 ,

Darin steht bei Erläuterungen:
Für das 2005 geborene Kind wurde das Kindergeld (einschließlich "Kinderbonus" in Höhe von 100 Euro pro Kind) oder
vergleichbare Leistungen mit dem gesetzlichen Mindestanspruch auf Kindergeld angesetzt.
Die Vergleichberechnung hat ergeben, dass die gebotene steuerliche Freistellung des Existensminimums Ihres Kindes durch das
ausgezahlte Kindergeld (einschließlich "Kinderbonus" in Höhe von 100 Euro pro Kind) bzw. vergleichbare bare Leistungen bewirkt wurde.
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurden daher keine Freibeträge für Kinder berücksichtigt. Bei der ermittlung
der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer sowie bei der Überprüfung der
Einkommensgrenze für die Arbeitnehmer-Sparzulage (§ 51 a Abs. 2 EstG) wurden die Freibeträge für Kinder jedoch einbezogen.

Heute beim Finanzamt gewesen und der Dame (Direkt zu meiner Steuertante mit meiner Akte) erklärt; das ich
nur 50 Euro Kinderbonus erhalten habe und nicht 100 Euro wie sie in dem Bescheid stehen.
Die Dame wußte mit dem Finanzamts PC, oder mit der Finanz-Software des PCs nicht viel anzufangen und
meinte; die Software berücksichtigt das automatisch, mit Kindergeld und so. Aber wie das mit dem Kinderbonus ist...hmm
kann man nicht ändern. Ich sehe das jetzt als Einspruch.
Prima, ich schnell mal den Einspruch unterschrieben und mal sehen was neu, oder ob überhaupt was neu berechnet wird.

Steht das bei Euch auch so in dem Bescheid??

Viele Grüße
-Skillshot-

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2010 20:42
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Skillshot,

ich meine, nur 50 € angegeben zu haben - das wurde so auch akzeptiert (auch wenn ich dieses "virtuelle" Geld nie erhalten habe).

Gegenfrage: In deinem Fall ist das Kindergeld höher als die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag.
Ist dies auch auch noch zusammen mit dem Kindergeld + "Kinderbonus" der Fall? Falls ja, ist es (steuerlich) völlig unerheblich, ob der "Kinderbonus" 50 € oder 100 € beträgt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2010 02:30